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   OLG Frankfurt, 18.02.2003 - 2 Ss-OWi 1/03, 2 Ss OWi 1/03   

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https://dejure.org/2003,7200
OLG Frankfurt, 18.02.2003 - 2 Ss-OWi 1/03, 2 Ss OWi 1/03 (https://dejure.org/2003,7200)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.2003 - 2 Ss-OWi 1/03, 2 Ss OWi 1/03 (https://dejure.org/2003,7200)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 2 Ss-OWi 1/03, 2 Ss OWi 1/03 (https://dejure.org/2003,7200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines Regelfahrverbots; Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers; Geschwindigkeitsüberschreitung wegen eines nicht wahrgenommenen Verkehrszeichen; Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • Judicialis

    StVG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrverbot - Erschütterung der Indizwirkung nur bei im Übrigen regelgemäßem Verhalten

Verfahrensgang

  • AG Bad Wildungen - 9233 JsOWi 11766/02
  • OLG Frankfurt, 18.02.2003 - 2 Ss-OWi 1/03, 2 Ss OWi 1/03

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 123
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2003 - 2 Ss OWi 1/03
    Die Erfüllung eines der Tatbestände des § 2 Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 4 BKatV (seit 1. Januar 2002: § 4 BKatV) indiziert weiterhin die Erforderlichkeit eines Fahrverbots zur Einwirkung auf den Betroffenen (vgl. BGHSt 38, 125,134).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2003 - 2 Ss OWi 1/03
    Liegt ein Regelfall vor, muss daher in der Regel ein Fahrverbot verhängt werden (vgl. BVerfG NJW 1996, 1809).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2003 - 2 Ss OWi 1/03
    Dem Kraftfahrzeugführer muss sich bei den im einzelnen aufgeführten Fällen in der Regel die Gefährlichkeit seines Verhaltens aufdrängen (vgl. BGH, NZV 1997, 525 f.).
  • OLG Frankfurt, 14.03.2001 - 2 Ws (B) 94/01

    Arzt; Geschwindigkeitsüberschreitung; Notstandsähnliche Situation; Fahrverbot;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2003 - 2 Ss OWi 1/03
    Einem Betroffenen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. Januar 2001 - 2 Ws (B) 4/01 OWiG; 14. März 2001 - 2 Ws (B) 94/01 OWiG; 4. April 2001 - 2 Ws (B) 128/01 OWiG; 4. September 2002 - 2 Ss OWi 208/02; 18. September 2002 - 2 Ss OWi 258/02 + 259/02) grundsätzlich zuzumuten, durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen die Zeit des Fahrverbots zu überbrücken, zum Beispiel durch Inanspruchnahme von Urlaub, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Inanspruchnahme einer Fahrgemeinschaft, Anstellen eines bezahlten Fahrers usw. Die hierdurch auftretenden finanziellen Belastungen hat der Betroffene hinzunehmen, notfalls durch Aufnahme eines Kredits.
  • OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18

    Darlegungsanforderungen bei Absehen von Fahrverbot aufgrund beruflicher Nachteile

    So ist einem Betroffenen regelmäßig die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zuzumuten; bei Fehlen anderweitiger öffentlicher Transportmittel kommt in Betracht, die Zeit des Fahrverbotes durch Nutzung von Taxidiensten oder eines Fahrers zu überbrücken (vgl. BayObLG NZV 2002, 143, 144; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312, 313; NStZ-RR 2003, 123; OLG Karlsruhe NZV 2006, 325, 326; OLG Hamm a.a.O.; König a.a.O. § 25 StVG Rdn. 25), erforderlichenfalls auch durch arbeitstägliche Anmietung eines Zimmers in der Nähe des Arbeitsplatzes (vgl. OLG Bamberg DAR 2009, 401).
  • OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04

    Begriff der groben Pflichtwidrigkeit bei Übersehen eines Verkehrszeichens;

    Dass er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit "ausnutzt" (oder auch überschreitet), genügt dazu allein noch nicht (Abweichung von OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2003, 123).

    Zwar hat das OLG Frankfurt (NStZ-RR 2003, 123 ) in einem wohl vergleichbaren Fall entschieden, es liege nicht nur einfache Fahrlässigkeit vor, und ausgeführt:.

  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss OWi 641/07

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; grobe Pflichtwidrigkeit;

    Die Feststellungen erlauben es auch nicht, dem Betroffenen eine grobe Pflichtwidrigkeit allein deswegen zur Last zu legen, weil er die bereits ohne das Vorschriftzeichen maßgebliche Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 c StVO von 100 km/h immer noch nicht unwesentlich, nämlich um 23 km/h, überschritten hätte (vgl. dazu OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 123).
  • BayObLG, 10.12.2003 - 2 ObOWi 624/03

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Entbindung von Pflicht zum persönlichen

    Sollte das Verkehrsschild danach für den Betroffenen zwar nicht für eine gewisse Zeit aber zumindest für einen Augenblick trotz des Überholvorgangs sichtbar gewesen sein, wird zu erwägen sein, ob sein Übersehen nicht gleichwohl grob nachlässig war (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 123 ; OLG Karlsruhe VRS 104, 454 und OLG Zweibrücken NJW 1998, 3581 ).
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