Rechtsprechung
BayObLG, 24.05.1989 - RReg. 2 St 117/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr ; Anforderungen an geistig-seelische und körperliche Leistungsausfälle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Im Zustand der sog. relativen Fahruntauglichkeit sind bei nachgewiesenen alkoholbedingten Ausfallerscheinungen Verurteilungen auch schon bei sehr geringen Promille-Werten ab 0,3 möglich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1990, 37
- JR 1990, 436
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22
Relative Fahruntüchtigkeit; Indizien; Beweisanzeichen; Verhaltensweisen; …
Ein Kraftfahrer ist fahruntüchtig, wenn seine Gesamtleistungsfähigkeit, namentlich infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so weit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (vgl. BGH, Urteil vom 20.3. 1959 - 4 StR 306/58 -, beck online; BayObLG, Beschluss vom 24.05.1989 - RReg 2 St 117/89 -, juris).Während relative Fahruntüchtigkeit auch dann vorliegen kann, wenn weder schwierige äußere Umstände, noch neben der Beeinflussung des Angeklagten durch Alkohol oder andere berauschende Mittel weitere leistungsmindernde innere Umstände gegeben sind, ist eine - wenn auch nur geringe - Ausfallerscheinung, die durch die Aufnahme alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel zumindest mitverursacht sein muss, für die richterliche Überzeugungsbildung grundsätzlich unverzichtbar (…vgl. BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 3.11.1998 - 4 StR 395-98 -, beck online - ergangen zum Konsum anderer berauschender Mittel; BayObLG, Beschluss vom 24.05.1989 - RReg 2 St 117/89 -, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.1989 - 1 Ss 422/89 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2010 - III-3 RVs 45/10 -, juris - ergangen zum Konsum anderer berauschender Mittel).
- OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00
Ermittlung der BAK zu einem Zeitpunkt nach der Blutentnahme; konkrete Gefährdung
Im Bereich unter 0, 3 o/oo kommt jedoch regelmäßig die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit nicht in Betracht, vielmehr setzt die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit in der Regel die Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0, 3 o/oo voraus (BGH VRS 49, 429; 21, 54; OLG Saarbrücken ZfS 1999, 356; OLG Köln NZV 1995, 454, NZV 1989, 357; BayOBLG DAR 1989, 427; OLG Koblenz VRS 45, 118). - LG Aachen, 30.01.2012 - 71 Ns 227/10
Entschädigungsansprüche für die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis
Denn keine Kraftfahrerin darf darauf vertrauen, dass - wie hier später geschehen - im späteren Strafverfahren ein zur absoluten Fahruntüchtigkeit führender Blutalkoholgehalt oder eine relative Fahruntüchtigkeit begründende Umstände nicht nachzuweisen sein würden (vgl. zutreffend und überzeugend Bayerisches Oberstes Landesgericht NZV 1990, 37). - OLG Nürnberg, 18.11.1996 - Ws 1254/96 Das Beweisergebnis im zweiten Rechtszug ist aber nicht auf die Hauptverhandlung in ersten Instanz zurückzuprojizieren (BayObLG DAR 89, 427).