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   OLG Frankfurt, 12.02.2009 - 2 Ss-OWi 514/08, 2 Ss OWi 514/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2426
OLG Frankfurt, 12.02.2009 - 2 Ss-OWi 514/08, 2 Ss OWi 514/08 (https://dejure.org/2009,2426)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.02.2009 - 2 Ss-OWi 514/08, 2 Ss OWi 514/08 (https://dejure.org/2009,2426)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 2 Ss-OWi 514/08, 2 Ss OWi 514/08 (https://dejure.org/2009,2426)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 1 S 3 WpHG, § 15 Abs 3 WpHG, § 39 Abs 2 Nr 5a WpHG
    Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz: Beginn der Veröffentlichungspflicht von Insiderinformationen

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz: Beginn der Veröffentlichungspflicht von Insiderinformationen

  • Judicialis

    WpHG § 13; ; WpHG § 15; ; WpHG § 39 Abs. 2 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WpHG § 13; WpHG § 15; WpHG § 39 Abs. 2 Nr. 5
    Leichtfertiger Verstoß gegen Veröffentlichungspflicht bei Insiderinformationen im Wertpapierhandelsrecht; Beginn der Publizitätspflicht bei feststehendem Vorstandswechsel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Veröffentlichungspflicht von Insiderinformationen ? Publizitätspflicht bezüglich der Amtsniederlegung des Vorstandsvorsitzenden beginnt, sobald der Vorsitzende dem Aufsichtsrat seinen Rücktrittsentschluss mitgeteilt hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leichtfertiger Verstoß gegen Veröffentlichungspflicht bei Insiderinformationen im Wertpapierhandelsrecht; Beginn der Publizitätspflicht bei feststehendem Vorstandswechsel

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG § 13 a. F., § 15 a. F., § 39 a. F.; AktG § 84
    Rücktrittsabsicht des Vorstandsvorsitzenden als publizitätspflichtige Insiderinformation mit Äußerung gegenüber Entscheidungsträger ("Daimler")

  • heuking.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Die Äußerung eines Vorstandes, aus seinem Amt ausscheiden zu wollen, ist eine Insiderinformation

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Verfahren gegen Daimler AG

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Veröffentlichungspflicht von Insiderinformationen

Besprechungen u.ä. (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1520
  • ZIP 2008, 2313
  • ZIP 2009, 563
  • NStZ 2009, 646
  • NStZ 2010, 625
  • WM 2009, 647
  • DB 2009, 836
  • NZG 2009, 391
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 901 Kap 1/06

    Aktien- und Wertpapierhandelsrecht: Schadensersatzklage von Kapitaleignern wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2009 - 2 Ss OWi 514/08
    Insoweit korrespondiert die Notwendigkeit des Entscheidungsträgers, sich mit der einseitig beabsichtigten Amtsniederlegung - in entsprechender Anwendung des § 84 Abs. 3 AktG (vgl. dazu Möller WM 2005, 1393, 1394 m.w.N.; OLG Stuttgart ZIP 2007, 481 Rdn. 78 ff) - zu beschäftigen, mit der das Unternehmen treffenden Verpflichtung, diese konkrete Information unverzüglich auch den Markteilnehmer mitzuteilen, damit auch diese sich bei ihren Investitionsentscheidungen auf die neue Sachlage einstellen können.

    Die Frage, ob und mit welchen Folgen diese geäußerte Absichtserklärung rechtlich durchsetzbar ist und deswegen ggf. nicht als einseitiger Rücktritt verstanden werden kann (so OLG Stuttgart, ZIP 2007, 481 Rdn. 87), spielt nach neuem Recht keine Rolle.

    Die Verknüpfung von mehreren eigenständigen konkreten Umständen ("ob" und "wie") zu einer einheitlichen (Gesamt)Entscheidung (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2007, 481) negiert den Wortlaut der Vorschrift, den gesetzgeberischen Willen und führt durch die Feststellungen im Tatsächlichen zu einem Wiederaufleben der alten Rechtslage wie sie durch die Vorgaben der Marktmissbrauchsrichtlinie 2003/6/EG sowie der Durchführungsrichtlinie 2003/124/EG gerade geändert werden sollte.

  • BGH, 05.04.2000 - 3 StR 58/00

    Unzulässige Bezugnahme auf Erkenntisquelle außerhalb der Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2009 - 2 Ss OWi 514/08
    Ob die Betroffene verpflichtet gewesen wäre, das Ausscheiden des damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. A aus dem Unternehmen zum 31. Dezember 2005 schon vor dem Aufsichtsratsbeschluss vom 28. Juli 2005 bekannt zu geben, ist mangels hinreichender Feststellung durch das Amtsgericht, für das Rechtsbeschwerdegericht nicht prüfbar, zumal die pauschale Bezugnahme (§ 267 StPO) auf den Bußgeldbescheid, in der vorgenommenen Art und Weise unzulässig ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Bezugnahme 1, 3; BGH NStZ-RR 2000, 304).
  • OLG Stuttgart, 22.04.2009 - 20 Kap 1/08

    Aktionärsklage auf Schadenersatz wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über einen

    Er hat stattdessen betont, dass es sich um eine in hohem Maße einzelfalldeterminierte Frage handelt (a.a.O. Rn. 22), bei deren Beantwortung aus der Sicht des verständigen Anlegers (a.a.O. Rn. 26, 31) im vorliegenden Fall darauf abzustellen ist, ob eine Vorabstimmung im Aufsichtsrat erfolgt ist (Rn. 28 ff; vom OLG Frankfurt im Beschluss vom 12.02.2009, Az.2 Ss-OWi 514/08, ZIP 2009, 563, nicht berücksichtigt).
  • BGH, 22.11.2010 - II ZB 7/09

    Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Union im

    Dagegen ist das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 2009, 1520, 1521) im Bußgeldverfahren davon ausgegangen, dass die Verknüpfung mehrerer eigenständiger Umstände zu einer einheitlichen Gesamtentscheidung dem Wortlaut der Vorschrift des § 13 Abs. 1 Satz 1 WpHG und den Vorgaben der Richtlinien 2003/6/EG sowie 2003/124/EG widerspreche.
  • OLG Braunschweig, 18.11.2021 - 3 Kap 1/16

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW mit einem Motor der Baureihe EA

    Eine Befreiung nach dieser Vorschrift setzt immer eine bewusste Entscheidung des Emittenten voraus (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 2 Ss-OWi 514/08 -, NZG 2009, S. 391 [392]; Pfüller , in: Fuchs, WpHG, 2. Auflage 2016, § 15, Rn. 416-420 m.w.N.; a.A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2009 - 20 Kap 1/08 - ["Geltl"], NZG 2009, S. 624 [635]).
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