Rechtsprechung
OLG Rostock, 21.02.2014 - 2 Ss-OWi 30/14 (37/14) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
Verwerfungsurteil, Entbindung, Ausbleiben des Betroffenen, Fürsorgepflicht
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 73 Abs 2 OWiG, § 74 OWiG, Art 103 Abs 1 GG
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Aufhebung eines Urteils wegen Versagung des rechtlichen Gehörs; Pflicht des Tatrichters zur Bescheidung eines Antrags auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen
- verkehrslexikon.de
Zur Entscheidung über einen kurz vor Verhandlungsbeginn eingegangenen Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Erscheinenspflicht
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Informieren eines Richters bei der Geschäftsstelle vor Verkündung des Verwerfungsurteils bzgl. Vorliegens eines Entbindungsantrags als Fürsorgepflicht des Gerichts
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Bescheidung eines am Sitzungstag eingegangenen Antrags auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen; Ermessensreduzierung auf Null für die Entbindung vom persönlichen Erscheinen bei Einräumung der Fahrereigenschaft und fehlender weiterer Aussagebereitschaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 73 Abs. 2; OWiG § 74 Abs. 2
Pflicht zur Bescheidung eines am Sitzungstag eingegangenen Antrags auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die Fürsorgepflicht des Amtsrichters…
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Pflicht zur Bescheidung eines am Sitzungstag eingegangenen Antrags auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen
Verfahrensgang
- AG Parchim, 11.12.2013 - 5 OWi 1673/13
- OLG Rostock, 21.02.2014 - 2 Ss-OWi 30/14 (37/14)
- AG Parchim, 02.04.2014 - 5 OWi 1673/13
- OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 13.02.1974 - 1 Ss 532/73
Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2014 - 2 Ss OWi 30/14
Die Fürsorgepflicht gebietet es deshalb, dass der Richter sich vor der Verkündung des Verwerfungsurteils bei der Geschäftsstelle informiert, ob dort eine entsprechende Nachricht vorliegt (OLG Frankfurt NJW 1974, 1151; OLG Stuttgart Justiz 1981, 288; OLG Köln VRS 102, 382 = DAR 2002, 230). - OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02
Strafprozessordnug: rechtzeitig vor dem Termin dem Gericht übermitteltes …
Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2014 - 2 Ss OWi 30/14
Die Fürsorgepflicht gebietet es deshalb, dass der Richter sich vor der Verkündung des Verwerfungsurteils bei der Geschäftsstelle informiert, ob dort eine entsprechende Nachricht vorliegt (OLG Frankfurt NJW 1974, 1151; OLG Stuttgart Justiz 1981, 288; OLG Köln VRS 102, 382 = DAR 2002, 230).