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   OLG Koblenz, 02.07.2009 - 2 SsBs 2/09   

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https://dejure.org/2009,23213
OLG Koblenz, 02.07.2009 - 2 SsBs 2/09 (https://dejure.org/2009,23213)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.07.2009 - 2 SsBs 2/09 (https://dejure.org/2009,23213)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 2 SsBs 2/09 (https://dejure.org/2009,23213)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Im Lenkzeiturteil müssen Fahrtende vor und Fahrtbeginn nach einer Ruhepause angegeben werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Überschreitung von Lenkzeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Überschreitung von Lenkzeiten [Tageslenkzeit; Ruhezeit]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Koblenz, 17.02.2010 - 2 SsBs 82/09

    Konkurrenzverhältnis bei Überschreitung von Tageslenkzeiten und

    Denn die Tageslenkzeiten und die täglichen Ruhezeiten sind voneinander abhängig, da bei der Berechnung der Tageslenkzeit alle Tageslenkzeiten zu addieren sind, die nicht durch eine ausreichende Ruhezeit im Sinne von Art. 8 Abs. 1 VO (EG) 561/06 unterbrochen worden sind (Senatsbeschluss 2 SsBs 2/09 vom 2.7.2009; OLG Frankfurt, Beschluss 2 Ws (B) 101/01 vom 26.3.2001, Randziffer 4 - zitiert nach juris).

    Tageslenkzeit und tägliche Ruhezeit sind mithin voneinander abhängig (OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Juli 2009, 2 SsBs 2/09; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. März 2001, 2 (Ws) 191/01, Randziffer 4 - zit. nach juris).

    Für das Rechtsbeschwerdegericht sind Verstöße gegen die Vorschriften zur Einhaltung von Lenk-, Unterbrechungs- bzw. Ruhezeit nur nachvollziehbar und überprüfbar, wenn festgestellt ist, welche Zeit der Fahrer das Fahrtzeug jeweils zwischen den Ruhezeiten gelenkt hat und dass diese Zeitabschnitte keine Fahrtunterbrechung enthalten (OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Juli 2009, 2 SsBs 2/09).

  • OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 2 Ss OWi 17/10

    Lenkzeitverstoß: Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und

    Im gleichen Maße sind Lenk- und Ruhezeiten voneinander abhängig, da bei der Berechnung der Lenkzeiten alle Zeiträume zu addieren sind, die nicht durch ausreichende Ruhezeiten im Sinne von Art. 8 VO unterbrochen worden sind (vgl. dazu OLG Koblenz Beschluss vom 02.07.2009 - Akz. 2 SsBs 2/09 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 26.08.2011 - 1 SsBs 63/11

    Addition der Geldbußen bei der Zulässigkeitsprüfung im Falle einer einheitlichen

    Der Tatrichter hätte daher im Einzelnen angeben müssen, wann der Betroffene seine Fahrt an dem jeweiligen Tag begonnen und wann er sie beendet hat, und ob und ggf. wann es zur Unterbrechungen der Fahrt gekommen ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 SsBs 2/09, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 10.10.2012 - 2 SsBs 94/12

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei Lenkdauerverstößen im

    Der Tatrichter hat daher im Einzelnen anzugeben, wann der Betroffene seine Fahrt an dem jeweiligen Tat begonnen und wann er sie beendet hat, und ob und gegebenenfalls wann es zur Unterbrechung der Fahrt gekommen ist (OLG Koblenz - 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.08.2011 - 1 SsBs 63/11, OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschluss vom 02.07.2009 - 2 SsBs 2/09 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 09.11.2012 - 2 SsBs 100/12

    Erforderliche Urteilsfeststellungen bei einem Lenkzeitverstoß

    Bei der Berechnung der Tageslenkzeit sind damit alle Lenkzeiten zu addieren, die nicht durch eine ausreichende tägliche Ruhezeit unterbrochen sind (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2011, Aktenzeichen: 1 SsBs 63/11; Senat, Beschluss vom 17.02.2010, Aktenzeichen 2 SsBs 82/09; Senat, Beschluss vom 02.07.2009, Aktenzeichen 2 SsBs 2/09).
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