Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42107
OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15 (https://dejure.org/2015,42107)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15 (https://dejure.org/2015,42107)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 2 Ss OWi 779/15 (https://dejure.org/2015,42107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,42107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Riegl FG21-P; Verfahrensrüge der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages (hier: Zur Fehlerhaftigkeit der Messung); Behauptung der fehlerhaften Durchführung des in der Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers vorgeschriebenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Riegl FG21-P

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15
    b) Bei Verwendung eines sog. standardisierten Messverfahrens zum Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung, zu denen auch das vorliegend verwendete Lasermessgerät Riegl FG21P gehört, ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass regelmäßig nur eingeschränkte Feststellungen zur Beurteilung einer nachvollziehbaren Beweiswürdigung erforderlich sind (BGHSt 39, 291 ff.; BGHSt 43, 277, 283 f.).

    Die Einhaltung der Gebrauchsanweisung ist somit in dem Sinne verbindlich, dass nur durch sie das sog. standardisierte Verfahren, d.h. ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und seines Ablaufs so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGHSt 39, 291 ; BGH NJW 1998, 321 ), sichergestellt ist.

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15
    b) Bei Verwendung eines sog. standardisierten Messverfahrens zum Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung, zu denen auch das vorliegend verwendete Lasermessgerät Riegl FG21P gehört, ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass regelmäßig nur eingeschränkte Feststellungen zur Beurteilung einer nachvollziehbaren Beweiswürdigung erforderlich sind (BGHSt 39, 291 ff.; BGHSt 43, 277, 283 f.).

    Die Einhaltung der Gebrauchsanweisung ist somit in dem Sinne verbindlich, dass nur durch sie das sog. standardisierte Verfahren, d.h. ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und seines Ablaufs so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGHSt 39, 291 ; BGH NJW 1998, 321 ), sichergestellt ist.

  • OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    Auszug aus OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15
    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. nur OLG Hamm NZV 2007, 155 ; OLG Köln VRS 88, 376 ; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 ).

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung drängt sich die weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung bei einer auf ein sog. standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung dann auf bzw. liegt nahe, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes behauptet werden (OLG Brandenburg Beschluss vom 21.06.2012 - (2 B) 53 Ss- OWi 237/12 (155/12) - in [...]; OLG Köln VRS 88, 376 ff.; OLG Hamm a.a.O.).

  • BayObLG, 14.02.2003 - 1 ObOWi 25/03

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags gem. § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15
    Im Einzelfall kann dies freilich auch erfordern, auf einen nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 , Abs. 3 OWiG abgelehnten Beweisantrag bzw. den Sachvortrag in diesem Beweisantrag ausführlicher einzugehen (vgl. Seitz JR 2003, 519 f. Anmerkung zu BayObLG JR 2003, 518).
  • OLG Koblenz, 12.08.2005 - 1 Ss 141/05

    Strafprozessrecht: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Geschwindigkeitsmessung

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15
    In einem solchen Fall ist das Messergebnis individuell zu überprüfen und in den Urteilsgründen für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darzulegen (vgl. nur etwa OLG Koblenz DAR 2006, 101 ; OLG Celle Beschluss vom 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09 - BeckRS 2010, 22670; KG VRS 226, 446).
  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06

    standardisiertes Messverfahren; Beweisantrag; technische Fehlfunktionen des

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15
    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. nur OLG Hamm NZV 2007, 155 ; OLG Köln VRS 88, 376 ; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 ).
  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91

    Vorverurteilungen in der ehem. DDR

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15
    Mindestens aber muss aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe zu entnehmen sein, dass der Sachverhalt auf Grund der genutzten Beweismittel so eindeutig geklärt ist, dass die beantragte Beweiserhebung an der Überzeugung des Gerichts nichts geändert hätte und für die weitere Aufklärung entbehrlich gewesen ist (Pfälz. OLG Zweibrücken MDR 1991, 1182; KG VRS 65, 212; BayObLG VRS 87, 367 ; DAR 1997, 318 ).
  • KG, 20.05.1983 - 3 Ws B 127/83
    Auszug aus OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15
    Mindestens aber muss aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe zu entnehmen sein, dass der Sachverhalt auf Grund der genutzten Beweismittel so eindeutig geklärt ist, dass die beantragte Beweiserhebung an der Überzeugung des Gerichts nichts geändert hätte und für die weitere Aufklärung entbehrlich gewesen ist (Pfälz. OLG Zweibrücken MDR 1991, 1182; KG VRS 65, 212; BayObLG VRS 87, 367 ; DAR 1997, 318 ).
  • BayObLG, 05.04.1994 - 2 ObOWi 118/94
    Auszug aus OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15
    Mindestens aber muss aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe zu entnehmen sein, dass der Sachverhalt auf Grund der genutzten Beweismittel so eindeutig geklärt ist, dass die beantragte Beweiserhebung an der Überzeugung des Gerichts nichts geändert hätte und für die weitere Aufklärung entbehrlich gewesen ist (Pfälz. OLG Zweibrücken MDR 1991, 1182; KG VRS 65, 212; BayObLG VRS 87, 367 ; DAR 1997, 318 ).
  • BayObLG, 10.03.1997 - 2 ObOWi 74/97

    Verfahrensrüge bei Ablehnung eines Beweisantrages im

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15
    Mindestens aber muss aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe zu entnehmen sein, dass der Sachverhalt auf Grund der genutzten Beweismittel so eindeutig geklärt ist, dass die beantragte Beweiserhebung an der Überzeugung des Gerichts nichts geändert hätte und für die weitere Aufklärung entbehrlich gewesen ist (Pfälz. OLG Zweibrücken MDR 1991, 1182; KG VRS 65, 212; BayObLG VRS 87, 367 ; DAR 1997, 318 ).
  • OLG Celle, 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09

    Standardisiertes Messverfahren und Geschwindigkeitsverstoß

  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 53 Ss OWi 237/12

    Gerichtliche Zurückweisung von Beweisanträgen nach § 77 Abs. 2 Nr, 1 OWiG unter

  • OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15

    Beweisbedürftigkeit der Ergebnisse standardisierter Messverfahren

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es sich bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem hier eingesetzten Lasermessgerät Riegl FG21-P um eine solche in einem sog. standardisierten Messverfahren handelt (st.Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 02.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15 [unveröffentlicht]; siehe auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.01.2010 - 1 SsBs 127/09 [bei juris] = BeckRS 2010, 05511; KG VRS 116 [2009], 446), weil die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. hierzu rechtsgrundsätzlich BGHSt 39, 291 und BGHSt 43, 277).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht