Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17502
OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08 (https://dejure.org/2008,17502)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08 (https://dejure.org/2008,17502)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 2 Ss OWi 81/08 (https://dejure.org/2008,17502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,17502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Beweisantrages als Verletzung des rechtlichen Gehörs; Genaue Bezeichnung und vollständige Angabe der den behaupteten Verfahrensmangel enthaltenden Tatsachen bei einer Gehörsrüge

  • Judicialis

    OWiG § 80

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Iserlohn - 18 OWi 350/07
  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 417
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05

    Zulassung: Zulassungsantrag; Begrünung; Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08
    Vorliegend hat der Betroffene aber weder den Wortlaut des angeblich gestellten Beweisantrages noch den Wort des Gerichtsbeschlusses, durch den das Amtsgericht den Antrag abgelehnt haben soll, mitgeteilt (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 25. Mai 2005, 2 SsOWi 335/05).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist, worauf der Senat schon mehrfach hingewiesen hat, nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einen Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 = DAA 1992, 298; Beschlüsse des Senats vom 28. Februar 2005 in 2 SsOWi 123/05 und vom 25. Mai 2005 in 2 SsOWi 335/05).

  • OLG Hamm, 01.12.2004 - 3 Ss OWi 603/04

    Rechtsbeschwerde; Begründung; Zulassung; Entbindung vom Erscheinen in der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08
    Die Versagung rechtlichen Gehörs muss, worauf die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hinweist, im Wege der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (Beschluss des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen vom 01. Dezember 2004, 3 SsOWi 603/04).
  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 2 Ss OWi 123/05

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Beweisantrag;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist, worauf der Senat schon mehrfach hingewiesen hat, nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einen Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 = DAA 1992, 298; Beschlüsse des Senats vom 28. Februar 2005 in 2 SsOWi 123/05 und vom 25. Mai 2005 in 2 SsOWi 335/05).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist, worauf der Senat schon mehrfach hingewiesen hat, nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einen Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 = DAA 1992, 298; Beschlüsse des Senats vom 28. Februar 2005 in 2 SsOWi 123/05 und vom 25. Mai 2005 in 2 SsOWi 335/05).
  • OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13

    Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den

    Der Betroffene hat danach alle Tatsachen, die den Verfahrensmangel begründen, so genau und vollständig anzugeben, dass das Rechtsbeschwerdegericht das Vorliegen der verfahrenswidrigen Gehörsverweigerung allein anhand seiner auf Zulassung gerichteten Antrags- und Rechtsbeschwerdeschrift nachvollziehen kann (vgl. Beschluss des OLG Hamm vom 14.02.2008 - 2 SsOWi 81/08 - m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 27.02.2018 - 1 OWi 6 SsRs 19/18

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zulassung

    Wird beanstandet, dass sich das Tatgericht mit einem gestellten Beweisantrag nicht hinreichend auseinandergesetzt habe, kommt ein Gehörsverstoß dementsprechend nur in Betracht, wenn es an einer Behandlung des Antrages insgesamt fehlt oder seine Zurückweisung auf nicht nachvollziehbaren oder schlechterdings unhaltbaren Erwägungen beruht; denn nur in diesem Fall liegt nahe, dass das Gericht den Vortrag des Betroffenen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht berücksichtigt hat (std.Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 2017 - 1 OWi 6 SsRs 147/17, vom 2. Oktober 2015 - 1 OWi 4 SsRs 93/15, und vom 13. August 2002 - 1 Ss 159702; s. auch BVerfG, NJW 1992, 2811, 2812; OLG Oldenburg NStZ-RR 2012, 182; OLG Hamm NZV 2008, 417, 418; OLG Köln, VRS 105 [2003], 224, 227).
  • OLG Hamm, 11.04.2016 - 4 RBs 74/16

    Beweiswürdigung, Identifizierung, Fahrer, Lichtbild

    Zur Fortbildung des Rechts ist die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder zur rechtsschöpferischen Ausfüllung von Gesetzeslücken aufzustellen oder zu festigen (OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 3).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG, die mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden muss, liegt nur dann vor, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 16a).

    In der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör demnach nur liegen, wenn die Ablehnung des Beweisantrages willkürlich ist, also ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und es sich aufdrängt und nicht zweifelhaft erscheint, dass das Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht standhalten würde (vgl. OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2012, Az. III-3 RBs 382/11; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 16a).

  • OLG Köln, 30.10.2012 - 1 RBs 277/12

    Geschwindigkeitsmessung (PoliScan-Speed); Anforderungen an die Rüge der

    Eine Gehörsverletzung ist nur dann gegeben, wenn die Entscheidung auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages einer Partei hat und wenn zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verkürzt wird (BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Oldenburg NStZ-RR 2012, 182; OLG Hamm Beschluss v. 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09 [= BeckRS 2010, 09597]; OLG Hamm NZV 2008, 417, 418).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass einerseits dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich dem Gericht gegenüber zu dem gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen, und soll andererseits das Gericht dazu verpflichten seine Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm, Beschluss v. 06.08.2009 - 3 Ss OWi 599/09 [= BeckRS 2009, 25393]; OLG Hamm NZV 2008, 417, 418).

  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 3 RBs 352/15

    Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags auf Einvernahme des Auswertebeamten zu

    NZV 2008, 417; Thür.
  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    Denn die Ablehnung eines Beweisantrags oder die Weigerung, eine Beweiserhebung von Amts wegen vorzunehmen, ist nur dann willkürlich, wenn sie sich unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken aufgrund besonderer Umstände als nicht mehr verständlich darstellen würde (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; Senat, Beschlüsse vom 21. Januar 2019 - 3 Ws (B) 27/19 -, 22. Juni 2016 - 3 Ws (B) 320/16 - und - 3 Ws B 337/16 -, 8. Juni 2010 - 3 Ws (B) 280/10 - und 21. Mai 2010 - 3 Ws (B) 253/10 - OLG Hamm VRS 114, 290; NZV 2006, 217).
  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 97/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Akteneinsichtsgewährung

    Bei einer behaupteten Verletzung solcher Vorschriften wäre ein Verstoß gegen das rechtlichen Gehör nur dann gegeben, wenn der Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt worden wäre und seine Zurückverweisung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken sich aufgrund besonderer Umstände als nicht mehr verständlich und daher willkürlich darstellen würde (vgl. BVerfG aaO; Senat VRS 130, 216; Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 3 Ws (B) 280/10 - und 21. Mai 2010 - 3 Ws (B) 253/10 - OLG Hamm VRS 114, 290, 291 f.; NZV 2006, 217, 218).
  • OLG Hamm, 26.06.2008 - 4 Ss OWi 412/08

    Fortbildung des materiellen Rechts; Verjährung; Zeitpunkt der Anordnung;

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nur dann vor, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08 - m.w.N.).
  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    Denn die Ablehnung eines Beweisantrags oder die Weigerung, eine Beweiserhebung von Amts wegen vorzunehmen, ist nur dann willkürlich, wenn sie sich unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken aufgrund besonderer Umstände als nicht mehr verständlich darstellen würde (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; Senat, Beschlüsse vom 21. Januar 2019 - 3 Ws (B) 27/19 -, 22. Juni 2016 - 3 Ws (B) 320/16 - und - 3 Ws B 337/16 -, 8. Juni 2010 - 3 Ws (B) 280/10 - und 21. Mai 2010 - 3 Ws (B) 253/10 - OLG Hamm VRS 114, 290; NZV 2006, 217).
  • KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20

    Kein Anspruch auf Beiziehung der Rohmessdaten aus Art. 103 GG

    Unabhängig davon ist ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör bei der Ablehnung von Beweisanträgen nur dann gegeben, wenn eine solche ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und sich die Zurückweisung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken aufgrund besonderer Umstände als nicht mehr verständlich und daher willkürlich darstellt (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; Senat, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - 3 Ws (B) 150/19 -, 2. April 2019 - 3 Ws (B) 97/19 -, 7. Dezember 2018 - 3 Ws (B) 306/18 -, 17. Januar 2017 - 3 Ws (B) 16/17 -, 22. Juni 2016 - 3 Ws (B) 320/16 - und 8. Juni 2010 - 3 Ws (B) 280/10 - OLG Hamm VRS 114, 290; NZV 2006, 217).
  • KG, 22.12.2021 - 3 Ws (B) 309/21

    Einschränkung der Aufklärungspflicht im Hinblick auf die Ladung von

  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 RBs 6 Ss OWi 1029/09
  • KG, 22.06.2016 - 3 Ws (B) 320/16

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung

  • KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 294/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung

  • OLG Hamm, 15.12.2009 - 2 Ss OWi 817/09
  • KG, 28.03.2019 - 3 Ws (B) 59/19

    Rechtsbeschwerde, Zulassung, Beweiswürdigungsfehler

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht