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   OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss (OWi) 623/95   

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OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss (OWi) 623/95 (https://dejure.org/1995,2642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.1995 - 2 Ss (OWi) 623/95 (https://dejure.org/1995,2642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 1995 - 2 Ss (OWi) 623/95 (https://dejure.org/1995,2642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher Eindruck vom Betroffenen, Geschwindigkeitsüberschreitung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 3; StVO § 49; StVG § 24; StVG § 25; BKatV § 2
    Gründe für Absehen von Regelfahrverbot L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 2; StVG § 24, § 25; StVO § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Keine Verhängung eines Fahrverbots, wenn nach der Persönlichkeit des Täters künftiges Wohlverhalten erwartet werden kann

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 602
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95
    Das Abweichen von der Regelahndung bedarf in jedem Fall einer eingehenden auf Tatsachen gestützten Begründung (vgl. u.a. BayObLG VRS 88, 303 ).

    Abschließend ist schließlich darauf hinzuweisen, daß der vom Amtsgericht bisher - zumindest ausdrücklich - bei der Entscheidung über das Fahrverbot noch nicht berücksichtigte Umstand, daß der Betroffene in der Vergangenheit straßenverkehrsrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, nur von geringerer Bedeutung ist, da die BußgeldkatalogVO in § 1 Abs. 2 Satz 2 grundsätzlich von einem unvorbelasteten Täter ausgeht (siehe dazu auch OLG Naumburg, a.a.O.; BayObLG VRS 88, 303 ).

  • OLG Celle, 20.08.1993 - 1 Ss OWi 188/93

    Qualifizierter Rotlichtverstoß; Messungen der Rotlichtdauer; Regelfahrverbot;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95
    Nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe hat es offenbar auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Hamburg VRS 88, 386 ; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95
    Nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe hat es offenbar auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Hamburg VRS 88, 386 ; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm).
  • OLG Hamm, 28.09.1990 - 4 Ss OWi 950/90

    Verhängung eines Fahrverbots; Grobe Verletzung der Pflichten eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95
    Von der Anordnung eines Fahrverbots kann im Einzelfall nämlich nur dann abgesehen werden, wenn erhebliche Härten vorliegen oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände gegeben sind, die das Tatgeschehen aus dem Rahmen typischer Begehungsweise im Sinn einer Ausnahme herausheben (vgl. BGHSt 38, 134; ständige Rechtsprechung der Obergerichte, vgl. die Zusammenstellung bei Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 25 StVG Rn. 15 b m.w.N.; sowie die oben erwähnten Rechtsprechungsnachweise; s.a. OLG Hamm NZV 1991, 121).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.1993 - 2 Ss OWi 427/92

    Kein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung nach drei

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95
    Hinsichtlich der angenommenen herabgesetzten abstrakten Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes hat das Amtsgericht offenbar übersehen, daß - anders als in der vom Betroffenen zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf in NZV 1993, 319 - die Geschwindigkeitsüberschreitung hier innerhalb geschlossener Ortschaft gegen 17.16 Uhr, also zu einer Hauptverkehrszeit, begangen wurde.
  • OLG Hamburg, 20.12.1994 - I-116/94

    Kein Fahrverbot, wenn ein Taxifahrer von einem Gast angeherrscht und damit zur

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95
    Nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe hat es offenbar auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Hamburg VRS 88, 386 ; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm).
  • OLG Oldenburg, 06.09.1994 - Ss 336/94

    Ausnahme vom Regelfahrverbot; Verlust der wirtschaftlichen Existenz;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95
    Darüber hinaus ist eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. das Absehen von einem Fahrverbot rechtfertigen würde (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N. sowie auch noch BVerfG NJW 1995, 1541 ), nicht gegeben, da ein Fahrverbot - schon nach den eigenen Feststellungen des Amtsgerichts - nicht zu einer Existenzbedrohung des Betroffenen führen würde.
  • OLG Naumburg, 07.12.1994 - 1 Ss (B) 131/94

    Keine Verhängung eines Fahrverbots, wenn nach der Persönlichkeit des Täters

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95
    Das kann ein Grund sein, von einem Fahrverbot abzusehen (vgl. BGHSt, a.a.O.; OLG Naumburg NZV 1995, 161 ).
  • OLG Braunschweig, 14.10.1993 - 1 U 16/93

    Ersatz des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95
    Darüber hinaus ist eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. das Absehen von einem Fahrverbot rechtfertigen würde (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N. sowie auch noch BVerfG NJW 1995, 1541 ), nicht gegeben, da ein Fahrverbot - schon nach den eigenen Feststellungen des Amtsgerichts - nicht zu einer Existenzbedrohung des Betroffenen führen würde.
  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 2139/94

    Auswirkungen der Verhängung eines Fahrverbots auf die Existenz eines Unternehmens

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95
    Darüber hinaus ist eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. das Absehen von einem Fahrverbot rechtfertigen würde (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N. sowie auch noch BVerfG NJW 1995, 1541 ), nicht gegeben, da ein Fahrverbot - schon nach den eigenen Feststellungen des Amtsgerichts - nicht zu einer Existenzbedrohung des Betroffenen führen würde.
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1993 - 5 Ss OWi 19/93

    Straßenverkehrsrecht; Bemessung der Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots bei

  • BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne der

  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    Zutreffend ist es auch, wenn das Amtsgericht nach den von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen das Vorliegen beruflicher oder sonstiger Härten, die ggf. ein Absehen vom Fahrverbot gerechtfertigt hätten, verneint hat (vgl. zu diesem Erfordernis u.a. Beschlüsse des Senats vom 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95 - DAR 1995, 374 = VRS 90, 146, vom 27.08.1996 2 Ss OWi 926/96, NZV 1997, 240 = VRS 92, 369, vom 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95, VRS 90, 210, und außerdem den o.a. Beschluß vom 14.01.1999).
  • OLG Hamm, 23.05.2005 - 2 Ss OWi 295/05

    Rotlichtverstoß; Fahrverbot; Augenblicksversagen; Verjährung

    In der Regel ist aber nur dann die Ausnahme vom Fahrverbot gerechtfertigt (vgl. dazu die zahlreichen Nachweise bei Hentschel, a.a.O., § 25 Rn. 25; siehe auch OLG Hamm DAR 1995, 374 = VRS 90, 146; DAR 1999, 178 = VRS 96, 291 = NZV 1999, 301).
  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Derartige Nachteile, auch schwerwiegender Art, können nur in Einzelfällen, in denen die berufliche oder wirtschaftliche Existenz gefährdet ist, ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen (vgl. BayObLG NZV 1999, 52, 53; OLG Düsseldorf VRS 89, 218 [221]; 228 [229] = NZV 1995, 366 L; NZV 1995, 406 = VRS 89, 234 [235]; OLG Hamm VRS 90, 146 [148]).
  • OLG Hamm, 26.09.1996 - 2 Ss OWi 1075/96
    Zutreffend ist allerdings die vom Amtsgericht seiner Entscheidung, von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen, zugrunde gelegte rechtliche Wertung, wonach in den Fällen des § 2 Abs. 1 BußgeldkatalogVO regelmäßig die Verhängung eines Fahrverbots als Besinnungs- und Denkzettelmaßnahme indiziert ist (ständige Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des OLG Hamm; vgl. nur die Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1995 - 2 Ss 0Wi 623/95 ZAP EN Nr. 618/95 = NWB, EN-Nr. 1123/95 = DAR 1995, 374 = VRS 90, 146 VersR 96, 602 [Ls.1 und vom 1. April 1996 - 2 Ss 0Wi 259/96 - ZAP EN-Nr. 492/96 = DAR 1996, 325 ).

    Der Tatrichter muß jedoch - nach ebenfalls übereinstimmender Rechtsprechung der Obergerichte und, wie auch der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. u.a. OLG Düsseldorf DAR 1996, 366 ; OLG Koblenz NZV 1996, 373 ; o.a. Beschlüsse des Senats in 2 Ss OWi 623/95 und in 2 Ss OWi 259/96)-, für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben.

    Soweit das Amtsgericht ausführt, die Betroffene sei u.a. auch wegen ihrer beruflichen Verhältnisse auf den Führerschein besonders angewiesen, ist darauf hinzuweisen, daß nicht jeder berufliche Nachteil das Absehen vom Fahrverbot rechtfertigt (siehe die o.a. Beschlüsse des Senats in 2 Ss OWi 623/95 und in 2 Ss OWi 259/96).

  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Zwar hat das Amtsgericht insoweit offenbar nicht verkannt, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N.; sowie BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 ; und schließlich Beschluß des Senats vom 9. Juni 1995 in 2 Ss Owi 623/95).
  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch

    Im Ergebnis nicht zu beanstanden ist weiter, dass sich das Amtsgericht nicht ausdrücklich damit auseinandersetzt, ob ggf. berufliche oder sonstige Härten ein Absehen vom Fahrverbot gerechtfertigt hätten (vgl. zu diesem Erfordernis u.a. Beschlüsse des Senats vom 9. Juni 1995 - 2 Ss OWi 623/95 - DAR 1995, 374 = VRS 90, 146, vom 27. August 1996 - 2 Ss OWi 926/96, NZV 1997, 240 = VRS 92, 369, vom 10. Juli 1995 - 2 Ss OWi 746/95, VRS 90, 210).
  • OLG Hamm, 07.08.2003 - 3 Ss OWi 426/03

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Umstände; außergewöhnliche Härte

    Das Abweichen vom Regelfahrverbot bedarf in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.1995 2 Ss OWi 623/95 m.w.N.).

    Ein Rechtsfehler des angefochtenen Urteils ist auch darin zu sehen, dass im Falle der Gefährdung der beruflichen Existenz infolge eines Fahrverbots auch jegliche Erwägungen zu der Frage fehlen, ob es dem Betroffenen bei Berücksichtigung seiner Einkommensverhältnisse, die das Amtsgericht bislang noch nicht festgestellt hat, etwa zuzumuten wäre, für die Dauer des Fahrverbots einen Fahrer einzustellen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8.6.1995 2 Ss Owi 623/95 -) oder ein Taxi zu benutzen.

  • OLG Hamm, 22.01.2003 - 2 Ss OWi 1148/02

    Fahrverbot, Voreintragungen, erforderliche Feststellungen, Absehen vom

    In der Regel ist aber nur dann die Ausnahme vom Fahrverbot gerechtfertigt (vgl. dazu die zahlreichen Nachweise bei Hentschel, a.a.O., § 25 Rn. 25; siehe auch OLG Hamm DAR 1995, 374 = VRS 90, 146; DAR 1999, 178 = VRS 96, 291 = NZV 1999, 301).
  • OLG Hamm, 19.10.1995 - 2 Ss OWi 1223/95

    Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaft, Feststellungen, Phasenplan,

    Nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe hat es offenbar auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370; OLG Hamburg VRS 88, 386; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm; vgl. u.a. die Beschlüsse des Senats vom 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95 - in DAR 1995, 374 = ZAP EN-NR 618/75 = NWB EN-NR 1123/95 - und vom 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95 - NZV 1995, 366 = ZfS 1995, 315).

    Der persönliche Eindruck kann auch kein Grund sein, von einem Fahrverbot abzusehen (vgl. BGHSt, aaO; OLG Naumburg NZV 1995, 161; der bereits erwähnte Beschluß des Senats vom 09.06.1995 in 2 Ss OWi 623/95).

  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1106/99

    Anforderungen an die Darlegung der Identifizierung des Betroffenen mittels eines

    Ist, wie im vorliegenden Fall, einer der in § 2 Abs. 1 S. 1 BKatV aufgeführten Tatbestände erfüllt, so ist das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S.v. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG indiziert, so dass es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbotes als "Denkzettel" bedarf (vgl. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Hamm, NZV 1995, 366; DAR 1995, 374; OLG Celle, VRS 86, 209; OLG Hamburg, VRS 88, 386; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 320; BayObLG NZV 1994, 370).
  • OLG Koblenz, 01.09.2003 - 1 Ss 151/03

    Regelfahrverbot, Absehen vom, Begründungspflicht

  • OLG Hamm, 08.12.1998 - 2 Ss OWi 1385/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung, BAB, Bundesautobahn, 60 km/h, grobe

  • BayObLG, 22.09.1998 - 2 ObOWi 450/98

    Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen

  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ss OWi 437/01

    eigene Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts; mangelhafte Begründung des

  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 2 Ss OWi 1181/98

    Fahrverbot bei § 24 a StVG, Betroffener als freier Mitarbeiter tätig,

  • OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 Ss OWi 600/04

    Absehen von einem an sich zu verhängenden Regelfahrverbot; Umfang des

  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97

    Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen

  • BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96
  • OLG Koblenz, 15.04.1996 - 2 Ss 291/95
  • OLG Hamm, 27.07.1995 - 2 Ss OWi 808/95

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, Möglichkeit des Absehens vom

  • OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 547/99

    Anfechtung der Verhängung eines Fahrverbots wegen einer

  • OLG Hamm, 25.09.1995 - 2 Ss OWi 1008/95

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Taxifahrer, Möglichkeit des Absehens vom

  • OLG Koblenz, 17.08.2004 - 2 Ss 154/04

    Fahrverbot - Regelfahrverbot - Notwendigkeit der Anordnung

  • BayObLG, 19.04.1996 - 2 ObOWi 282/96
  • OLG Hamm, 02.06.1998 - 3 Ss OWi 552/98

    Aufklärungsrüge, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, drohende Entlassung,

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