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   OLG Hamm, 17.08.2001 - 2 Ss OWi 730/2001, 2 Ss OWi 730/01   

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https://dejure.org/2001,7876
OLG Hamm, 17.08.2001 - 2 Ss OWi 730/2001, 2 Ss OWi 730/01 (https://dejure.org/2001,7876)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.08.2001 - 2 Ss OWi 730/2001, 2 Ss OWi 730/01 (https://dejure.org/2001,7876)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. August 2001 - 2 Ss OWi 730/2001, 2 Ss OWi 730/01 (https://dejure.org/2001,7876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Rechtsbeschwerde, Begründung der Verfahrensrüge, Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung, Entbindung vom Erscheinen, Verwerfung des Einspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Begründung der Verfahrensrüge; Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung; Entbindung vom Erscheinen; Verwerfung des Einspruchs

  • Judicialis

    OWiG § 73; ; StPO § 344

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 73; StPO § 344
    Rechtsbeschwerde; Begründung der Verfahrensrüge; Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung; Entbindung vom Erscheinen; Verwerfung des Einspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 100
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den

    Mit der Rechtsbeschwerde müssen die entsprechenden Tatsachen, soweit sie sich nicht aus dem Urteil selbst ergeben, dem Rechtsbeschwerdegericht unterbreitet werden (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, 100).
  • OLG Hamm, 14.12.2005 - 2 Ss OWi 769/05

    Verwerfungsurteil; genügende Entschuldigung; Urlaubsreise; Buchung in Kenntnis

    Auch ein solcher Verstoß kann nur mit einer den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG genügenden Verfahrensrüge geltend gemacht werden (zu vgl. Senatsbeschluss vom 17.08.2001 - 2 Ss OWi 730/01 -).
  • OLG Hamm, 26.03.2002 - 3 Ss OWi 154/02

    Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleiben des Betroffenen, Rechtsbeschwerde,

    Bereits dies steht einer ausreichenden Substantiierung der Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 S. 2 StPO entgegen (OLG Hamm, 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 17.08.2001 - 2 Ss OWi 730/01 - 4. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 15.02.2000 - 4 Ss OWi 88/00 OLG Hamm).
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