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   OLG Nürnberg, 20.11.2007 - 2 St OLG Ss 133/07   

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https://dejure.org/2007,22969
OLG Nürnberg, 20.11.2007 - 2 St OLG Ss 133/07 (https://dejure.org/2007,22969)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.11.2007 - 2 St OLG Ss 133/07 (https://dejure.org/2007,22969)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. November 2007 - 2 St OLG Ss 133/07 (https://dejure.org/2007,22969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Befangenheitsrüge wegen der Aufforderung eines Vorsitzenden einer Berufungskammer zur Rücknahme eines Rechtsmittels; Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit; Strafbarkeit bei wissentlicher Nichtangabe von ...

  • Judicialis

    StPO § 24 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 114
  • StV 2008, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.11.2007 - 2 St OLG Ss 133/07
    Die Entscheidung des Revisionsgerichts darüber, ob der aus dem Ablauf und dem Ergebnis der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht resultierende Vorwurf der Voreingenommenheit gegenüber dem Vorsitzenden der Berufungskammer inhaltlich berechtigt ist, setzt zwar grundsätzlich die wörtliche oder zumindest inhaltliche Wiedergabe der hierfür relevanten Teile der erstinstanzlichen Beweisaufnahme voraus (vgl. BGHSt 21, 334, 340; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1; Meyer-Goßner a.a.O. § 344 Rn.21).

    Maßstab für die Besorgnis der Befangenheit ist, ob der Richter den Eindruck erweckt, er habe sich in der Schuld- und Straffrage bereits festgelegt (BGHSt 21, 334, 340; BGH NJW 2006, 3290, 3295 Tz. 52).

  • OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.11.2007 - 2 St OLG Ss 133/07
    Es äußert damit dann nur eine vorläufige Meinung, durch deren Kundgabe auch vom Standpunkt eines verständigen Angeklagten aus regelmäßig nicht die Besorgnis der Befangenheit begründet wird, da dieser davon ausgehen kann und im allgemeinen auch muss, dass ein Richter sich sein endgültiges Urteil unabhängig von einer früheren Stellungnahme allein aufgrund der Hauptverhandlung bilden wird (OLG Düsseldorf StV 2007, 232, 233 m.w.N.).
  • BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von Verfahrensrügen bei einem Strafverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.11.2007 - 2 St OLG Ss 133/07
    Die Entscheidung des Revisionsgerichts darüber, ob der aus dem Ablauf und dem Ergebnis der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht resultierende Vorwurf der Voreingenommenheit gegenüber dem Vorsitzenden der Berufungskammer inhaltlich berechtigt ist, setzt zwar grundsätzlich die wörtliche oder zumindest inhaltliche Wiedergabe der hierfür relevanten Teile der erstinstanzlichen Beweisaufnahme voraus (vgl. BGHSt 21, 334, 340; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1; Meyer-Goßner a.a.O. § 344 Rn.21).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.11.2007 - 2 St OLG Ss 133/07
    Will der Beschwerdeführer eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen, muss er die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 344 Rn. 21; Kuckein in: KK-StPO 5. Aufl. § 344 Rn. 38).
  • BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06

    Verurteilung wegen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.11.2007 - 2 St OLG Ss 133/07
    Maßstab für die Besorgnis der Befangenheit ist, ob der Richter den Eindruck erweckt, er habe sich in der Schuld- und Straffrage bereits festgelegt (BGHSt 21, 334, 340; BGH NJW 2006, 3290, 3295 Tz. 52).
  • OLG Hamm, 23.10.1997 - 2 Ss 816/97
    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.11.2007 - 2 St OLG Ss 133/07
    Anders liegt es aber dann, wenn das Gericht zum Ausdruck bringt oder auf andere Weise den Eindruck erweckt, bereits festgelegt zu sein, etwa einen nach Form und Inhalt unangemessenen Einschüchterungsversuch unternimmt, so dass ein besonnener Angeklagter die Befürchtung hegen muss, das Gericht werde sich nur unwillig und voreingenommen mit dem Rechtsmittel befassen (vgl. OLG Hamm StV 1998, 64; KG StV 1988, 98, 99).
  • OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18

    Besorgnis der Befangenheit, Vorsitzender Berufungskammer, Rat Berufungsrücknahem

    Die Besorgnis der Befangenheit kann begründet sein, wenn der Vorsitzende dabei zum Ausdruck bringt oder auf andere Weise den Eindruck erweckt, bereits festgelegt zu sein, etwa einen nach Form und Inhalt unangemessenen Einschüchterungsversuch oder eine unzulässige Willensbeeinflussung unternimmt, so dass ein besonnener Angeklagter die Befürchtung hegen muss, das Gericht werde sich nur unwillig und voreingenommen mit dem Rechtsmittel befassen (OLG Hamm, Beschluss vom 23. Oktober 1997 - 2 Ss 816/97, BeckRS 1997, 31399932; OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 St OLG Ss 133/07, juris, Rdnr. 20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 1 Ss 5/06, juris, Rdnr. 12, 21, 22).

    Ob die dabei erteilten Hinweise im Einklang mit der materiellen Rechtslage standen, kann der Senat anhand des Inhalts der Befangenheitsrüge nicht überprüfen, da hierfür die wörtliche oder zumindest inhaltliche Wiedergabe der hierfür relevanten Teile der erstinstanzlichen Beweisaufnahme erforderlich gewesen wäre (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 St OLG Ss 133/07, juris, Rdnr. 14).

  • OLG Hamm, 01.06.2015 - 1 RVs 35/15

    Erörterungsmangel im Urteil bei offensichtlichem Übersehen der Möglichkeit einer

    Der Fall ist insoweit daher anders gelagert als der, der dem Beschluss des OLG Nürnberg vom 20.11.2007 (2 St OLG Ss 133/07 -juris) zu Grunde lag, auf den sich der Angeklagte beruft.
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