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   OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 160/07   

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https://dejure.org/2007,39715
OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 160/07 (https://dejure.org/2007,39715)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 160/07 (https://dejure.org/2007,39715)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 2 St OLG Ss 160/07 (https://dejure.org/2007,39715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei fehlender eindeutiger Erkennbarkeit der Schuldfeststellung; Isolierte Anfechtbarkeit eines Rechtsfolgenausspruchs; Ausdruck der Missachtung des Staatsanwalts durch Zusendung eines negativen ...

  • Judicialis

    StPO § 318; ; StGB § 46; ; StGB § 185; ; StGB § 193

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 16.08.2004 - 1St RR 113/04

    Rechtswidrige Ausnahmen von der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 160/07
    b) Die gegen diese - ständige - Rechtsprechung sowohl des BayObLG (zuletzt in NZV 2005, 592 m.w.N.) als auch des erkennenden Senats vorgebrachte Kritik vermag nicht zu überzeugen.
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91

    Unzutreffende Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 160/07
    Es kann im Zusammenhang mit dem grundrechtsgleichen Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und den Grenzen der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG stehen (vgl. Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 193 Rn. 7; speziell zur Bezeichnung eines Dritten als "Nazi": BVerfG NJW 1992, 2013 ff. und zu ehrverletzenden Äußerungen in einer Dienstaufsichtsbeschwerde durch Anspielungen auf die NS-Zeit: BVerfG NStZ 2006, 31 f.).
  • OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06

    Anforderungen an die Prognose und die entsprechenden Feststellungen für eine

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 160/07
    Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, wenn, wie hier, das Berufungsgericht wegen der vom Berufungsführer erklärten Berufungsbeschränkung (§ 318 StPO) sich nur mit einzelnen Teilen des Ersturteils befasst hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit die Berufung rechtswirksam auf diese Teile beschränkt ist (stRspr. des Senats, vgl. OLG Nürnberg ZfSch 2006, 288 f.; OLG Nürnberg StraFo 2007, 339, je m.w.N.).
  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23

    Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen

    Erfolgt die Beleidigung - wie hier - im Rahmen der Dienstausübung des Geschädigten, sind regelmäßig Mindestfeststellungen zum Vortatgeschehen und den Beweggründen und Zielen des Täters, etwa zur behördlichen Maßnahmerichtung, ihrem Anlass und Ablauf sowie zu möglichen Rechtsgrundlagen und gegebenenfalls zur Rechtmäßigkeit der Diensthandlung, gegen die sich der Angeklagte verbal "zur Wehr gesetzt hat", unverzichtbar (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 25.11.2013 - 3 Ss 114/13 -, juris Rn. 6; OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 160/07 -, juris Rn. 13).
  • OLG Bamberg, 25.11.2013 - 3 Ss 114/13

    Urteilsfeststellungen bei der Beleidigung eines Polizeibeamten

    Ist die Beleidigung im Rahmen der Dienstausübung des Beamten erfolgt, sind regelmäßig weitere Feststellungen zum Vortatgeschehen und den Beweggründen des Täters, zur polizeilichen Maßnahmerichtung, ihrem Anlass und Ablauf sowie gegebenenfalls zur Rechtmäßigkeit der Diensthandlung unverzichtbar (Anschluss an OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 160/07 [bei [...]]; Festhaltung u.a. an OLG Bamberg, Beschluss vom 20.12.2012 - 3 Ss 136/12 = OLGSt StPO § 318 Nr. 20 = BA 50 [2013], 88 f. = VerkMitt 2013 Nr. 36 = zfs 2013, 589 f. sowie zuletzt OLG Bamberg, Urteil vom 25.06.2013 - 3 Ss 36/13 = DAR 2013, 585 ff. = OLGSt StVG § 21 Nr. 10).

    Sofern die Beleidigung im Rahmen der Dienstausübung des Geschädigten erfolgt sein sollte, sind regelmäßig weitere Mindestfeststellungen zum Vortatgeschehen und den Beweggründen und Zielen des Täters, etwa zur polizeilichen Maßnahmerichtung, ihrem Anlass und Ablauf sowie zu möglichen Rechtsgrundlagen und gegebenenfalls zur Rechtmäßigkeit der Diensthandlung, gegen die sich der Angekl. verbal 'zur Wehr gesetzt hat', unverzichtbar (OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 160/07 [bei [...]]).

  • BayObLG, 09.02.2023 - 203 StRR 497/22

    Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung bei ungenügenden Feststellungen zum

    Denn die Ausführungen berücksichtigen nicht die Vorgaben der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Meinungsäußerungsfreiheit und zur Rechtfertigung nach § 193 StGB (vgl. dazu BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 9. Februar 2022 - 1 BvR 2588/20 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 1 BvR 1024/19-, juris; BayObLG, Beschluss vom 7. September 2020 - 206 StRR 220/20-, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 25. November 2013 - 3 Ss 114/13 -, juris Rn. 6; OLG Nürnberg, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 2 St OLG Ss 160/07 -, juris).
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