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   OLG Frankfurt, 25.07.2011 - 2 Ss-OWi 375/11, 2 Ss OWi 375/11   

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https://dejure.org/2011,6494
OLG Frankfurt, 25.07.2011 - 2 Ss-OWi 375/11, 2 Ss OWi 375/11 (https://dejure.org/2011,6494)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.07.2011 - 2 Ss-OWi 375/11, 2 Ss OWi 375/11 (https://dejure.org/2011,6494)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - 2 Ss-OWi 375/11, 2 Ss OWi 375/11 (https://dejure.org/2011,6494)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Rechtsbeschwerde, Zulassung, Versagung rechtlichen Gehörs, Zulassungsgrund, Ablehnung Entbindungsantrag

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80a OWiG, § 74 Abs 2 OWiG, Art 103 GG
    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Kein Ermessen bei Anordnung des persönlichen Erscheines

  • verkehrslexikon.de

    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen steht nicht im freien Ermessen des Gerichts, sondern ist an das Erfordernis gebunden, dass diese Maßnahme zur Sachaufklärung erforderlich ist

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schulmeisterliche Belehrung als sachfremde Erwägung i.R.d. Ablehnung eines Antrags zur Entbindung von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung

  • archive.is

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im OWi-Verfahren

  • RA Kotz

    Hauptverhandlung - Entbindung vom persönlichen Erscheinen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schulmeisterliche Belehrung als sachfremde Erwägung i.R.d. Ablehnung eines Antrags zur Entbindung von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 350
  • NZV 2011, 561
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2011 - 2 Ss OWi 375/11
    Denn insoweit soll das Rechtsbeschwerdegericht in Fällen, in denen nicht zweifelhaft erscheint, dass das Urteil der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde, korrigierend eingreifen, um eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu vermeiden (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; BayObLG VRS 96, 18; Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 80 Rdn. 16a m.w.N.).

    Anders läge es, wenn das Amtsgericht unter gleichsam willkürlicher Verletzung seiner prozessualen Fürsorgepflicht und/oder des Grundsatzes eines fairen Verfahrens das unabdingbare Mindestmaß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verletzt hätte (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811).

  • BayObLG, 09.07.1998 - 1 ObOWi 309/98

    Verwurf des Einspruchs eines Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG durch das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2011 - 2 Ss OWi 375/11
    Denn insoweit soll das Rechtsbeschwerdegericht in Fällen, in denen nicht zweifelhaft erscheint, dass das Urteil der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde, korrigierend eingreifen, um eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu vermeiden (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; BayObLG VRS 96, 18; Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 80 Rdn. 16a m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 2 RBs 16/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Entbindungsantrags gemäß § 73 Abs. 2 OWiG

    Insbesondere hat es sich bei dieser Entscheidung auch nicht um eine Entscheidung auf Grundlage vermeintlich bestehenden Ermessens gehandelt, das dem Amtsgericht, wie der Betroffene unter Hinweis auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt (NZV 2011, 561) und Hamm (DAR 2016, 595) zutreffend ausführt, nicht zugestanden hätte.
  • KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 259/16

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen für die

    Denn Maßstab für die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen ist, dass die Maßnahme zur Sachaufklärung erforderlich ist (OLG Frankfurt NZV 2011, 561); ist sie es nicht, darf die Entpflichtung nicht versagt werden.
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