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   OLG Nürnberg, 10.04.2007 - 2 St OLG Ss 10/07   

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https://dejure.org/2007,8827
OLG Nürnberg, 10.04.2007 - 2 St OLG Ss 10/07 (https://dejure.org/2007,8827)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.04.2007 - 2 St OLG Ss 10/07 (https://dejure.org/2007,8827)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. April 2007 - 2 St OLG Ss 10/07 (https://dejure.org/2007,8827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Strafzumessung bei Aussagedelikten; Zulässigkeit der Wertung besonderer Hartnäckigkeit des Täters eines Aussagedelikts bei der Strafzumessung; Wirksamkeit der Revisionsbegründung des Verteidigers bei erst nachträglichem Nachweis der entsprechenden ...

  • Judicialis

    StPO § 137; ; StPO § 345; ; StGB § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 137; StPO § 345; StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1767
  • NStZ 2007, 539
  • StV 2007, 640 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85

    Strafschärfende Berücksichtigung fehlender "Geldnot"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.04.2007 - 2 St OLG Ss 10/07
    Die revisionsrichterliche Überprüfung der Strafzumessung hat sich aber am sachlichen Gehalt der Ausführungen des Tatgerichts, nicht an dessen möglicherweise missverständlichen Formulierungen zu orientieren (BGH NStZ 1987, 119, 120).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH B 71/20

    Vollmacht, Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, Nachweis

    Anders gewendet ist der Einspruch wirksam eingelegt, wenn die betreffende Person bevollmächtigt war, als sie ihn einlegte (vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 10. April 2007 - 2 St OLG Ss 10/07 -, NJW 2007, 1767 [1768], zur Revisionsbegründung).
  • OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15

    Versuchte Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des

    Es ist unschädlich, dass dies erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nachgewiesen wurde (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2007, 1767; Brandenburgisches Oberlandesgericht, NStZ 1995, 52; Thüringer Oberlandesgericht, NStZ-RR 2012, 320).
  • OLG Hamm, 11.08.2009 - 3 Ss 233/09

    Strafzumessung; Hartnäckigkeit; Aussagedelikt; Falschaussage

    Voraussetzung ist allerdings, dass das Urteil konkrete, einzelfallbezogene Feststellungen zu der erschwerend gewerteten Hartnäckigkeit enthält und dem Angeklagten nicht etwa nur angelastet wird, dass er seine Aussage nicht widerrufen hat (BGH/Mösl NStZ 1983, 160, 163; OLG Nürnberg NJW 2007, 1767, 1768; Lenckner a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 15.05.2007 - 2 St OLG Ss 50/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahren mit EU-Führerschein

    a) Zwar ist die Formulierung, die vom Amtsgericht C wegen der Tat vom 4.1.2006 gebildete Geldstrafe begegne "keinerlei Bedenken", sondern sei "vielmehr als am untersten Rand des noch Vertretbaren anzusiedeln", untunlich; darauf hat der Senat schon in dem Verfahren 2 St OLG Ss 10/07 (Beschluss vom 10.4.2007) hingewiesen.
  • OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 2 Ss OWi 565/13

    Zur Formunwirksamkeit der Rechtsmittelbegründung bei distanzierenden Zusätzen des

    Denn hierbei geht es um den Erklärungsinhalt und nicht etwa um den Nachweis der Vollmacht, der freilich noch zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden kann (dazu OLG Nürnberg, NJW 2007, 1767, 1768; Löwe-Rosenberg/Hanack a.a.O., § 345 Rn. 18).
  • OLG Nürnberg, 14.04.2009 - 2 St OLG Ss 33/09

    Revisionsgrund des Verstoßes gegen die Amtsaufklärungspflicht im Strafverfahren:

    Im Übrigen hat sich die revisionsrichterliche Überprüfung der Strafzumessung am sachlichen Gehalt der Ausführungen des Tatgerichts, nicht an dessen möglicherweise missverständlichen Formulierungen zu orientieren (stRspr. des Senats, vgl. OLG Nürnberg, NJW 2007, 1767, 1768).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 53 Ss OWi 684/19

    Anforderungen an den Nachweis des Zeitpunkts der Bevollmächtigung eines

    Sie kann vielmehr auch mündlich erteilt werden (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., vor § 137 Rn. 9, § 345 Rn. 11 ff.), hierzu wäre jedoch bis zum Ende der Rechtsmittelbegründungsfrist eine entsprechende anwaltliche Versicherung der mündlichen Bevollmächtigung (vgl. OLG Nürnberg NStZ 2007, 539) oder zumindest eine Bezugnahme darauf erforderlich.
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