Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.08.2008 - 2 Ss-OWi 366/08, 2 Ss OWi 366/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6387
OLG Frankfurt, 06.08.2008 - 2 Ss-OWi 366/08, 2 Ss OWi 366/08 (https://dejure.org/2008,6387)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.08.2008 - 2 Ss-OWi 366/08, 2 Ss OWi 366/08 (https://dejure.org/2008,6387)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. August 2008 - 2 Ss-OWi 366/08, 2 Ss OWi 366/08 (https://dejure.org/2008,6387)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 71 Abs 1 OWiG, § 267 Abs 1 S 3 StPO, § 37 Abs 2 Nr 1 S 7 StVO, § 49 Abs 3 Nr 2 StVO
    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendige tatrichterlichen Feststellungen zu einem qualifizierten Rotlichtverstoß bei Verwendung eines stationären standarisierten Messverfahren; Verweisung auf Lichtbilder

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendige tatrichterlichen Feststellungen zu einem qualifizierten Rotlichtverstoß bei Verwendung eines stationären standarisierten Messverfahren; Verweisung auf Lichtbilder

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rotlichtverstoß - Messtoleranz

  • Judicialis

    OWiG § 71 Abs. 1; ; StPO § 267 Abs. 1 S. 3; ; StVO § 37; ; StVO § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Verwendung eines stationären standartisierten Messverfahrens zum Beleg eines innerörtlichen qualifizierten Rotlichtverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei der Verwendung eines stationären standardisierten Messverfahrens zum Beleg eines innerörtlichen qualifizierten Rotlichtverstoßes reicht es grundsätzlich aus, die Nettorotzeit und das Überfahren der Fluchtlinie der Kreuzung mitzuteilen

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verweisung auf ein Lichtbild

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Schilderung der Beweiswürdigung für den Fall der Verwendung eines stationären standarisierten Messverfahrens zum Beleg eines innerörtlichen qualifizierten Rotlichtverstoßes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an den Beweis eines innerörtlichen qualifizierten Rotlichtverstoßes bei Verwendung eines stationären standarisierten Messverfahrens; Anforderungen an die Urteilsgründe in Bußgeldsachen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verweisung auf ein Lichtbild

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 322
  • NZV 2008, 588
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2008 - 2 Ss OWi 366/08
    Daher dürfen gerade in Bußgeldsachen an die Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen gestellt werden (BGHSt 39, 291, 299).
  • OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und

    Auch wenn es dem Betroffenen grundsätzlich nicht verwehrt ist, auch solche Tatschen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält oder nur vermutet, bedarf es der Mitteilung konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte, die das Beweisbegehren zumindest möglich erscheinen lassen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.08.2008, 2 Ss-OWi 366/08; BeckRS 2008, 18918).
  • OLG Bremen, 19.10.2009 - 2 SsBs 38/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

    Bei Verwendung eines stationären standardisierten Messverfahrens zum Beleg eines innerörtlichen qualifizierten Rotlichtverstoßes reicht es grundsätzlich aus, dass das Urteil neben dem Hinweis, dass die ordnungsgemäß durchgeführte Messung auf einem stationären standardisierten Verfahren beruht, die Nettorotlichtzeit mitteilt und zum Beleg dafür, dass der geschützte Querverkehr beeinträchtigt wurde, Feststellungen darüber trifft, dass die Fluchtlinie der Kreuzung überfahren wurde (OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2008, 322).
  • OLG Bamberg, 19.07.2017 - 3 Ss OWi 836/17

    Anforderungen an die Urteilsbegründung bedingt vorsätzlichen Abstandsverstoß -

    Wenn auch mit Blick auf das Bußgeldverfahren und hier gerade für das "entkriminalisierte" Verkehrsrecht als Massenverfahren des täglichen Lebens (auch zur historischen Entwicklung des OWi-Verfahrens vgl. Freymann/Wellner/Grube, Bezüge zum StVR, Rn. 1 f., 10 ff., 137, 155 ff.; ferner Burhoff/Gieg, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 149 ff., jeweils m.w.N.) wegen der entsprechend seinem Zweck gebotenen einfachen und schnellen Erledigung hinsichtlich der Abfassung der Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen sind (BGHSt 43, 22/26 f. = NJW 1997, 1862; BGH, Beschluss vom 08.05.2013 - 4 StR 336/12 = BGHSt 58, 243, 252 f. = DAR 2013, 477 = NJW 2013, 2837; BGHSt 39, 291, 299; ferner KG, Beschl. vom 09.10.2015 - 162 Ss 77/15 = VRS 129 [2015], 137; OLG Bamberg StraFo 2016, 116; OLG Bamberg, Beschluss vom 29.12.2016 - 3 Ss OWi 1566/16; 14.11.2016 - 3 Ss OWi 1164/16 = DAR 2017, 89 und 06.02.2017 - 3 Ss OWi 156/17; OLG Hamburg, Beschluss vom 27.03.2015 - 1 RB 58/14 = NZV 2016, 102 = NStZ 2015, 661 = VRS 128 [2015], 134 [für verständigungsbezogene Mitteilungspflichten]; OLG Bamberg ZfS 2013, 290 = VM 2013, Nr. 30 = VRR 2013, 111 [Deutscher]; OLG Düsseldorf DAR 2011, 408; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 322), kann doch für den Inhalt des Urteils in Bußgeldsachen prinzipiell nichts anderes als für Urteile in Strafsachen gelten.
  • KG, 21.03.2018 - 3 Ws (B) 91/18

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Höhe des Toleranzabzugs bei Zeitmessung

    Zwar ist anerkannt, dass es bei Rotlichtverstößen der Mitteilung des Toleranzwertes dann nicht bedarf, wenn die Rotlichtzeit auch nach Abzug des "für den Betroffenen günstigsten Toleranzwertes" wenigstens eine Sekunde gedauert hat (vgl. OLG Braunschweig NJW 2007, 391; OLG Bremen DAR 2002, 225; OLG Frankfurt NZV 2008, 588; OLG Schleswig SchlHA 2005, 335; Janker-Hühnermann in BHHJJ, 24. Aufl., § 37 StVO Rn. 30d).
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