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   OLG Koblenz, 31.01.2013 - 2 SsBs 2/13   

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https://dejure.org/2013,3485
OLG Koblenz, 31.01.2013 - 2 SsBs 2/13 (https://dejure.org/2013,3485)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.01.2013 - 2 SsBs 2/13 (https://dejure.org/2013,3485)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 2 SsBs 2/13 (https://dejure.org/2013,3485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Mitteilung des zu Grunde gelegten Toleranzabzugs im Bußgeldurteil

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe bei Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Voraussetzungen für die Anordnung eines Regelfahrverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 4 Abs. 2; StPO § 267; StVO § 3
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; ANordnung eines Regelfahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine ausreichenden Feststellungen zum Beharrlichkeitsfahrverbot UND "Geschwindigkeitsüberschreitung muss in den Tenor"

Sonstiges

  • beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Tja...OLG Düsseldorf hat Überblick verloren...ich auch!

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Toleranzwert, Darstellung,

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.01.2013 - 2 SsBs 2/13
    Der Tatrichter muss, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, im Urteil das angewandte Messverfahren und den berücksichtigten' Toleranzwert mitteilen (BGH NJVV 1993, 3081 - [...] Rn. 33; OLG Koblenz, Beschl.1 Ss 289/03 v. 9.12.2003).
  • OLG Saarbrücken, 09.11.2017 - Ss Rs 39/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, formeller Aktenbegriff

    Insbesondere ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung - auch derjenigen des Senats - hinreichend geklärt, dass es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem vorliegend verwendeten Geschwindigkeitsmessgerät ESO S 3.0 um ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren handelt (vgl. OLG Koblenz NZV 2003, 495 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - OLG 21 Ss 651/15, juris; OLG Hamm VRR 2013, 123; Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2016 - Ss RS 14/2016 (21/16 OWi) - und vom 10. Juli 2017 - Ss RS 14/2017 (49/17 OWi) - König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 3 StVO Rn. 61; jeweils m. w. N.) mit den sich - was höchst- und obergerichtlich ebenfalls geklärt ist - hieraus ergebenden weniger strengen Anforderungen an die Darstellung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung in den Urteilsgründen (vgl. BGHSt 39, 291; 43, 277; vorgenannte Senatsbeschlüsse; König, a. a. 0., § 3 StVO Rn. 56b).
  • OLG Hamm, 28.01.2014 - 3 RBs 348/13

    Angabe der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung im Tenor keine zwingende

    - 2 SsBs 2/13 (BeckRS 2013, 03851) etwas anderes vertritt, handelt es sich zum einen erkennbar um ein obiter dictum und nicht um eine tragende Erwägung der.
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