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   OLG Hamm, 30.09.1976 - 2 Ss OWi 952/76   

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https://dejure.org/1976,3418
OLG Hamm, 30.09.1976 - 2 Ss OWi 952/76 (https://dejure.org/1976,3418)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.1976 - 2 Ss OWi 952/76 (https://dejure.org/1976,3418)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 1976 - 2 Ss OWi 952/76 (https://dejure.org/1976,3418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Öffentlicher Straßenverkehr, öffentliche Verkehrsfläche, Privatparkplatz, Hinweisschild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.03.1961 - 4 StR 6/61
    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1976 - 2 Ss OWi 952/76
    Das ist der Fall, wenn der Verfügungsberechtigte ausdrücklich oder erkennbar nur solchen Personen Zutritt dorthin gestatten will, die in enger persönlicher Beziehung zu ihm entweder schon vor Gebrauch des Platzes stehen oder gerade anläßlich dieses Gebrauchs in solche Beziehung zu ihm treten (BGHSt 16, 7 = VRS 20, 453).

    Letzteres ist bejaht worden für einen Parkplatz, den der Leiter einer Behörde oder eines privaten Unternehmens nur für seine Bediensteten bereithält (BGHSt 16, 7 = VRS 20, 453; OLG Braunschweig in VRS 27, 458), für das Gelände eines städtischen Großmarktes (BGH in NJW 1963, 152), für einen Fliegerhorst (BayObLG in NJW 1963, 501).

    Dagegen ist als öffentliche Verkehrsfläche angesehen worden der Parkplatz für Gäste einer Gastwirtschaft (BGHSt 16, 7 = VRS 20, 453), ein Tankstellengelände zumindest im Bereich an den Zapfsäulen und der Ein- und Ausfahrten (BayObLG in VRS 24, 69; OLG Hamm in VRS 26, 457), der Parkplatz eines Warenhauses, wenn er allen Kunden offensteht.

    Ist die von der Rechtsbeschwerde behauptete Zweckbestimmung erfolgt, kommt es ferner darauf an, ob diese Zweckbestimmung des Verfügungsberechtigten auch tatsächlich beachtet, d.h. ob der Platz dem Willen des Verfügungsberechtigten gemäß tatsächlich nur von solchen Personen genutzt wird, denen der Verfügungsberechtigte die Benutzung erlaubt hat, also tatsächlich die Allgemeinheit von der Benutzung des Platzes ausgeschlossen wird (BGHSt 16, 7 = VRS 20, 453).

  • BGH, 05.01.1962 - VI ZR 155/61
    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1976 - 2 Ss OWi 952/76
    Eine Straße oder ein Platz sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder eine verwaltungsrechtliche Widmung im Sinne des öffentlichen Wegerechts - öffentlich im Sinne des Verkehrsrechts, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zur Benutzung zugelassen sind und auch so genutzt werden (BGH in VRS 12, 414; 22, 185).

    Danach bedarf es neben dem tatsächlichen Zugang für die Allgemeinheit einer entsprechenden Zweckbestimmung durch den Verfügungsberechtigten, die aber auch in einer stillschweigenden Duldung einer tatsächlich erfolgten Benutzung durch die Allgemeinheit erblickt werden kann (BGH in VRS 22, 185).

  • OLG Braunschweig, 08.05.1964 - Ss 87/64
    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1976 - 2 Ss OWi 952/76
    Letzteres ist bejaht worden für einen Parkplatz, den der Leiter einer Behörde oder eines privaten Unternehmens nur für seine Bediensteten bereithält (BGHSt 16, 7 = VRS 20, 453; OLG Braunschweig in VRS 27, 458), für das Gelände eines städtischen Großmarktes (BGH in NJW 1963, 152), für einen Fliegerhorst (BayObLG in NJW 1963, 501).
  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 44/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1976 - 2 Ss OWi 952/76
    Eine Straße oder ein Platz sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder eine verwaltungsrechtliche Widmung im Sinne des öffentlichen Wegerechts - öffentlich im Sinne des Verkehrsrechts, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zur Benutzung zugelassen sind und auch so genutzt werden (BGH in VRS 12, 414; 22, 185).
  • BGH, 09.10.1962 - VI ZR 249/61

    Gelände des Kölner Großmarkts als Teil des öffentlichen Straßenverkehrs -

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1976 - 2 Ss OWi 952/76
    Letzteres ist bejaht worden für einen Parkplatz, den der Leiter einer Behörde oder eines privaten Unternehmens nur für seine Bediensteten bereithält (BGHSt 16, 7 = VRS 20, 453; OLG Braunschweig in VRS 27, 458), für das Gelände eines städtischen Großmarktes (BGH in NJW 1963, 152), für einen Fliegerhorst (BayObLG in NJW 1963, 501).
  • BayObLG, 13.11.1962 - RReg. 2 St 444/62

    Fliegerhorst; Straßenverkehr; Öffentlich; Zutritt; Beschränkung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1976 - 2 Ss OWi 952/76
    Letzteres ist bejaht worden für einen Parkplatz, den der Leiter einer Behörde oder eines privaten Unternehmens nur für seine Bediensteten bereithält (BGHSt 16, 7 = VRS 20, 453; OLG Braunschweig in VRS 27, 458), für das Gelände eines städtischen Großmarktes (BGH in NJW 1963, 152), für einen Fliegerhorst (BayObLG in NJW 1963, 501).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.1999 - 5 A 1321/97

    Straßenverkehr; Öffentlicher Verkehrsgrund; Hinterhofparkplatz

    vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1957 - VI ZR 44/56 -, VRS 12, 414, 415 f.; BGH, Beschluß vom 9. März 1961 - 4 StR 6/61 -, VRS 20, 453, 454; BGH, Urteil vom 5. Januar 1962 - VI ZR 155/61 -, VRS 22, 185; OLG Hamm, Beschluß vom 30. September 1976 - 2 Ss OWi 952/76 -, VRS 52, 369, 370; BayObLG, Beschluß vom 22. November 1979 - 1 Ob OWi 409/79 -, VRS 58, 216, 217 ff.; BayObLG, Urteil vom 30. Oktober 1981 - RReg.
  • VG Augsburg, 14.09.2010 - Au 3 K 09.1508

    Anordnung eines absoluten Halteverbots; Öffentlichkeit einer Verkehrsfläche

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verfügungsberechtigte ausdrücklich oder erkennbar nur solchen Personen Zutritt dorthin gestatten will, die in enger persönlicher Beziehung zu ihm entweder schon vor Gebrauch des Platzes oder der Straße stehen oder gerade anlässlich dieses Gebrauchs in eine solche Beziehung zu ihm treten (OLG Hamm vom 30.9.1976, Az.: 2 Ss OWi 952/76; ).

    Der Kreis derer, der nach dem Willen der jeweiligen Verfügungsberechtigten den zur Verfügung gestellten Parkplatz benutzen darf, ist in diesen Fällen offen und zu unbestimmt und wechselnd, als dass sich die Nichtöffentlichkeit dieser Verkehrsfläche vertreten ließe (vgl. zum Ganzen: OLG Hamm vom 30.9.1976, a.a.O.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl. 1997, § 1 StVO, RdNrn. 14, 16).

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