Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 2 Ss (29) 209/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17914
OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 2 Ss (29) 209/08 (https://dejure.org/2008,17914)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.07.2008 - 2 Ss (29) 209/08 (https://dejure.org/2008,17914)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Juli 2008 - 2 Ss (29) 209/08 (https://dejure.org/2008,17914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,17914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Strafbefehlsverfahren: Entschuldigtes Ausbleiben in der Hauptverhandlung bei unterbliebener notwendiger Verteidigerbestellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die strafprozessuale Entschuldigung des Angeklagten für dessen Ausbleiben von der Hauptverhandlung; Genügende Entschuldigung bei unterbliebener, zum Schutz des Angegeklagten notwendiger Verteidigerbestellung

  • Judicialis

    StPO § 329 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 412 Satz 1

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 312
  • StV 2009, 12
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 20.03.2006 - Ss 15/05

    Verteidigerbestellung: Waffengleichheit zwischen Beschuldigtem und Nebenkläger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 2 Ss (29) 209/08
    Deshalb ist auch in diesen Fällen dem Angeklagten in der Regel ein Verteidiger beizuordnen (OLG Saarbrücken, NStZ 2006, 718 m.w.N.).
  • OLG Jena, 06.03.2008 - 1 Ss 362/06

    Revision

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 2 Ss (29) 209/08
    Diese Verfahrensrüge ist in einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO noch entsprechenden Weise ausgeführt, da sich die zur Begründung der Verfahrensrüge erforderlichen Umstände aus den Feststellungen im angefochtenen Urteil ergeben, die aufgrund der zugleich erhobenen Sachrüge heranzuziehen sind (Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 329, Rn. 99 mit zahlreichen Nachweisen, zuletzt Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 06.03.2008, 1 Ss 362/06, recherchiert über Juris).
  • OLG Köln, 03.12.2010 - 1 RVs 213/10

    Notwendige Verteidigung im Falle des Vorwurfes eines qualifizierten Körperdelikts

    Kann hierdurch die Verteidigung beeinträchtigt werden, so ist nach dem Grundgedanken der Bestimmung auf Seiten des Angeklagten ebenfalls die Mitwirkung eines Verteidigers erforderlich (Senat a.a.O.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12; OLG München NJW 2006, 789; OLG Saarbrücken NStZ 2006, 718; OLG Zweibrücken StraFo 2005, 28 = StV 2005, 491; OLG Hamm VRS 106, 453 = StraFo 2004, 242; OLG Koblenz B. v. 17.12.2003 - 2 Ws 910/03 = BeckRS 2003 30336020; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2002, 112 = StV 2002, 237; OLG Hamm StV 1991, 11; s. noch OLG Frankfurt B. v. 11.05.2007 - 3 Ws 470/07 -, zitiert nach Juris; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 140 Rz. 31; Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg,, StPO, 26. Auflage 2007, § 140 Rz. 101; Wohlers in SK-StPO, § 140 Rz. 52).
  • KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11

    Notwendige Verteidigung: Unfähigkeit zur Selbstverteidigung bei Tätigwerden eines

    Zum einen findet er sich in dem Beschluss des OLG Stuttgart vom 7. Juli 2008 (2 Ss [29] 209/08 = NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12).
  • OLG Köln, 24.06.2016 - 1 RVs 114/16

    Keine Verwerfung der Berufung bei Nichterscheinen des Angeklagten und des

    Dieselbe Erwägung trägt denn auch die weithin akzeptierte Auffassung, dass die fehlende Ladung des Verteidigers (hierzu: Senat VRS 98, 138 [139]; BayOblG NStZ-RR 2001, 374 = VRS 100, 452 = DAR 2001, 372; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rz. 12; Löwe/Rosenberg- Gössel , a.a.O. Rz. 44; SK-StPO- Frisch , a.a.O. Rz. 15; KMR- Brunner , StPO, § 329 Rz. 11; Radtke/Hohmann- Beukelmann , StPO, § 329 Rz. 9 aE) oder dessen fehlende Bestellung im Falle notwendiger Verteidigung (hierzu: OLG Brandenburg zfs 2010, 347 [349]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.; SK-StPO- Frisch a.a.O. Rz. 28) die Berufungsverwerfung wegen Säumnis des Angeklagten hindert.
  • OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwerfung der Berufung wegen

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Ausbleiben des Angeklagten dann als entschuldigt anzusehen ist, mithin und auch kein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO ergehen darf, wenn unter Verstoß entgegen § 140 Abs. 2 StPO kein Verteidiger bestellt (vgl. OLG Stuttgart StV 2009, 12) oder unter Verstoß gegen § 218 StPO der Verteidiger nicht geladen worden ist (vgl. BayObLG StV 2002, 356; OLG Köln VRS 95, 138, 139).
  • LG Stuttgart, 08.11.2023 - 6 Qs 4/23

    Pauschale Berufung auf eine angebliche krankheitsbedingte Reise- und

    In diesen Fällen ist zwar anerkannt, dass eine unterbliebene Bestellung eines notwendigen Verteidigers einem Verwerfungsurteil entgegensteht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.07.2008 - 2 Ss (29) 209/08).
  • LG Freiburg, 17.08.2021 - 8 Ns 92 Js 14782/19

    Notwendige Verteidigung eines "Reichsbürgers" wegen Unfähigkeit zur

    Anderes kann u. U. gelten, wenn gerade das Erscheinen in der Hauptverhandlung nur zumutbar oder möglich war bei Beiordnung eines Pflichtverteidigers bzw. gerade für die Frage des Erscheinens von der Unfähigkeit zur Selbstverteidigung auszugehen ist (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 ff.und 338 ff.).
  • OLG Schleswig, 05.02.2021 - 1 OLG 4 Ss 6/21
    Anders als das Amtsgericht angenommen hat, war das Nichterscheinen des Angeklagten genügend entschuldigt im Sinne der §§ 412, 329 Abs. 1 Satz 1 StPO (so auch für einen vergleichbaren Fall OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. Juli 2008, 2 Ss (29) 209/08; zitiert nach juris).
  • LG Freiburg, 17.08.2021 - 8 Ns 4/21

    Notwendige Verteidigung eines "Reichsbürgers" wegen Unfähigkeit zur

    Anderes kann u. U. gelten, wenn gerade das Erscheinen in der Hauptverhandlung nur zumutbar oder möglich war bei Beiordnung eines Pflichtverteidigers bzw. gerade für die Frage des Erscheinens von der Unfähigkeit zur Selbstverteidigung auszugehen ist (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 ff.und 338 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht