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   BayObLG, 22.02.1973 - RReg. 2 St 667/72 OWi   

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https://dejure.org/1973,11940
BayObLG, 22.02.1973 - RReg. 2 St 667/72 OWi (https://dejure.org/1973,11940)
BayObLG, Entscheidung vom 22.02.1973 - RReg. 2 St 667/72 OWi (https://dejure.org/1973,11940)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Februar 1973 - RReg. 2 St 667/72 OWi (https://dejure.org/1973,11940)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1973, 46
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2003 - 12 LB 68/03

    Allgemeine Leistungsklage in der Form des öffentlich-rechtlichen

    Zwingender ist denn auch eine andere gesetzessystematische Überlegung: Die Aufgabe des Zeichens 286 besteht darin, die Fahrbahn an bestimmten Stellen für den fließenden Verkehr von Behinderungen durch haltende und parkende Fahrzeuge - inklusive Fahrrädern - freizuhalten (vgl. dazu: BayObLG, Beschl. v. 22.2.1973 - RReg 2 St 667/72 OWi -, DAR 1973, 221; OLG Schleswig-Hostein, Beschl. v. 19.5.1978, a.a.O.), es richtet sich mithin nur an den Fahrverkehr auf der Fahrbahn (Hentschel, a.a.O., § 41 StVO, Rn. 248, S. 830; Bouska, DAR 1972, 261).

    Schließlich muss, sofern nach der vorgenommenen Auslegung überhaupt noch Zweifel daran verbleiben, dass ein eingeschränktes Haltverbot für eine Zone für das Abstellen von Fahrrädern auf den Fußgängern vorbehaltenen Verkehrsflächen nicht gilt, der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz eingreifen, dass Unklarheiten, die sich daraus ergeben, dass Verkehrszeichen nicht aus sich heraus eindeutig sind, sondern auch bei einer vernünftigen Auslegung Anlass zu Zweifeln geben, nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers, sondern zu Lasten der für die Aufstellung der Schilder verantwortlichen Behörde gehen (BVerwG, Urt. v. 13.3.2003 - 3 C 51/02 -, NJW 2003, 1408f; BayObLG, Beschl. v. 22.2.1973, a.a.O.; OLG Celle, Beschl. v. 9.11.1979, a.a.O.; Beschl. v. 16.1.1989, a.a.O.).

  • KG, 05.01.1981 - 3 Ws (B) 353/80

    Zum erlaubten Baumscheibenparken

    Dem kann jedoch die Verwaltungsbehörde durch das Aufstellen der ohne Zusatzschild nur für die Fahrbahn und nicht für die Seitenstreifen geltenden Zeichen 283 oder 286 (vgl. OLG Hamburg VRS 51, 458; BayObLGSt 1973, 46 = VRS 45, 141) begegnen.
  • BayObLG, 15.01.1974 - RReg. 5 St 613/73

    Haltverbot in Zufahrtsspur zum Parkhaus durch Zusatzzeichen

    Ebenso handelt es sich dann, wenn - wie dies hier ersichtlich der Fall war - eine solche bauliche Trennung fehlt, die Zufahrtsspur vielmehr lediglich eine seitliche Ausbuchtung der Fahrbahn bildet, - anders als bei einer erkennbar nur dem ruhenden Verkehr dienenden Lade- oder Park*-bucht (vgl hierzu BayObLGSt 1973, 46) - nicht um einen bloßen Seitenstreifen, sondern um einen Teil der in diesem Fall die Zufahrtsspur mitumfassenden Fahrbahn.
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