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OLG Nürnberg, 27.08.2010 - 2 St OLG Ss 91/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Ausbleiben, Hauptverhandlung, Entschuldigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrsstau als ausreichende Entschuldigung für ein Ausbleiben des Angeklagten im Termin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 329; StPO § 337; StPO § 353
Verkehrsstau als ausreichende Entschuldigung für ein Ausbleiben des Angeklagten im Termin
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Auszüge)
Verkehrsstau ist ausreichende Entschuldigung für Ausbleiben in der Hauptverhandlung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 15.07.1988 - RReg. 1 St 90/88
Gericht; Verpflichtung; Hauptverhandlung; Angeklagter; Warten; Verspätung; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.08.2010 - 2 St OLG Ss 91/10
Daraus ergibt sich, dass das Gericht nicht schon immer dann, wenn ein Angeklagter ohne ausreichende Entschuldigung nicht pünktlich erscheint, die Berufung sofort verwerfen darf und gar muss (vgl. BayObLGSt 1988, 103 f.). - BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.08.2010 - 2 St OLG Ss 91/10
Dies gilt aber nur für Entschuldigungsgründe, die dem Gericht bei Erlass des Verwerfungsurteils bekannt waren oder die es hätte erkennen müssen (vgl. BayObLG NStZ-RR 1997, 182 m.w.N.).