Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.08.2015 - 2 Ss OWi 95/15 (60/15), 2 SsOWi 95/15 (60/15)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29792
OLG Schleswig, 27.08.2015 - 2 Ss OWi 95/15 (60/15), 2 SsOWi 95/15 (60/15) (https://dejure.org/2015,29792)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.08.2015 - 2 Ss OWi 95/15 (60/15), 2 SsOWi 95/15 (60/15) (https://dejure.org/2015,29792)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. August 2015 - 2 Ss OWi 95/15 (60/15), 2 SsOWi 95/15 (60/15) (https://dejure.org/2015,29792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 29a OWiG, § 29 Abs 3 StVO, § 34 StVZO, § 70 Abs 1 StVZO, § 29a OWiG
    Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts im Güterkraftverkehr bei erteilter Ausnahmegenehmigung; Anforderungen an die Anordnung des Verfalls

  • verkehrslexikon.de

    Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts im Güterkraftverkehr bei erteilter Ausnahmegenehmigung

  • bussgeldsiegen.de

    Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts im Güterkraftverkehr bei Ausnahmegenehmigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts im Güterkraftverkehr bei erteilter Ausnahmegenehmigung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 11.01.2011 - 322 SsRs 390/10

    Wirksamkeit der für einen Sattelzug erteilten Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.08.2015 - 2 Ss OWi 95/15
    Sie vernachlässigt, dass die Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO eine fahrzeugbezogene Ausnahme zur allgemeinen Verkehrszulassung eines Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen enthält (OLG Celle, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 322 SsRs 390/10, NZV 2011, S. 311, 312).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 322 SsBs 175/11

    Verfall eines Geldbetrages bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.08.2015 - 2 Ss OWi 95/15
    Auch geht das Amtsgericht zutreffend davon aus, dass das Entgelt, das einer Verfallsbeteiligten für einen Transport zufließt, im Sinne von § 29a Abs. 2 OWiG "erlangt" ist (OLG Celle, NStZ-RR 2012, 151) - unabhängig von der Frage, wie hoch die Überladung letztendlich war.
  • OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13

    Berechnung des Erlangten zur Verfallsanordnung bei präventivem Verbot mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.08.2015 - 2 Ss OWi 95/15
    Danach ist der Nettovergütungsbetrag als Verfallsbetrag anzusetzen, den ein Unternehmen für einen Transport erhalten hat, wenn bei Durchführung der Transportfahrt mit einem LKW-Zug das zulässige Gesamtgewicht überschritten ist (OLG Hamburg, NStZ 2014, 340; OLG Celle, NZV 2013, 610).
  • OLG Hamburg, 02.01.2014 - 2-43/13

    Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Bestimmung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.08.2015 - 2 Ss OWi 95/15
    Danach ist der Nettovergütungsbetrag als Verfallsbetrag anzusetzen, den ein Unternehmen für einen Transport erhalten hat, wenn bei Durchführung der Transportfahrt mit einem LKW-Zug das zulässige Gesamtgewicht überschritten ist (OLG Hamburg, NStZ 2014, 340; OLG Celle, NZV 2013, 610).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 2 Rb 9 Ss 852/18

    Berücksichtigung des Abzugsverbots bei strafrechtlicher Einziehungsentscheidung

    Das Amtsgericht durfte zur Bestimmung des von der Einziehungsbeteiligten im Sinne von § 29a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 OWiG erlangten Etwas - unabhängig von der Frage, wie hoch die Überladung letztlich war - im Ausgangspunkt die für die durchgeführten Transporte insgesamt erhaltene Gegenleistung zugrunde legen (zu § 29a OWIG in der vor aufgrund Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017 geltenden Fassung: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.08.2015 - 2 Ss Owi 95/15 (60/15) -, juris Rn. 16; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 02.01.2014 - 2 - 43/13 (RB), 3 Ss Owi 62/13, NZWiSt 2014, 146, 147; weitere Nachweise bei BeckOK OWiG/Meyberg aaO OWiG § 29a Rn. 42.2; vgl. auch Senat, Beschluss vom 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14-AK 160/14 Rn. 6 ff.; zur insoweit unveränderten Bestimmung des erlangten Etwas nach Neugestaltung des § 29a Abs. 2 OWiG: Mitsch, NZWiSt 2017, 338, 343).
  • OLG Schleswig, 20.06.2016 - 2 Ss OWi 52/16

    Verfallsanordnung im Bußgeldverfahren: Überschreitung der zulässigen Abmessungen

    (1.) Soll ein Fahrzeug, dessen tatsächliches Gesamtgewicht und dessen tatsächliche Abmessungen die allgemein zugelassenen Grenzen nach der StVZO überschreiten, im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden, ist zusätzlich zur fahrzeugbezogenen Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO vor Antritt der Fahrt die Erteilung einer streckenbezogenen Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO zur Teilnahme am Verkehr erforderlich (Senatsbeschluss vom 27. August 2015 - 2 SsOWi 95/15 (60/15) - in juris, abgedr.

    DAR 2016, 93 ff. ; OLG Celle, Beschluss vom 11. Januar 2011 322 SsRs 390/10, in juris, abgedr.

    Der Tatrichter ist deswegen grundsätzlich nicht gehalten, die straßenbezogene bzw. fahrzeugbezogene Genehmigungsfähigkeit des Transports zu prüfen und eine hypothetische Ermessensausübung anstelle der hier zu berufenen Behörde vorzunehmen, um erst auf dieser Grundlage den Wert des Erlangten im Sinne des § 29 a OWiG bestimmen zu können (Senatsbeschluss vom 27. August 2015 a.a.O. ; OLG Celle a. a. O. Abs. 28).

  • OLG Schleswig, 20.06.2018 - 1 Ss OWi 84/18
    Geht es wie vorliegend um Verstöße im Rahmen einer Transportfahrt, ist das Entgelt, das einem Verfallsbeteiligten für einen Transport zufließt, im Sinne von § 29 a Abs. 2 OWiG "erlangt" (BGH, Beschluss vom 10. April 2017 ­ 4 StR 299/16, BGHSt 62, 114; Senatsbeschluss vom 27. August 2015 ­ 2 Ss-OWi 95/15, SchlHA 2016, 270).

    Vielmehr ist für die Berechnung oder Schätzung zum Wert des gemäß § 29 a OWiG aF erlangten Betrages, dessen Verfall angeordnet werden soll, grundsätzlich die vollständige Ladung zugrunde zu legen (Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2016 ­ 2 Ss OWi 10/16, SchlHA 2016, 307, vom 27. August 2015 ­ 2 Ss-OWi 95/15, SchlHA 2016, 270 und vom 13. Dezember 2013 ­ 2 Ss-OWi 115/13, SchlHA 2014, 388 ff.).

    Auch kann den Urteilsgründen entnommen werden, dass das Amtsgericht eine eigenständige Schätzung vorgenommen und die Ermittlung des Verfallsbetrages nicht allein der Polizei oder der Verwaltungsbehörde überlassen und nur deren Berechnung auf Fehler überprüft hat, was einen Rechtsmangel bedeutet hätte (Senatsbeschluss vom 27. August 2015 ­ 2 Ss OWi 95/15, SchlHA 2016, 270).

    Dieser Umstand stellt einen durchgreifenden Rechtsmangel dar, zumal im Falle einer Schätzung in der gerichtlichen Entscheidung die tragenden Grundlagen angegeben werden müssen, um sie nachvollziehen zu können (Senatsbeschluss vom 27. August 2015 ­ 2 Ss OWi 95/15, SchlHA 2016, 270).

  • AG Tübingen, 09.10.2019 - 16 OWi 16 Js 17045/19

    Schwertransport - Überprüfung Ausnahmegenehmigung für gesamte Fahrtstrecke

    Ist die streckenbezogene Erlaubnis in der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO hingegen als Auflage im Sinne von § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG und § 71 StVZO bestimmt, dann berührt das Fehlen der streckenbezogenen Ausnahmeerlaubnis die Wirksamkeit der Ausnahmegenehmigung nach der StVZO nicht (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 14.05.2007, NVZ 2007, 638; offen gelassen OLG Schleswig, Beschluß vom 27. August 2015 - 2 Ss Owi 95/15 - DAR 2016, 93).
  • AG Tübingen, 22.01.2020 - 16 OWi 18 Js 26093/19

    Fahrlässige Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination: Anforderungen an die

    Ist die streckenbezogene Erlaubnis in der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO hingegen als Auflage im Sinne von § 36 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG und § 71 StVZO bestimmt, dann berührt das Fehlen der streckenbezogenen Ausnahmeerlaubnis die Wirksamkeit der Ausnahmegenehmigung nach der StVZO nicht (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 14.05.2007, NVZ 2007, 638; offen gelassen OLG Schleswig, Beschluß vom 27. August 2015 - 2 Ss Owi 95/15 - DAR 2016, 93).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht