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OLG Schleswig, 17.12.2018 - 2 Ss OWi 206/18 (135/18) |
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Strafzumessung: Geldbuße im OWi-Verfahren über 250 EUR - Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
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Geldbuße: Welche Feststellungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sind erforderlich im Bußgeldurteil?
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- OLG Schleswig, 21.12.2010 - 2 Ss OWi 191/10
Anforderungen an das Bußgeldurteil bei Verhängung einer über 250 EUR liegenden …
Auszug aus OLG Schleswig, 17.12.2018 - 2 Ss OWi 206/18
Bei der Bemessung einer Geldbuße von mehr als 250,-- EUR besteht eine Verpflichtung des Gerichts zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse des Betroffenen, so dass außergewöhnlich schlechte oder gute wirtschaftliche Verhältnisse in die Zumessungserwägungen aufzunehmen sind (Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 SsOWi 191/10 (150/10) - NZV 2011, 410 f; auch bei juris).Insbesondere hat es weder die Frage geprüft, ob wegen Vorliegens einer außergewöhnlichen Härte von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, noch hat es sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob nicht von der Verhängung eines Fahrverbots bei gleichzeitiger Erhöhung der festgesetzten Geldbuße abgesehen werden konnte, weil bei dem Betroffenen der mit dem Fahrverbot erstrebte Besinnungs- und Erziehungseffekt auch auf eine solche Weise erreicht werden kann (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2010 a. a. O.).