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   BayObLG, 24.01.2002 - 2St RR 8/02   

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https://dejure.org/2002,6669
BayObLG, 24.01.2002 - 2St RR 8/02 (https://dejure.org/2002,6669)
BayObLG, Entscheidung vom 24.01.2002 - 2St RR 8/02 (https://dejure.org/2002,6669)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 2St RR 8/02 (https://dejure.org/2002,6669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    StPO § 261
    Videoüberwachung im Kaufhaus

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Persönlichkeitsrecht und Videoüberwachung im Kaufhaus

  • RA Kotz

    Videoaufzeichnungen im Kaufhaus: dürfen sie verwendet werden?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 § 261; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Verwertbarkeit von Videoüberwachungsaufnahmen aus einem Kaufhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Videoüberwachung von Kaufhauskunden; Verwendung von Filmaufnahmen im Rahmen der Beweiswürdigung; Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht durch Videoaufzeichnungen an allgemein zugänglichen Orten bei vorherigem Hinweis; Herstellung von Bildaufnahmen ...

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Video-Überwachung im Kaufhaus mit Persönlichkeitsrecht vereinbar

Besprechungen u.ä.

  • jurpc.de (Entscheidungsanmerkung)

    Zur Verwertung von privat gewonnenen Videoaufzeichnungen im Strafverfahren (Peer Stolle)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2893
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2002 - 2St RR 8/02
    Ob ein solcher rechtswidrig oder hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Beachtung der verfassungsrechtlich geschützten Belange des Betroffenen und nach entsprechender Güter- und Interessenabwägung festgestellt werden (BGH NJW 1995, 1955/1957).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13

    Untersagungsverfügung gegen Videokameras im Treppenhaus

    In strafrechtlicher Hinsicht unterliegt die Videoaufnahme, die den Täter beim Diebstahl filmt, keinem Verwertungsverbot (vgl. hierzu etwa BayObLG, Beschl. v. 24.1.2002 - 2 St RR 8/02 -, NJW 2002, 2893).
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