Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 12.05.2005

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   OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04   

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https://dejure.org/2005,8354
OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04 (https://dejure.org/2005,8354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04 (https://dejure.org/2005,8354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 2 Ss OWi 752/04 (https://dejure.org/2005,8354)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dachsanierung und Wandsanierung, Bauklempnerei, Gerüstbau, Isolierungen, Innenausbau, Bauelementeeinbau, Flachdachabdichtungen, Zimmereiarbeiten; Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

  • Judicialis

    SchwarbG § 1; ; SchwarbG § 2; ; GG Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchwarbG § 1; SchwarbG § 2; GG Art. 12
    Feststellungen bei Verstoß gegen Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Meisterzwang für Dachdeckergewerbe ist verfassungsgemäß

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 2a Ss OWi 54/00
    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Ferner hat es im erforderlichen Umfang dargelegt, welchen wirtschaftlichen Vorteil der Betroffene aus den Arbeiten erzielt hat (vgl. zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 09. November 1999 in 2 Ss OWi 713/99, GewArch 2000, 79 = StraFo 2000, 169; Beschluss vom 18. April 2002 in 2 Ss OWi7/02; OLG Stuttgart, GewArch 2003, 342; OLG Celle, GewArch 2003, 80; OLG Düsseldorf, GewArch 2000, 289; NStZ-RR 2000, 54).

    Der Tatrichter hat entsprechend der Zumessungsrichtlinie des § 17 Abs. 4 OWiG den aus der Tat erlangten Nettogewinn des Betroffenen zu Grunde gelegt und diesen unter Berücksichtigung der Bemessungskriterien nach dem Absatz 3 dieser Norm und der wirtschaftlichen Gesamtsituation des Betroffenen angemessen festgesetzt (vgl. hierzu KK-Steindorf, OWiG, 2. Aufl., § 17 Rdnrn. 116, 119, 126; Erbs/Kohlhaas-Ambs, SchwArbG § 1 Rdnr. 39; OLG Düsseldorf, GewArch 2000, 289).

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Insoweit müssen von dem Beschwerdeführer die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen so genau angegeben werden, dass das Gericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213; 29, 203; 37, 266; BGH StV 1994, 5; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 344 Rdnr. 20 ff.).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-58/98

    Corsten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Einen Verstoß gegen europäisches Recht beinhaltet die Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle nicht, auch wenn sie die Dienstleistungsfreiheit beschränkt (vgl. hierzu auch Urteil des EuGH vom 03. Oktober 2000, EuZW 2000, 763 ff.; Czybulka, Die Entwicklung des Handwerksrechts 1995-2001, NVwZ 2003, 164).
  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Insoweit müssen von dem Beschwerdeführer die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen so genau angegeben werden, dass das Gericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213; 29, 203; 37, 266; BGH StV 1994, 5; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 344 Rdnr. 20 ff.).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Insoweit müssen von dem Beschwerdeführer die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen so genau angegeben werden, dass das Gericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213; 29, 203; 37, 266; BGH StV 1994, 5; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 344 Rdnr. 20 ff.).
  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99

    Zu den Anforderungen an die Feststellung eines Gewerbebetriebs

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 31. März 2000 in 1 BvR 608/99 (abgedr. in NVwZ 2001, 187 f. = GewArch 2000, 240 ff.) ausgeführt, dass auch die Strafgerichte bei der Auslegung und Anwendung der §§ 1 - 3 HwO die Ausstrahlungswirkung des Art. 12 Abs. 1 GG zu beachten haben.
  • BVerwG, 25.07.2002 - 6 B 37.02

    Kriterien für die Abgrenzung des Industriebetriebes zum Handwerksbetrieb -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Ferner hat es im erforderlichen Umfang dargelegt, welchen wirtschaftlichen Vorteil der Betroffene aus den Arbeiten erzielt hat (vgl. zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 09. November 1999 in 2 Ss OWi 713/99, GewArch 2000, 79 = StraFo 2000, 169; Beschluss vom 18. April 2002 in 2 Ss OWi7/02; OLG Stuttgart, GewArch 2003, 342; OLG Celle, GewArch 2003, 80; OLG Düsseldorf, GewArch 2000, 289; NStZ-RR 2000, 54).
  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 713/99

    Urteilsgründe bei Verstoß gegen SchwarzarbeitsG

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Ferner hat es im erforderlichen Umfang dargelegt, welchen wirtschaftlichen Vorteil der Betroffene aus den Arbeiten erzielt hat (vgl. zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 09. November 1999 in 2 Ss OWi 713/99, GewArch 2000, 79 = StraFo 2000, 169; Beschluss vom 18. April 2002 in 2 Ss OWi7/02; OLG Stuttgart, GewArch 2003, 342; OLG Celle, GewArch 2003, 80; OLG Düsseldorf, GewArch 2000, 289; NStZ-RR 2000, 54).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2003 - 5 Ss 445/02
    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Ferner hat es im erforderlichen Umfang dargelegt, welchen wirtschaftlichen Vorteil der Betroffene aus den Arbeiten erzielt hat (vgl. zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 09. November 1999 in 2 Ss OWi 713/99, GewArch 2000, 79 = StraFo 2000, 169; Beschluss vom 18. April 2002 in 2 Ss OWi7/02; OLG Stuttgart, GewArch 2003, 342; OLG Celle, GewArch 2003, 80; OLG Düsseldorf, GewArch 2000, 289; NStZ-RR 2000, 54).
  • BGH, 22.10.1993 - 2 StR 466/93

    Ablehnungsgrund - Wahrunterstellung - Rüge - Verfahrenstatsachen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Insoweit müssen von dem Beschwerdeführer die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen so genau angegeben werden, dass das Gericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213; 29, 203; 37, 266; BGH StV 1994, 5; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 344 Rdnr. 20 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 02.09.1999 - 5 Ss OWi 145/98

    Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen entgegen Schwarzarbeitsgesetz

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12003
OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04 (1) (https://dejure.org/2005,12003)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04 (1) (https://dejure.org/2005,12003)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 2 Ss OWi 752/04 (1) (https://dejure.org/2005,12003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs; Anhörungsrüge im Revisionsverfahren; Versäumung der Frist zur Einreichung einer schriftlichen Gegenerklärung auf die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft; Verlängerung einer Frist zur Gegenerklärung

  • Judicialis

    StPO § 356 a

  • rechtsportal.de

    StPO § 356a
    Anhörungsrüge, rechtliches Gehör, Gegenerklärung des Betroffenen, Nachholung des rechtlichen Gehörs, Entscheidungserheblichkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.06.2002 - 4 StR 72/02

    Zurückweisung eine Antrags des Angeklagten; Nachträgliche Gewährung rechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Ein nach § 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 StPO ergangener Beschluss kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. BGH, Beschluss v. 12, Januar 2005 - 2 StR 418/04; Beschluss vom 20. Juni 2002 - 4 StR 72/02) und auch nicht nachträglich mit einer Begründung versehen werden (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 2).
  • BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01

    Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Eine weitergehende Beteiligung des Rechtsbeschwerdeführers verlangt Art. 103 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2002 - BvR 1225/01 = NStZ 2002, 487).
  • OLG Hamm, 27.06.2001 - 2 Ss 921/00

    Ordnungsgemäße Begründung der Revision, Sachrüge, Verfahrensrüge,

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Könnte nämlich der Angeklagte/Betroffene, dem erst durch die Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft gemäß § 349 Abs. 2 StPO formale Mängel in der Begründung seiner Verfahrensrügen aufgezeigt werden, diese unter Hinweis auf Verteidigerverschulden nachbessern, würde damit die Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO für den Bereich zunächst nicht formgerecht angebrachter Verfahrensrügen im Ergebnis außer Kraft gesetzt, da den Betroffenen an derartigen Mängeln regelmäßig keine Schuld trifft und so stets auf entsprechenden Antrag Wiedereinsetzung zu gewähren wäre (vgl. BGHR, StPO, § 44 Verfahrensrüge 1; vgl. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Juni 2001 in 2 Ss 921/00, http://www.burhoff.de).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Ein nach § 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 StPO ergangener Beschluss kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. BGH, Beschluss v. 12, Januar 2005 - 2 StR 418/04; Beschluss vom 20. Juni 2002 - 4 StR 72/02) und auch nicht nachträglich mit einer Begründung versehen werden (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 2).
  • BGH, 13.08.1969 - 1 StR 124/69

    Wegfall eines Angriffs des Beschlusses § 349 Abs. 2 StPO gemäß § 33 a StPO wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Allerdings war der Senat nach Fristablauf nicht gehalten, die Gegenerklärung abzuwarten, auch wenn sie - wie vorliegend - in Aussicht gestellt worden ist (vgl. BGHSt 23, 102).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 418/04

    Gegenvorstellung gegen Verwerfungsbeschluss; nachträgliche Begründung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Ein nach § 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 StPO ergangener Beschluss kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. BGH, Beschluss v. 12, Januar 2005 - 2 StR 418/04; Beschluss vom 20. Juni 2002 - 4 StR 72/02) und auch nicht nachträglich mit einer Begründung versehen werden (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 2).
  • BGH, 14.09.2004 - 1 StR 124/04

    Rechtliches Gehör im Revisionsverfahren (Begründungspflicht; faires Verfahren)

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Durch diese Verfahrensweise ist der Anspruch auf rechtliches Gehör im Rechtsbeschwerdeverfahren hinreichend gewahrt (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 14 f.).
  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04
    Die Kenntnis muss sich dabei nur auf die tatsächlichen Umstände beziehen, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben kann (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) BT-Drucksache 15/3706, S. 18).
  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ws 9/06

    Nachholung des rechtlichen Gehörs; Anspruch auf rechtliches Gehör; Umfang;

    Hätte der Betroffene nichts anderes vortragen können, sich also nicht anders verteidigen können, als er tatsächlich bereits vorgetragen hat oder ist es sonst ausgeschlossen, dass das Gericht bei ordnungsgemäßer Anhörung anders entschieden hätte, ist der Gehörsverstoß nicht entscheidungserheblich (BGH, Beschluss vom 28. April 2005, 2 StR 518/04; Senat im Beschluss vom 12. Mai 2005, 2 Ss OWi 752/04).
  • OLG Hamm, 28.07.2008 - 2 Ws 171/08

    letzung rechtliches Gehör; Anspruch; Verletzung Nachholung rechtliches Gehör

    Hätte der Betroffene nichts anderes vortragen können, sich also nicht anders verteidigen können, als er tatsächlich bereits vorgetragen hat oder ist es sonst ausgeschlossen, dass das Gericht bei ordnungsgemäßer Anhörung anders entschieden hätte, ist der Gehörsverstoß nicht entscheidungserheblich (BGH, Beschluss vom 28. April 2005, 2 StR 518/04; Senat im Beschluss vom 12. Mai 2005, 2 Ss OWi 752/04).
  • KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08

    Anhörungsrüge: Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Rücksetzung des

    Für die Anhörungsrüge gegen - wie vorliegend - eine Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG die Bestimmung des § 356 a StPO entsprechend (vgl. OLG Hamm VRS 109, 43; Seitz in Göhler, OWiG 14. Aufl., § 79 Rdn. 36).
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