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   OLG Hamm, 14.12.2005 - 2 Ss OWi 809/05   

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https://dejure.org/2005,11413
OLG Hamm, 14.12.2005 - 2 Ss OWi 809/05 (https://dejure.org/2005,11413)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.12.2005 - 2 Ss OWi 809/05 (https://dejure.org/2005,11413)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 2 Ss OWi 809/05 (https://dejure.org/2005,11413)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • AG Schwerte - 5 OWi 246/04
  • OLG Hamm, 14.12.2005 - 2 Ss OWi 809/05
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2005 - 2 Ss OWi 809/05
    Zwar darf das Gericht von einer antragsgemäß beschlossenen Beweisaufnahme nicht ohne Weiteres, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund eines neuerlichen, nach Anhörung der Beteiligten zu erlassenden (§ 33 Abs. 1 StPO) und zu begründenden Beschluss (§ 244 Abs. 6 StPO) absehen (zu vgl. BGH, NJW 1983, 2396, 2397 m.w.N.).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2005 - 2 Ss OWi 809/05
    Die tatrichterliche Beweiswürdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf geprüft werden, ob die Erwägungen in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft sind und ob sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstoßen (zu vgl. BGHSt 26, 56, 63; 29, 18, 20).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2005 - 2 Ss OWi 809/05
    Die tatrichterliche Beweiswürdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf geprüft werden, ob die Erwägungen in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft sind und ob sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstoßen (zu vgl. BGHSt 26, 56, 63; 29, 18, 20).
  • BGH, 17.09.1985 - 2 StR 351/85

    Strafprozeßrecht: Absehen von einer zuvor angeordneten Beweiserhebung ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2005 - 2 Ss OWi 809/05
    Einen Beweisantrag, dem zunächst stattgegeben worden war, muss es dann nachträglich ablehnen und zwar in einem mit Gründen versehenen Beschluss (vgl. BGH StV 1985, 488).
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