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   OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02   

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OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02 (https://dejure.org/2002,2251)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02 (https://dejure.org/2002,2251)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 2 Ss OWi 789/02 (https://dejure.org/2002,2251)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Absehen vom Fahrverbot; Unbelasteter Vielfahrer; Angewiesenheit auf die Fahrerlaubnis; Begründung der Rechtsfolgenentscheidung; Grenzen des Ermessens des Tatrichters

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrverbot - Absehen bei unbelastetem Vielfahrer

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kein Fahrverbot für berufliche und private Vielfahrer

  • Judicialis

    BKatVO § 2; ; StVG § 25

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatVO § 2; StVG § 25
    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Begründung der Rechtsfolgenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abhängigkeit von Führerschein und Fahrverbot

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Absehen vom Fahrverbot

  • anwalt-bauer.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrverbot bei einem unbelasteten' Vielfahrer

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 103
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02
    Einen Ausnahmefall können insoweit nur Härten ganz außergewöhnlicher Art - wie zum Beispiel drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust der sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. OLG Hamm, VRS 90, 210) - begründen.
  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02
    Der weitere Umstand, dass der Betroffene als sogenannter Vielfahrer in überdurchschnittlichem Umfang am Straßenverkehr teilgenommen hat, rechtfertigt auch keine andere Beurteilung (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 1996, 66f.; BayObLG, NZV 1994, 327), denn gerade für einen erfahrenen Verkehrsteilnehmer ist zum einen wegen der vom Gesetzgeber vorgenommenen Konkretisierung in der BKatVO, nach der für bestimmte Verstöße regelmäßig die Verhängung eines Fahrverbotes vorgesehen ist, und zum anderen aufgrund der durch hohe Fahrpraxis gewonnenen Erfahrung die Verhängung eines Fahrverbotes vorhersehbar und berechenbar geworden.
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02
    Zwar unterliegt es in erster Linie tatrichterlicher Würdigung, ob Gründe vorliegen, die ausnahmsweise Anlass geben könnten, von der Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 StVG i.V.m. § 2 Abs. 1 BKatVO abzusehen (vgl. BGHSt 38, 231, 237; OLG Hamm, NZV 1997, 185; OLG Karlsruhe, VRS 1988, 476).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02
    Denn auch § 2 BKatVO konkretisiert - wie vom Amtsgericht zutreffend ausgeführt - im Sinne der Ermächtigungsnorm des § 26 a Abs. 2 StVG die Anordnungsvoraussetzungen eines Fahrverbotes nach § 25 StVG als Regelmaßnahme (vgl. BGHSt 38, 125, 132) und gewährleistet damit die Gleichbehandlung der Betroffenen, wodurch auch ein Gebot der Gerechtigkeit erfüllt wird ( vgl. BGH, NStZ 92, 286, 288).
  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02
    Die Regelahndung nach der BKatVO geht nämlich gerade nicht davon aus, dass der Betroffene vorbelastet ist (vgl. BayObLG, NZV 1994, 487; OLG Hamm, NZV 1995, 366, 367).
  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 381/91

    Kostentragungspflicht für notwendige Auslagen des Nebenklägers ohne Verurteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02
    Denn auch § 2 BKatVO konkretisiert - wie vom Amtsgericht zutreffend ausgeführt - im Sinne der Ermächtigungsnorm des § 26 a Abs. 2 StVG die Anordnungsvoraussetzungen eines Fahrverbotes nach § 25 StVG als Regelmaßnahme (vgl. BGHSt 38, 125, 132) und gewährleistet damit die Gleichbehandlung der Betroffenen, wodurch auch ein Gebot der Gerechtigkeit erfüllt wird ( vgl. BGH, NStZ 92, 286, 288).
  • OLG Hamm, 29.04.1999 - 2 Ss OWi 1533/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung, autobahnähnlich ausgebaute Straße, Absehen vom

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02
    Diese Verfahrenssituation entspricht von der Interessenlage und Bedeutung der Sache her dem hier vorliegenden Fall, dass die Staatsanwaltschaft, weil sie nicht an der Hauptverhandlung teilgenommen hat, keinen Antrag auf Verhängung eines Fahrverbotes gestellt hat, sie aber diese im Bußgeldbescheid festgesetzte Rechtsfolge mit ihrer Rechtsbeschwerde verfolgt (vgl. Senatsbeschluss vom 29. April 1999 - Ss OWi 1533/98 = NZV 1999, 394 = VRS 97, 261; OLG Zweibrücken, DAR 1999, 131).
  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95

    Zum Umfang der Ermessens-Überprüfung bei Regelverstößen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02
    Zwar unterliegt es in erster Linie tatrichterlicher Würdigung, ob Gründe vorliegen, die ausnahmsweise Anlass geben könnten, von der Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 StVG i.V.m. § 2 Abs. 1 BKatVO abzusehen (vgl. BGHSt 38, 231, 237; OLG Hamm, NZV 1997, 185; OLG Karlsruhe, VRS 1988, 476).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.1998 - 1 Ss 208/98

    Besetzung der Bußgeldsenate bei der Überprüfung eines Fahrverbots ; Anordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02
    Diese Verfahrenssituation entspricht von der Interessenlage und Bedeutung der Sache her dem hier vorliegenden Fall, dass die Staatsanwaltschaft, weil sie nicht an der Hauptverhandlung teilgenommen hat, keinen Antrag auf Verhängung eines Fahrverbotes gestellt hat, sie aber diese im Bußgeldbescheid festgesetzte Rechtsfolge mit ihrer Rechtsbeschwerde verfolgt (vgl. Senatsbeschluss vom 29. April 1999 - Ss OWi 1533/98 = NZV 1999, 394 = VRS 97, 261; OLG Zweibrücken, DAR 1999, 131).
  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 170/98

    Zuständigkeit bei Verfahren über Rechtsbeschwerden bezüglich eines Fahrverbotes

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02
    Auf Vorlage hat der Bundesgerichtshof entschieden ( vgl. BGH, DAR 1998, 396), dass der Bußgeldsenat in Verfahren über Rechtsbeschwerden mit drei Richtern besetzt ist, wenn im angefochtenen Urteil ein Fahrverbot verhängt worden ist, oder wenn das Amtsgericht entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen hat und die Staatsanwaltschaft ihren Antrag im Rechtsbeschwerdeverfahren weiterverfolgt.
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1995 - 5 Ss OWi 329/95

    Zur zurückhaltenden Beurteilung von Einzelumständen, Beruf und

  • BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
  • OLG Koblenz, 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18

    Fortlaufende Geschwindigkeitsüberschreitung, natürliche Handlungseinheit

    Insoweit gilt: Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, und vom 9. September 2014 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; OLG Koblenz [2. StrS] NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Köln NZV 2001, 391).
  • OLG Hamm, 30.06.2008 - 5 Ss OWi 387/08

    Fahrverbot; Absehen; Gründe; fehlende Voreintragung; geringfügige Überschreitung

    Allerdings hat der Tatrichter, was das Amtsgericht nicht verkannt hat, dabei auch stets zu prüfen, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ausnahmsweise, insbesondere unter Beachtung des Übermaßverbotes, das Absehen vom (Regel-) Fahrverbot rechtfertigen (vgl. BGHSt 38, 231, 237; OLG Hamm NZV 2003, 103; 1997, 185).

    Von der Anordnung eines nach § 4 BKatV indizierten Fahrverbotes kann im Einzelfall nur dann abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände vorliegen, die einen Ausnahmefall begründen (vgl. BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm DAR 2003, 398; NZV 1997, 281; BayObLG NZV 1996, 374; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 24), wobei das Abweichen von der Regelahndung in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung bedarf (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm NZV 2003, 103; VRS 91, 67; BayObLG VRS 88, 303).

    Die Regelahndung nach der BKatV geht nämlich gerade nicht davon aus, dass der Betroffene vorbelastet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09. Mai 2006 - 4 SsOWi 896/05 - NZV 2003, 103; 1995, 366; BayObLG NZV 1994, 487; OLG Düsseldorf VRS 94, 282).

    Einen Ausnahmefall können insoweit nur Härten ganz außergewöhnlicher Art wie beispielsweise der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust der sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage begründen (vgl. OLG Hamm NZV 2003, 103; VRS 90, 210; Hentschel a.a.O.).

  • OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09

    Voraussetzungen für das Absehen vom Regelfahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße

    Allerdings hat der Tatrichter, was das Amtsgericht nicht verkannt hat, dabei auch stets zu prüfen, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ausnahmsweise, insbesondere unter Beachtung des Übermaßverbotes, das Absehen vom (Regel-) Fahrverbot rechtfertigen (vgl. BGHSt 38, 231, 237; OLG Hamm NZV 2003, 103; 1997, 185).

    Von der Anordnung eines nach § 4 BKatV indizierten Fahrverbotes kann im Einzelfall nur dann abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände vorliegen, die einen Ausnahmefall begründen (vgl. BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm DAR 2003, 398; NZV 1997, 281; BayObLG NZV 1996, 374; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 24), wobei das Abweichen von der Regelahndung in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung bedarf (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm NZV 2003, 103; VRS 91, 67; BayObLG VRS 88, 303).

    Die Regelahndung nach der BKatV geht nämlich gerade nicht davon aus, dass der Betroffene vorbelastet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09. Mai 2006 - 4 SsOWi 896/05 - NZV 2003, 103; 1995, 366; BayObLG NZV 1994, 487; OLG Düsseldorf VRS 94, 282).

  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04

    Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des

    Der weitere Umstand, dass der Betroffene als sogenannter Vielfahrer in überdurchschnittlichem Umfang am Straßenverkehr teilgenommen hat, rechtfertigt keine andere Beurteilung, denn gerade für einen erfahrenen Verkehrsteilnehmer ist zum einen wegen der vom Gesetzgeber vorgenommenen Konkretisierung in der BKatV, nach der für bestimmte Verstöße regelmäßig die Verhängung eines Fahrverbotes vorgesehen ist, und zum anderen aufgrund der durch hohe Fahrpraxis gewonnenen Erfahrung die Verhängung eines Fahrverbotes vorhersehbar und berechenbar geworden (OLG Hamm, NZV 2003, 103, 104)." Diese Feststellungen sind lückenhaft (§ 267 StPO).
  • OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18

    Darlegungsanforderungen bei Absehen von Fahrverbot aufgrund beruflicher Nachteile

    Der Tatrichter darf seine Überzeugung von einer außergewöhnlichen Härte nicht allein auf die nicht näher belegte Einlassung des Betroffenen stützen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. September 2013 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; NJW 2005, 1061, 1064; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; OLG Karlsruhe NZV 2006, 326; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Bamberg ZfSch 2010, 291; VRS 111 [2006], 62).

    28 bb) Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nach ständiger Rechtsprechung nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (vgl. Senat, Beschluss vom 9. September 2014 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; OLG Koblenz [2. StrS] NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Köln NZV 2001, 391).

  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rb 8 Ss 229/19

    Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten: Fahrverbot trotz Gefährdung der

    1) Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nach ständiger Rechtsprechung nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111, 441; OLG Köln NZV 2001, 391).
  • OLG Hamm, 03.07.2006 - 2 Ss OWi 324/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung; massive

    Die Regelahndung nach der Bußgeldkatalogverordnung geht nämlich gerade nicht davon aus, dass ein Betroffener vorbelastet ist (zu vgl. Senatsbeschluss vom 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02 - m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 795/19

    Absehen von einem Fahrverbot bei wirtschaftlicher Existenzgefährdung

    1) Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der Bußgeldkatalogverordnung kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nach ständiger Rechtsprechung nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (OLG Karlsruhe - Senat, NStZ 2019, 530; OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111, 441; OLG Köln NZV 2001, 391).
  • OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss 1616/11

    Knappes Unterschreiten der Fahrverbotsschwelle als Begründung für ein Absehen vom

    berufsbedingt auf die Ausübung der Fahrerlaubnis angewiesen und aus gleichem Grunde regelmäßig erhebliche Fahrleistungen zu erbringen hat (BayObLGSt 1994, 56/57; 1996, 55/57; OLG Hamm NZV 2003, 103 ), lässt ein Fahrverbot keinesfalls als entbehrlich erscheinen (zu allen genannten und vergleichbaren Fallgruppen eingehend Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl. [2011], Rn. 849 ff., insbes. Rn. 853 ff. m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 194/03

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren;

    Bezüglich des letztgenannten Gesichtspunkts legt das Amtsgericht in überzeugender und nicht zu beanstandender Weise dar, dass die mit der Geschwindigkeitsüberschreitung des Betroffenen verbundene abstrakte Verkehrsgefährdung angesichts der Tatortbeschaffenheit (enge Tunnelröhre) auch zur Nachtzeit uneingeschränkt fortbesteht und daher die Indizierung einer groben Pflichtwidrigkeit nicht entfallen lässt (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2000, 415 (416(; OLG Hamm VRS 90, 60 (61(; OLG Hamm NZV 2003, 103 (104(; OLG Oldenburg DAR 1997, 363; Janiszewski/Buddendiek a. a. O.; Deutscher NZV 2003, 117 (119( m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss OWi 1616/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen Unterschreitung des Mindestabstands;

  • OLG Hamm, 29.09.2004 - 2 Ss OWi 591/04

    Fahrverbot; Absehen; Vielfahrer; verkehrsarme Zeit

  • OLG Koblenz, 03.03.2016 - 1 OWi 4 SsBs 11/16

    ES 3.0: "Der PTB vertrauen wir eher als dem AG Meißen."

  • AG Castrop-Rauxel, 22.01.2016 - 6 OWi 200/15

    Bußgeldverfahren - Absehen von einem Fahrverbot - Gründe

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