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   OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 2 Ss OWi 398/11   

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https://dejure.org/2011,32038
OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 2 Ss OWi 398/11 (https://dejure.org/2011,32038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.07.2011 - 2 Ss OWi 398/11 (https://dejure.org/2011,32038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 2 Ss OWi 398/11 (https://dejure.org/2011,32038)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Entbindung, Anwesenheitspflicht, Hauptverhandlung, OWi-Verfahren

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 73 Abs. 2; OWiG § 74 Abs. 2
    Voraussetzungen einer Gehörsverletzung in Folge der rechtsfehlerhaften Ablehnung eines Entbindungsantrags und anschließender Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Gehörsverletzung in Folge der rechtsfehlerhaften Ablehnung eines Entbindungsantrags und anschließender Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 2 Ss OWi 398/11
    Denn insoweit soll das Rechtsbeschwerdegericht in Fällen, in denen nicht zweifelhaft erscheint, dass das Urteil der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde, korrigierend eingreifen, um eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu vermeiden (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 ; BayObLG VRS 96, 18 ; Göhler, OWiG , 15. Aufl., § 80 Rdn. 16a m.w.N.).

    Anders läge es, wenn das Amtsgericht unter gleichsam willkürlicher Verletzung seiner prozessualen Fürsorgepflicht und/oder des Grundsatzes eines fairen Verfahrens das unabdingbare Mindestmaß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verletzt hätte (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 ).

  • BayObLG, 09.07.1998 - 1 ObOWi 309/98

    Verwurf des Einspruchs eines Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG durch das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 2 Ss OWi 398/11
    Denn insoweit soll das Rechtsbeschwerdegericht in Fällen, in denen nicht zweifelhaft erscheint, dass das Urteil der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde, korrigierend eingreifen, um eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu vermeiden (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 ; BayObLG VRS 96, 18 ; Göhler, OWiG , 15. Aufl., § 80 Rdn. 16a m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 2 Ss OWi 289/06

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Zulassungsgrund der Versagung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 2 Ss OWi 398/11
    Darin liegt keine willkürliche Verletzung prozessualer Fürsorgepflichten und/oder des Grundsatzes eines fairen Verfahrens, die das unabdingbare Mindestmaß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verletzt hätte (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. die Beschlüsse vom 19. September 2006, 2 Ss-OWi 289/06, vom 26. März 2008, 2 Ss-OWi 160/08, und vom 15. November 2010, 2 Ss-OWi 201/10).
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