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   OLG Frankfurt, 26.08.2016 - 2 Ss OWi 589/16   

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https://dejure.org/2016,31981
OLG Frankfurt, 26.08.2016 - 2 Ss OWi 589/16 (https://dejure.org/2016,31981)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.08.2016 - 2 Ss OWi 589/16 (https://dejure.org/2016,31981)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. August 2016 - 2 Ss OWi 589/16 (https://dejure.org/2016,31981)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Wer die ganze Messreihe will, muss Argumente liefern

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Lebensakte" eines Messgeräts

  • bussgeldsiegen.de

    Gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Lebensakte eines Messgerätes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MessEG § 31
    Lebensakte; Messreihe

  • rechtsportal.de

    MessEG § 31
    Anforderungen an den Antrag auf Beiziehung einer Akte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    Lebensakte: Gibt es nicht, brauchst du nicht, kriegst du nicht

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation)

    "Lebensakte"? Kennen wir nicht. Brauchen wir auch nicht.

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    Lebensakte: Gibt es nicht, brauchst du nicht, kriegst du nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 320
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 2 Ss OWi 1059/15

    Verkehrsüberwachung als Aufgabe der staatlichen Ordnungsbehörden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2016 - 2 Ss OWi 589/16
    Beweismittel für den Verkehrsverstoß ist ausschließlich das Messbild des Betroffenen mit den ihn betreffenden Messdaten in der ausgewerteten verbildlichten Form, wie es sich in der Gerichtsakte befindet (OLG Frankfurt B. v. 03.03.2016 - 2 Ss-OWi 1059/15; B.v. 28.04.2016 - 2 Ss-OWi 190/16).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2016 - 2 Ss OWi 190/16

    Hinzuziehung privater Dienstleister bei Verkehrsüberwachung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2016 - 2 Ss OWi 589/16
    Beweismittel für den Verkehrsverstoß ist ausschließlich das Messbild des Betroffenen mit den ihn betreffenden Messdaten in der ausgewerteten verbildlichten Form, wie es sich in der Gerichtsakte befindet (OLG Frankfurt B. v. 03.03.2016 - 2 Ss-OWi 1059/15; B.v. 28.04.2016 - 2 Ss-OWi 190/16).
  • OLG Jena, 01.03.2016 - 2 OLG 101 SsRs 131/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zurückweisung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2016 - 2 Ss OWi 589/16
    Auch aus der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgericht (NStZ-RR 2016, 186) ergibt sich nichts anderes.
  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Soweit verlangt wird, dass der Antrag auf Zurverfügungstellung der Messdaten bereits vor der Hauptverhandlung gestellt wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.8.2016 - 2 Ss-OWi 589/16 -, juris Rn. 15; AG Trier, Beschluss vom 25.10.2016 - 35 OWi 780/16 -, BeckRS 2016, 123177 Rn. 10; Krenberger, NZV 2017), ist vorliegend diesem Erfordernis genügt.

    Die digitale "Messdatei" ist Grundlage und originäres Beweismittel der Messung, daher ist sie - rechtzeitig vor dem Prozess - einem Betroffenen auf dessen Wunsch hin zugänglich zu machen (OLG Oldenburg, Beschluss vom 6.5.2015 - 2 Ss [OWi] 65/15 -, juris Rn. 12, mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.8.2016 - 2 Ss-OWi 589/16-, juris Rn. 14 f.; AG Bitburg, Beschluss vom 17.10.2016 - 3 OWi 102/15-, juris Rn. 2; AG Trier, Beschluss vom 25.10.2016 - 35 OWi 780/16 -, BeckRS 2016, 123177 Rn. 9; AG Schwelm, Beschluss vom 22.11.2016 - 60 OWi 520/15 -, juris Rn. 3).

    cc) Auch mit dem Fällen des Urteils trotz Nichtherausgabe der Statistikdatei hat das Amtsgericht gegen das Recht des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör verstoßen (vgl. AG Gießen, Beschluss vom 27.10.2015 - 512 OWi 83/15-, juris; AG Trier, Beschluss vom 25.10.2016 - 35 OWi 780/16 -, BeckRS 2016, 123177; AG Frankenthal, Beschluss vom 30.12.2016 - 4 OWi 553/16-, juris Rn. 1; Deutscher, DAR 2017, 723; dagegen verneint OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.8.2016- 2 Ss -OWi 589/16 -, juris Rn. 17 f., grundsätzlich eine Anspruch auf Beiziehung der gesamten Messreihe; sehr restriktiv auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.7.2015- IV-2 RBs 63/15 -, juris).

  • OLG Jena, 17.03.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20

    Rechtsstellung des Betroffenen im Bußgeldverfahren Anspruch auf Überlassung der

    Die insoweit erhobenen Einwände, dass die Messreihe selbst bei einer Einzelmessung, die aus dem Bereich der üblicherweise am Messort festgestellten (überhöhten) Geschwindigkeiten deutlich herausrage, "keine verwertbare Aussage bringe", weil geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen vieler Verkehrsteilnehmer nicht ausschließen, dass jemand auch deutlich schneller unterwegs gewesen sein könne (PTB, "Der Erkenntniswert von Statistikdatei, gesamter Messreihe und Annullationsrate in der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung", Stand 30.03.2020; BayObLG, Beschl. v. 04.01.2021, Az. 202 ObOWi 1532/20, bei juris), oder dass eine etwa feststellbare hohe Annulierungsrate keinen Anhalt dafür biete, dass gerade die nicht verworfene Messung im Einzelfall fehlerhaft sei, sondern gerade für die Richtigkeit dieser Messung spreche, die trotz funktionierender Selbstkorrektur des Gerätes keinen Anlass zur Verwerfung gegeben habe (PTB, a. a. O.; OLG Frankfurt, Beschl v. 26.08.2016, Az. 2 Ss - OWi 589/16; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.07.2018, Az. 1 OWi 6 SsBs 19/18; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2020, Az. 1 OWi 2 SsBs 103/20; bei juris), reichen nicht aus, um schon die Möglichkeit etwa aus der Messreihe insgesamt abzuleitender Entlastungsmomente schlechthin auszuschließen und der Messreihe von vornherein eine potentielle Beweiserheblichkeit abzusprechen.Ob bestimmte Informationen für die Verteidigung von Bedeutung sein können, unterliegt allein ihrer Einschätzung (BGH, Beschl. v. 04.10.2007, Az. KRB 59/07[(Kartellbußgeldverfahren]), bei juris), wobei sie - wie in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich dargelegt - auch rein theoretischen Entlastungsmöglichkeiten nachgehen kann.
  • OLG Zweibrücken, 04.05.2021 - 1 OWi 2 SsRs 19/21

    Divergenzvorlage an den BGH im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen

    Die Rüge einer Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren kann folglich nur dann Erfolg haben, wenn der Betroffene plausibel gemacht hat, weshalb die Kenntnis vom Inhalt solche andere Verkehrsteilnehmer betreffende Daten für seine Verteidigung Bedeutung gewinnen können und er deshalb auf diese Informationen angewiesen ist (enger: OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2016 - 2 Ss-OWi 589/16, juris Rn. 16, 18: Wenn "zur Überzeugung des Gerichts dargelegt wird, warum aus der Prüfung der Messreihe entscheidungserhebliche Schlüsse [..] gezogen werden müssen").
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