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   OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 2 Ss-OWi 86/06, 2 Ss OWi 86/06   

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https://dejure.org/2006,74657
OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 2 Ss-OWi 86/06, 2 Ss OWi 86/06 (https://dejure.org/2006,74657)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.2006 - 2 Ss-OWi 86/06, 2 Ss OWi 86/06 (https://dejure.org/2006,74657)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 2006 - 2 Ss-OWi 86/06, 2 Ss OWi 86/06 (https://dejure.org/2006,74657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 46 Abs 1 OWiG, § 79 OWiG, § 79 OWiG, § 80a OWiG, § 473 Abs 1 StPO
    Ordnungswidrigkeitenrecht: Absehen von Fahrverbot - Ausnahme vom Regelfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungswidrigkeitenrecht: Absehen von Fahrverbot - Ausnahme vom Regelfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 20.06.1988 - 2 Ss OWi 586/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 2 Ss OWi 86/06
    Bei Vorliegen eines Regelfalls kann nur ausnahmsweise unter angemessener Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, wenn der Sachverhalt im Einzelfall erhebliche Abweichungen zu Gunsten des Betroffenen vom Normalfall aufweist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.1.1995 - 2 Ws [B] 839/94 OWiG; Beschluss vom 12.5.1999 - 2 Ws [B] 218/99 OWiG; OLG Hamm, VRS 75, 312, 313; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 446; BayObLG, VRS 76, 454, 455; NZV 1994, 487, 488; OLG Oldenburg, NZV 1993, 198).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1993 - 2 Ss OWi 216/93

    Straßenverkehrsrecht; Absehen vom Regel-Fahrverbot bei Vorliegen erheblicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 2 Ss OWi 86/06
    Bei Vorliegen eines Regelfalls kann nur ausnahmsweise unter angemessener Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, wenn der Sachverhalt im Einzelfall erhebliche Abweichungen zu Gunsten des Betroffenen vom Normalfall aufweist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.1.1995 - 2 Ws [B] 839/94 OWiG; Beschluss vom 12.5.1999 - 2 Ws [B] 218/99 OWiG; OLG Hamm, VRS 75, 312, 313; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 446; BayObLG, VRS 76, 454, 455; NZV 1994, 487, 488; OLG Oldenburg, NZV 1993, 198).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 2 Ss OWi 86/06
    Der Eintritt einer konkreten Gefahr ist nur dort erforderlich, wo die Regeltatbestände der Bußgeldkatalogverordnung eine solche verlangen (BGHSt 43, 241).
  • BayObLG, 15.07.1996 - 1 ObOWi 427/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 2 Ss OWi 86/06
    Erforderlich ist ein Verstoß von denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert (OLG Frankfurt/M, Beschluss vom 17.04.2000, 2 Ws (B) 190/00; BayObLG NZV 1997, 244).
  • BayObLG, 08.02.1989 - 1 ObOWi 318/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 2 Ss OWi 86/06
    Bei Vorliegen eines Regelfalls kann nur ausnahmsweise unter angemessener Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, wenn der Sachverhalt im Einzelfall erhebliche Abweichungen zu Gunsten des Betroffenen vom Normalfall aufweist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.1.1995 - 2 Ws [B] 839/94 OWiG; Beschluss vom 12.5.1999 - 2 Ws [B] 218/99 OWiG; OLG Hamm, VRS 75, 312, 313; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 446; BayObLG, VRS 76, 454, 455; NZV 1994, 487, 488; OLG Oldenburg, NZV 1993, 198).
  • OLG Oldenburg, 02.12.1992 - Ss 385/92

    Anordnung eines Fahrverbot; Begründung; Berufliche Nutzung des Kfz; Bedeutung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 2 Ss OWi 86/06
    Bei Vorliegen eines Regelfalls kann nur ausnahmsweise unter angemessener Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, wenn der Sachverhalt im Einzelfall erhebliche Abweichungen zu Gunsten des Betroffenen vom Normalfall aufweist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.1.1995 - 2 Ws [B] 839/94 OWiG; Beschluss vom 12.5.1999 - 2 Ws [B] 218/99 OWiG; OLG Hamm, VRS 75, 312, 313; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 446; BayObLG, VRS 76, 454, 455; NZV 1994, 487, 488; OLG Oldenburg, NZV 1993, 198).
  • BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94

    Fahrverbot; Wirtschaftliche Nachteile; Berufliche Nachteile; Regelfahrverbot;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 2 Ss OWi 86/06
    Bei Vorliegen eines Regelfalls kann nur ausnahmsweise unter angemessener Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, wenn der Sachverhalt im Einzelfall erhebliche Abweichungen zu Gunsten des Betroffenen vom Normalfall aufweist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.1.1995 - 2 Ws [B] 839/94 OWiG; Beschluss vom 12.5.1999 - 2 Ws [B] 218/99 OWiG; OLG Hamm, VRS 75, 312, 313; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 446; BayObLG, VRS 76, 454, 455; NZV 1994, 487, 488; OLG Oldenburg, NZV 1993, 198).
  • OLG Bremen, 19.07.2019 - 1 SsBs 4/19

    Zur Verhängung eines Fahrverbots nach den §§ 24 , 25 StVG , § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    Insbesondere bezüglich der Berücksichtigung eines drohenden Verlusts des Arbeitsplatzes durch Kündigung käme es dabei auch darauf an, ob eine solche Kündigung für den Fall ihrer Erklärung überhaupt rechtlichen Bestand hätte (siehe KG Berlin, Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19, juris Rn. 15; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2003 - 2 Ss (OWi) 126 B/02, juris Rn. 5, NStZ-RR 2004, 93; ähnlich OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2006 - 2 Ss-OWi 86/06, juris Rn. 15).
  • OLG Bamberg, 22.01.2019 - 3 Ss OWi 1698/18

    Qualifizierter Rotlichtverstoß wegen Fahrspurwechsels auf Kreuzung

    nicht entlasten, wenn kein Dritter konkret durch den Verkehrsverstoß gefährdet wurde (BayObLG, Beschluss vom 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01 = DAR 2002, 173 = VRS 103 [2002], 307; KG VRS 129 [2015], 153; OLG Frankfurt Beschluss vom 10.03.2006 - 2 Ss OWi 86/06; OLG Hamm Beschluss vom 04.11.2004 - 3 Ss OWi 600/04 [jeweils bei juris] und 29.04.1999 - 2 Ss OWi 1533/98 = NZV 1999, 394).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2023 - 3 ORbs 168/23
    Eine Härte außergewöhnlicher Art stellt das Fahrverbot daher nicht dar (zu vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. März 2006 - 2 Ss-OWi 86/06 -, juris).
  • OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14

    Trunkenheitsfahrt: Anforderungen an die Aufklärungspflicht und Beweiswürdigung

    Die verbleibende Zeit der personenbedingten Verhinderung des Betroffenen von zwei Wochen vermag eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (vgl. OLG Frankfurt 2 Ss OWi 86/06 v. 10.3.2006 - juris Rn. 15 mwN).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss OWi 592/10

    Zu den Voraussetzungen des Absehens von einem Fahrverbot bei Rotlichtverstoß

    Einem Betroffenen ist daher nach ständiger Rechtsprechung des angerufenen Senats (vgl. OLG Frankfurt a.M., z.B.Beschlüsse vom 30.10.2009 - 2 Ss-OWi 239/09; vom 29.01.2009 - 2 Ss-OWi 39/09; vom 10.03.2006 - 2 Ss-OWi 86/06 und vom 25.07.2006 - 2 Ss_OWi 246/06) grundsätzlich zuzumuten, die Zeit des Fahrverbots durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen zu überbrücken, zum Beispiel durch Inanspruchnahme von Urlaub, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Inanspruchnahme einer Fahrgemeinschaft, Anstellen eines bezahlten Fahrers usw. Die hierdurch auftretenden finanziellen Belastungen hat der Betroffene hinzunehmen und notfalls durch die Aufnahme eines Kredits zu finanzieren.

    Bei Vorliegen eines Regelfalles kann nach der Rechtsprechung nur in solchen Fällen von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden, in denen der Sachverhalt erhebliche Besonderheiten zu Gunsten des Betroffenen gegenüber dem Normalfall aufweist (vgl. BGH NJW 1992, 446; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.03.2006 - 2 Ss-OWi 86/06 -).

  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    Denn bei einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung trägt der Betroffene, gegen den trotz Kündigungsdrohung ein Fahrverbot verhängt wird, in Wirklichkeit kein Risiko des Arbeitsplatzverlustes oder aber ist dieses Risiko so gering, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 93; ähnlich OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. März 2006 - 2 Ss-OWi 86/06 - juris).
  • AG Berlin-Tiergarten, 03.02.2016 - 342 OWi 490/15

    Qualifizierter Rotlichtverstoß eines Fahrzeugführers: Absehen von Regelfahrverbot

    Es ist dem Betroffenen zumutbar, sich gegen eine offenkundig unberechtigte arbeitsrechtliche Kündigung gerichtlich zu wehren ( vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2006 - 2 Ss - Owi 86/06 - juris; OLG Koblenz aaO) .
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