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   OLG Oldenburg, 23.11.2011 - 2 SsRs 259/11   

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https://dejure.org/2011,46119
OLG Oldenburg, 23.11.2011 - 2 SsRs 259/11 (https://dejure.org/2011,46119)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.11.2011 - 2 SsRs 259/11 (https://dejure.org/2011,46119)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. November 2011 - 2 SsRs 259/11 (https://dejure.org/2011,46119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Ablehnung eines Beweisantrages als Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 182
  • NZV 2012, 406
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 27.02.2018 - 1 OWi 6 SsRs 19/18

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zulassung

    Wird beanstandet, dass sich das Tatgericht mit einem gestellten Beweisantrag nicht hinreichend auseinandergesetzt habe, kommt ein Gehörsverstoß dementsprechend nur in Betracht, wenn es an einer Behandlung des Antrages insgesamt fehlt oder seine Zurückweisung auf nicht nachvollziehbaren oder schlechterdings unhaltbaren Erwägungen beruht; denn nur in diesem Fall liegt nahe, dass das Gericht den Vortrag des Betroffenen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht berücksichtigt hat (std.Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 2017 - 1 OWi 6 SsRs 147/17, vom 2. Oktober 2015 - 1 OWi 4 SsRs 93/15, und vom 13. August 2002 - 1 Ss 159702; s. auch BVerfG, NJW 1992, 2811, 2812; OLG Oldenburg NStZ-RR 2012, 182; OLG Hamm NZV 2008, 417, 418; OLG Köln, VRS 105 [2003], 224, 227).
  • OLG Bamberg, 20.01.2016 - 2 Ss OWi 1145/15

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrags im

    Anderes gilt nur dann, wenn das Amtsgericht den Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückzuführende Begründung, also willkürlich, abgelehnt hätte und die Zurückweisung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar wäre (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 f.; OLG Bamberg Beschluss vom 10.01.2011 - 2 Ss OWi 2031/2010; OLG Oldenburg NStZ-RR 2012, 182; OLG Hamm VRR 2010, 113; OLG Köln VRR 2008, 113; OLG Karlsruhe DAR 2003, 182).
  • OLG Koblenz, 22.03.2018 - 1 OWi 6 SsRs 27/18

    Gehörsverletzung durch unterlassene Vernehmung des Messbeamten nach Verlesung des

    Nicht jeder einfach-rechtliche Verfahrensfehler bildet zugleich eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG; hierzu ist vielmehr erforderlich, dass zugleich in spezifischer Weise der verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör verkürzt wird, was etwa bei willkürlichen gehörsrelevanten Verfahrensverstößen der Fall sein kann, auf denen die Entscheidung beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 1 OWi 4 SsRs 93/15; BVerfG, NJW 1992, 2811, 2812; OLG Oldenburg NStZ-RR 2012, 182; OLG Hamm NZV 2008, 417, 418; OLG Köln, VRS 105 [2003], 224, 227).
  • OLG Köln, 30.10.2012 - 1 RBs 277/12

    Geschwindigkeitsmessung (PoliScan-Speed); Anforderungen an die Rüge der

    Eine Gehörsverletzung ist nur dann gegeben, wenn die Entscheidung auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages einer Partei hat und wenn zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verkürzt wird (BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Oldenburg NStZ-RR 2012, 182; OLG Hamm Beschluss v. 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09 [= BeckRS 2010, 09597]; OLG Hamm NZV 2008, 417, 418).
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