Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.10.2009 - 2 Ss-OWi 239/09, 2 Ss OWi 239/09   

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https://dejure.org/2009,2862
OLG Frankfurt, 30.10.2009 - 2 Ss-OWi 239/09, 2 Ss OWi 239/09 (https://dejure.org/2009,2862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.10.2009 - 2 Ss-OWi 239/09, 2 Ss OWi 239/09 (https://dejure.org/2009,2862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - 2 Ss-OWi 239/09, 2 Ss OWi 239/09 (https://dejure.org/2009,2862)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen vom Regelfahrverbot wegen beruflichen Angewiesenseins auf die Fahrerlaubnis; Anordnung eines Fahrverbots bei finanzieller Leistungsfähigkeit zur Überbrückung der Folgen des Fahrverbots durch Anstellung eines Fahrers

  • Judicialis

    StVG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25
    Absehen vom Regelfahrverbot wegen beruflichen Angewiesenseins auf die Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Regelfahrverbot: Eigene Sachentscheidung nach Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft - OLG setzt Fahrverbot selbst fest...

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Fahrverbot verhänge ich selbst, aber: Reichen die Feststellungen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausnahmefall vom Fahrverbot wegen finanzieller Belastung?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Gericht kann von Fahrverbot nur bei einer ganz außergewöhnlichen Härte absehen

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Voraussetzungen eines Ausnahmefalls für Fahrverbot

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines Ausnahmefalls für Fahrverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 311 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2009 - 2 Ss OWi 239/09
    Die Regelungen des § 4 Abs. 1,2 BKatV sind verfassungsgemäß (vgl. BVerfG NJW 1996, 1809).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2009 - 2 Ss OWi 239/09
    Die Erfüllung dieses Tatbestands indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 S.1 StVG, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 38, 125,134).
  • OLG Frankfurt, 14.03.2001 - 2 Ws (B) 94/01

    Arzt; Geschwindigkeitsüberschreitung; Notstandsähnliche Situation; Fahrverbot;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2009 - 2 Ss OWi 239/09
    Einem Betroffenen ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. Januar 2001 - 2 Ws (B) 4/01 OWiG; 14. März 2001 - 2 Ws (B) 94/01 OWiG; 4. April 2001 - 2 Ws (B) 128/01 OWiG; 4. September 2002 - 2 Ss OWi 208/02; 18. September 2002 - 2 Ss OWi 258/02 + 259/02) grundsätzlich zuzumuten, durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen die Zeit des Fahrverbots zu überbrücken, zum Beispiel durch Inanspruchnahme von Urlaub, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Inanspruchnahme einer Fahrgemeinschaft, Anstellen eines bezahlten Fahrers usw. Die hierdurch auftretenden finanziellen Belastungen hat der Betroffene hinzunehmen, notfalls durch Aufnahme eines Kredits.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 1 RBs 183/13

    Zu den Anforderungen an ein Augenblicksversagen bei einem Rotlichtverstoß

    Der Senat entscheidet gemäß § 79 Abs. 6 OWiG in der Sache selbst, weil keine weiteren Feststellungen zu erwarten sind (vgl. BayObLG, DAR 2002, 173 f.; OLGe Frankfurt, 2 Ss OWi 239/09 vom 30. Oktober 2009; Hamm, 3 RBs 120/10 vom 29. Juni 2010; Bamberg, 3 Ss OWi 1756/10 vom 29. November 2010 ), und ahndet den festgestellten "qualifizierten" Rotlichtverstoß mit den Regelfolgen des Bußgeldkatalogs (200 EUR Regelsatz und 1 Monat Fahrverbot, Nr. 132.3 BKat).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - 4 RBs 96/19

    Poliscan Speed, Vorsatz, Absehen vom Fahrverbot, Arbeitsplatzverlust

    Der Senat entscheidet gemäß § 79 Abs. 6 OWiG in der Sache selbst, weil keine weiteren Feststellungen zu erwarten sind (vgl. BayObLG, DAR 2002, 173 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 2 Ss OWi 239/09 -, ; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2010 - III-3 RBs 120/10 -, ; OLG Bamberg, Beschluss vom 29. November 2010 - 3 Ss OWi 1756/10 -, ), und ahndet den festgestellten Geschwindigkeitsverstoß mit den Regelfolgen des Bußgeldkatalogs (EUR 440, 00 Regelsatz und 2 Monate Fahrverbot; Nr. 11.3 BKat in Verbindung mit Tabelle 1 Buchstabe c, Nr. 11.3.9 des Anhangs).
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RBs 120/10

    Schauspielerin muss Fahrverbot in Kauf nehmen

    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von einem Monat, bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.10.2009 - 2 Ss OWi 239/09).
  • OLG Koblenz, 26.06.2015 - 2 OWi 3 SsBs 32/15

    Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots: Härtefall bei erheblichen

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Dauer eines einmonatigen Fahrverbots - gerade in den Fällen der Gewährung einer viermonatigen Frist nach § 25a Abs. 2 Buchst. a StVG - in zumutbarer Weise durch eine entsprechende Planung des dem Betroffenen zustehenden Jahresurlaubs (vgl. OLG Hamm, 3 Ss OWi 163/05 v. 10.5.2005 - Verkehrsrecht aktuell 2005, 160 >Rn. 6 n. juris>; KG Berlin, 2 Ss 321/98 v. 27.11.1998) bzw. durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen wie die Inanspruchnahme von Urlaub, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Anstellen eines bezahlten Fahrers usw. überbrückt werden kann (vgl. Senat, 2 SsBs 48/10 v. 9.7.2010; OLG Frankfurt, 2 Ss OWi 239/09 v. 30.10.2009 - Verkehrsrecht aktuell 2010, 16 ).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss OWi 592/10

    Zu den Voraussetzungen des Absehens von einem Fahrverbot bei Rotlichtverstoß

    Einem Betroffenen ist daher nach ständiger Rechtsprechung des angerufenen Senats (vgl. OLG Frankfurt a.M., z.B.Beschlüsse vom 30.10.2009 - 2 Ss-OWi 239/09; vom 29.01.2009 - 2 Ss-OWi 39/09; vom 10.03.2006 - 2 Ss-OWi 86/06 und vom 25.07.2006 - 2 Ss_OWi 246/06) grundsätzlich zuzumuten, die Zeit des Fahrverbots durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen zu überbrücken, zum Beispiel durch Inanspruchnahme von Urlaub, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Inanspruchnahme einer Fahrgemeinschaft, Anstellen eines bezahlten Fahrers usw. Die hierdurch auftretenden finanziellen Belastungen hat der Betroffene hinzunehmen und notfalls durch die Aufnahme eines Kredits zu finanzieren.
  • KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 269/16

    "Durchentscheidung" auf Fahrverbot

    Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden (§ 79 Abs. 6 Satz 1 Alt. 1 OWiG), so dass es einer Zurückverweisung an das Amtsgericht nicht bedarf (vgl. OLG Bamberg NZV 2011, 209; OLG Celle NZV 1994, 332; OLG Frankfurt SVR 2010, 227; NStZ-RR 2002, 88).
  • OLG Köln, 07.09.2012 - 1 RBs 242/12

    Straßenverkehrsrecht; Absehen vom Regelfahrverbot

    Hiermit verbundene finanzielle Belastungen hat jeder Verkehrsteilnehmer - so auch die Betroffene - hinzunehmen, notfalls durch Aufnahme eines Kredits (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29.06.2010 - III-3 RBs 120/10 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.10.2009 - 2 Ss-OWi 239/09).
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