Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2001 - 2 StE 11/00, StB 21, StB 22, StB 26/01   

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https://dejure.org/2001,4154
BGH, 20.12.2001 - 2 StE 11/00, StB 21, StB 22, StB 26/01 (https://dejure.org/2001,4154)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2001 - 2 StE 11/00, StB 21, StB 22, StB 26/01 (https://dejure.org/2001,4154)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 2 StE 11/00, StB 21, StB 22, StB 26/01 (https://dejure.org/2001,4154)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.08.2001 - StB 14/01

    Ermittlungsrichter; Untersuchungshaft; Verhältnismäßigkeit weiterer

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 2 StE 11/00
    Der Senat hat die Frage der Untersuchungshaft der Angeklagten bereits mehrfach geprüft, und zwar hinsichtlich B. zuletzt mit Beschluß vom 23. August 2001 (StB 14/01), hinsichtlich G. mit Beschluß vom 23. Mai 2001 (StB 10/01) und hinsichtlich H. mit Beschluß vom 23. Mai 2001 (StB 11/01).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Wie die Willensbildung innerhalb der Vereinigung vollzogen wird, ist hingegen gleichgültig; das Demokratieprinzip kommt gleichermaßen in Betracht wie das Prinzip von Befehl und Gehorsam, sofern dieses nicht nur die jeweils persönliche Unterordnung des einzelnen Mitglieds unter eine oder mehrere Führungspersönlichkeiten widerspiegelt, sondern auf dem gemeinsamen, unter den Mitgliedern abgestimmten Willen der Gesamtheit beruht (BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 109 und vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 226 f.; Beschluss vom 28 17. Dezember 1992 - StB 21-25/92, BGHR StGB § 129 Gruppenwille 2; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 129 Rn. 28 jew. mwN).

    Das bloße Bewusstsein, dass es zu Straftaten kommen könne (so noch BGH, Urteil vom 21. Dezember 1977 - 3 StR 427/77, BGHSt 27, 325, 328) genügt nicht (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 3 StR 94/04, BGHSt 49, 268, 271 f.), ebenso wenig, dass der Zweck nur von einzelnen Mitgliedern verfolgt, nicht aber auch von den übrigen Mitgliedern getragen wird (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1992 - StB 21-25/92, BGHR StGB § 129 Gruppenwille 2).

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Zu verlangen ist demnach jedenfalls, dass die von einzelnen verfolgte Zweckgerichtetheit von den übrigen Mitgliedern mitgetragen wird (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1992 - StB 21-25/92, BGHR StGB § 129 Gruppenwille 2).
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 86/16

    Kriminelle Vereinigung (einschränkende Auslegung; Schutzzweck der Norm;

    Diese Zielsetzung muss durch den internen Willensbildungsprozess der Mitglieder gedeckt sein und daher, wenn sie nur von einigen Angehörigen der Gruppierung aktiv verfolgt wird, von den übrigen zumindest mitgetragen werden (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1992 -StB 21-25/92, BGHR StGB § 129 Gruppenwille 2; vom 9. Juli 2015 -3 StR 537/14, JZ 2016, 473, 474).
  • BGH, 19.12.2003 - 2 StE 5/03

    Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Aufhebung eines Haftbefehls gegen

    StB 21/03 2 StE 5/03-5.

    Nach der Rechtsprechung des Senats unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (Beschl. vom 16. August 1991 - StB 16 und 17/91; Beschl. vom 15. September 1995 - StB 43/95; Beschl. vom 20. Dezember 2001 - StB 21, 22, 26/01 = bei Becker NStZ-RR 2003, 2 Nr. 4).

  • BGH, 02.09.2003 - StB 11/03

    Nachprüfung des dringenden Tatverdachts im Haftprüfungsverfahren

    Der Senat hat die Frage der Untersuchungshaft des Angeklagten bereits mehrfach, zuletzt mit Beschluß vom 20. Dezember 2001 (StB 21, 22, 26/01), geprüft.
  • BGH, 02.09.2003 - 2 StE 11/00

    Fortdauernde Untersuchungshaft des Angeklagten (Verhältnismäßigkeit;

    Der Senat hat die Frage der Untersuchungshaft des Angeklagten bereits mehrfach, zuletzt mit Beschluß vom 20. Dezember 2001 (StB 21, 22, 26/01), geprüft.
  • BGH, 25.04.2002 - 2 StE 11/00

    Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit bei langer Dauer der U-Haft

    Der Senat hat die Frage der Untersuchungshaft des Angeklagten G. bereits mehrfach geprüft und nimmt insoweit auf seine Beschlüsse vom 4. August 2000 (AK 8/00), vom 17. November 2000 (AK 18/00), vom 16. März 2001 (AK 4/01), vom 23. Mai 2001 (StB 10/01) und vom 20. Dezember 2001 (StB 21, 22, 26/01) Bezug.
  • BAG, 16.03.1962 - GS 1/61

    Anspruch arbeitender Frauen mit eigenem Hausstand auf einen bezahlten

    Die Landtagsabgeordneter die den Antrag auf Erlaß des HATG NRW in der Landtagssitzung von Nordrhein-Westfalen vom 28. November 1947 einbrachte (vgl. StB 22. Sitzung S. 179, 180), hat ihren Antrag ausschließlich damit begründet, mit dem Gesetz solle einem "Raubbau an der Gesundheit und an der Arbeitskraft" der erwerbstätigen Frauen vorgebeugt werden, damit sie nicht in Kürze arbeitsunfähig werden.
  • BGH, 25.04.2002 - StB 10/02

    Fortdauernde Untersuchungshaft (Gleichbehandlungsgrundsatz; Vergleich mit anderen

    Der Senat hat die Frage der Untersuchungshaft des Angeklagten G. bereits mehrfach geprüft und nimmt insoweit auf seine Beschlüsse vom 4. August 2000 (AK 8/00), vom 17. November 2000 (AK 18/00), vom 16. März 2001 (AK 4/01), vom 23. Mai 2001 (StB 10/01) und vom 20. Dezember 2001 (StB 21, 22, 26/01) Bezug.
  • BGH, 20.12.2001 - StB 22/01

    Untersuchungshaft - Haftprüfung - Außervollzugsetzung des Haftbefehls -

    2 StE 11/00 StB 21, 22, 26/01.
  • BGH, 20.12.2001 - StB 26/01

    Untersuchungshaft - Haftprüfung - Außervollzugsetzung des Haftbefehls -

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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2002 - 2 StE 11/00, StB 11/02   

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https://dejure.org/2002,18102
BGH, 23.04.2002 - 2 StE 11/00, StB 11/02 (https://dejure.org/2002,18102)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2002 - 2 StE 11/00, StB 11/02 (https://dejure.org/2002,18102)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2002 - 2 StE 11/00, StB 11/02 (https://dejure.org/2002,18102)
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Rechtsprechung
   BGH, 02.09.2003 - StB 11/03, 2 StE 11/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12076
BGH, 02.09.2003 - StB 11/03, 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2003,12076)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2003 - StB 11/03, 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2003,12076)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2003 - StB 11/03, 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2003,12076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 368
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 02.09.2003 - StB 11/03
    Etwas anderes gilt auch nicht im Hinblick auf die Nachprüfung im Beschwerdeverfahren, da die Wertung der aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse durch das Tatgericht einer Nachprüfung des Senats im Beschwerdeverfahren nur in begrenztem Maße zugänglich ist (BGH StV 1991, 525; BGH, Beschl. vom 15. September 1995 - StB 43/95).
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 02.09.2003 - StB 11/03
    Auch das Haftprüfungsverfahren führt nicht zu einem über die Nachprüfung des dringenden Tatverdachts hinausgehenden Zwischenverfahren, in dem sich das Gericht zu Inhalt und Ergebnis einzelner Beweiserhebungen erklären müßte (vgl. BGHSt 43, 212).
  • BGH, 20.12.2001 - 2 StE 11/00

    Antrag auf Ausservollzugsetzung der Untersuchungshaft; Fortdauer der

    Auszug aus BGH, 02.09.2003 - StB 11/03
    Der Senat hat die Frage der Untersuchungshaft des Angeklagten bereits mehrfach, zuletzt mit Beschluß vom 20. Dezember 2001 (StB 21, 22, 26/01), geprüft.
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Nach der Rechtsprechung der Fachgerichte kann sich die Prüfung des Tatgerichts bei Haftfortdauerentscheidungen während einer laufenden Hauptverhandlung auf die Frage beschränken, ob nach wie vor ein dringender Tatverdacht gegeben ist und dieser nicht durch Ergebnisse der bisherigen Beweisaufnahme entkräftet wird (BGH, Beschluss vom 2. September 2003 - 2 StE 11/03 StB 11/03 -, NStZ-RR 2003, S. 368).

    Etwas anderes gilt auch nicht im Hinblick auf die Nachprüfung im Beschwerdeverfahren, da die Wertung der aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse durch das Tatgericht einer Nachprüfung im Beschwerdeverfahren nur in begrenztem Maße zugänglich ist (BGH, Beschlüsse vom 16. August 1991 - StB 16/91 u.a., StV 1991, S. 525, und vom 2. September 2003 - 2 StE 11/03 StB 11/03 -, NStZ-RR 2003, S. 368; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 -, JURIS).

  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

    Das Beschwerdegericht prüft die Ausführungen in der Haftentscheidung zu den Erkenntnissen der Hauptverhandlung auf ihre Nachvollziehbarkeit und Plausibilität (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2003 - StB 11/03, BGHR StPO § 117 Begründung 1; vom 26. Mai 2020 - StB 15/20, juris Rn. 12).
  • BGH, 29.09.2016 - StB 30/16

    Dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

    Nach der Rechtsprechung des Senats unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (BGH, Beschlüsse vom 2. September 2003 - StB 11/03, NStZ-RR 2003, 368; vom 19. Dezember 2003 - StB 21/03, StV 2004, 143; vom 8. Oktober 2012 - StB 9/12, NStZ-RR 2013, 16, 17; vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247, 248; vom 5. Februar 2015 - StB 1/15, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3).
  • BGH, 08.10.2012 - StB 9/12

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Verbrechen gegen die Menschlichkeit;

    Das Haftbeschwerdeverfahren führt insoweit nicht zu einem über die Nachprüfung des dringenden Tatverdachts hinausgehenden Zwischenverfahren, in dem sich das Tatgericht zu Inhalt und Ergebnis aller Beweiserhebungen erklären müsste (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2003 - StB 11/03, NStZ-RR 2003, 368).
  • BGH, 05.02.2015 - StB 1/15

    Fortdauer der Untersuchungshaft über drei Jahre ("NSU-Verfahren"; dringender

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 16. April 2013 - StB 6/13; vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247, 248; vom 19. Dezember 2003 - StB 21/03, StV 2004, 143; vom 2. September 2003 - StB 11/03, NStZ-RR 2003, 368) unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht.
  • BGH, 21.04.2016 - StB 5/16

    Fortdauernder Vollzug der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. Beschlüsse vom 5. Februar 2015 - StB 1/15, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3; vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247, 248; vom 19. Dezember 2003 - StB 21/03, StV 2004, 143; vom 2. September 2003 - StB 11/03, NStZ-RR 2003, 368).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2020 - 2 StE 1/20

    Haftbefehl aufgehoben - Zum subjektiven Tatbestand der Beihilfe zum Mord im

    Während laufender Hauptverhandlung ist zu prüfen, ob nach wie vor ein dringender Tatverdacht gegeben ist oder ob dieser durch das Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme entkräftet wird (BGH, Beschluss vom 2.9. 2003 - 2 StE 11/03 StB 11/03, NStZ-RR 2003, 368).
  • OLG Bremen, 02.04.2020 - 1 Ws 32/20

    Zum Einfluss der Pandemie in Folge der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2)

    Die abschließende Bewertung der Beweise und ihre entsprechende Darlegung ist den Urteilsgründen vorbehalten und das Haftbeschwerdeverfahren führt insoweit nicht zu einem über die Nachprüfung des dringenden Tatverdachts hinausgehenden Zwischenverfahren, in dem sich das Tatgericht zu Inhalt und Ergebnis aller Beweiserhebungen erklären müsste (vgl. BGH, Beschluss vom 02.09.2003 - StB 11/03, juris Rn. 3, NStZ-RR 2003, 368; Beschluss vom 22.10.2012 - StB 12/12, juris Rn. 7, NJW 2013, 247; Beschluss vom 29.10.2015 - StB 14/15, juris Rn. 7; Beschluss vom 21.04.2016 - StB 5/16, juris Rn. 11, NStZ-RR 2016, 217; Beschluss vom 22.09.2016 - StB 29/16, juris Rn. 7, NStZ-RR 2017, 18; Beschluss vom 29.09.2016 - StB 30/16, juris Rn. 7, NJW 2017, 341).
  • BGH, 22.09.2016 - StB 29/16

    Dringender Tatverdacht der Verabredung zum Mord; Fortdauer der etwas mehr als

    Das Haftbeschwerdeverfahren führt insoweit nicht zu einem über die Nachprüfung des dringenden Tatverdachts hinausgehenden Zwischenverfahren, in dem sich das Tatgericht zu Inhalt und Ergebnis aller Beweiserhebungen erklären müsste (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2003 - StB 11/03, NStZ-RR 2003, 368).
  • BGH, 08.08.2019 - StB 19/19

    Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluss (Anforderungen an die

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 5. Februar 2015 - StB 1/15, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3 Rn. 5; vom 16. April 2013 - StB 6/13; vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247, 248; vom 19. Dezember 2003 - StB 21/03, StV 2004, 143; vom 2. September 2003 - StB 11/03, NStZ-RR 2003, 368) unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht.
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 1 Ws 233/05

    Krahestraße: Nieder bleibt in Haft // Es besteht Fluchtgefahr

  • OLG Bremen, 24.04.2019 - 1 Ws 44/19

    Zur Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des

  • OLG Bremen, 03.01.2018 - 1 Ws 143/17

    Anforderungen an die Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen

  • BGH, 13.06.2019 - StB 13/19

    Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland als Mitglied;

  • BGH, 14.07.2016 - StB 23/16

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung

  • BGH, 01.06.2022 - StB 21/22

    Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BGH, 22.10.2012 - StB 12/12

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Fortdauer der

  • OLG Hamburg, 23.12.2021 - 2 Ws 124/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach Verurteilung und Revisionseinlegung und

  • BGH, 18.12.2019 - StB 29/19

    Anordnung der Haftfortdauer über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 640/08

    Zuständigkeit bei Haftentscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung

  • BGH, 29.10.2015 - StB 14/15

    Fortdauer der Untersuchungshaft im Falle der Mitgliedschaft in einer

  • OLG Stuttgart, 12.09.2007 - 4 Ws 305/07

    Untersuchungshaft: Anordnung der Haftfortdauer bei einem umfangreichen und

  • OLG Köln, 07.01.2009 - 2 Ws 641/08

    Zuständigkeit bei Haftentscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung

  • OLG Köln, 09.01.2004 - 2 Ws 6/04

    Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht

  • OLG Bremen, 30.04.2010 - Ws 66/10
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Rechtsprechung
   BGH, 02.09.2003 - 2 StE 11/00 (3)   

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https://dejure.org/2003,19742
BGH, 02.09.2003 - 2 StE 11/00 (3) (https://dejure.org/2003,19742)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2003 - 2 StE 11/00 (3) (https://dejure.org/2003,19742)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2003 - 2 StE 11/00 (3) (https://dejure.org/2003,19742)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 02.09.2003 - 2 StE 11/00
    Etwas anderes gilt auch nicht im Hinblick auf die Nachprüfung im Beschwerdeverfahren, da die Wertung der aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse durch das Tatgericht einer Nachprüfung des Senats im Beschwerdeverfahren nur in begrenztem Maße zugänglich ist (BGH StV 1991, 525; BGH, Beschl. vom 15. September 1995 - StB 43/95).
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 02.09.2003 - 2 StE 11/00
    Auch das Haftprüfungsverfahren führt nicht zu einem über die Nachprüfung des dringenden Tatverdachts hinausgehenden Zwischenverfahren, in dem sich das Gericht zu Inhalt und Ergebnis einzelner Beweiserhebungen erklären müßte (vgl. BGHSt 43, 212).
  • BGH, 20.12.2001 - 2 StE 11/00

    Antrag auf Ausservollzugsetzung der Untersuchungshaft; Fortdauer der

    Auszug aus BGH, 02.09.2003 - 2 StE 11/00
    Der Senat hat die Frage der Untersuchungshaft des Angeklagten bereits mehrfach, zuletzt mit Beschluß vom 20. Dezember 2001 (StB 21, 22, 26/01), geprüft.
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Rechtsprechung
   KG, 18.03.2004 - (1) 2 StE 11/00 (4/00)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19705
KG, 18.03.2004 - (1) 2 StE 11/00 (4/00) (https://dejure.org/2004,19705)
KG, Entscheidung vom 18.03.2004 - (1) 2 StE 11/00 (4/00) (https://dejure.org/2004,19705)
KG, Entscheidung vom 18. März 2004 - (1) 2 StE 11/00 (4/00) (https://dejure.org/2004,19705)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.03.2004)

    Urteil im Prozess gegen linksextreme "Revolutionäre Zellen": Knapp vier Jahre Haft für Ex-Terroristen Schindler

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    KG, 18.03.2004 - 2 StE 11/00

    Revolutionäre Zellen

    BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Revolutionäre Zellen

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    KG, 18.03.2004 - 2 StE 11/00

    Revolutionäre Zellen

    BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    LG Frankfurt/Main, 15.02.2001 - 51 Js 118/96

    Hans-Joachim Klein (Terrorist)

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Rudolf Schindler (Revolutionäre Zellen)

Sonstiges

  • freilassung.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Plädoyer der Verteidigung Matthias Borgmann vom 18.12.2003 (Wolfgang Kaleck)

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2002 - 2 StE 11/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17139
BGH, 25.04.2002 - 2 StE 11/00 (1) (https://dejure.org/2002,17139)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2002 - 2 StE 11/00 (1) (https://dejure.org/2002,17139)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2002 - 2 StE 11/00 (1) (https://dejure.org/2002,17139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.2001 - 2 StE 11/00

    Antrag auf Ausservollzugsetzung der Untersuchungshaft; Fortdauer der

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - 2 StE 11/00
    Der Senat hat die Frage der Untersuchungshaft des Angeklagten G. bereits mehrfach geprüft und nimmt insoweit auf seine Beschlüsse vom 4. August 2000 (AK 8/00), vom 17. November 2000 (AK 18/00), vom 16. März 2001 (AK 4/01), vom 23. Mai 2001 (StB 10/01) und vom 20. Dezember 2001 (StB 21, 22, 26/01) Bezug.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2001 - StB 13/01, 2 StE 11/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11641
BGH, 23.08.2001 - StB 13/01, 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,11641)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2001 - StB 13/01, 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,11641)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2001 - StB 13/01, 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,11641)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 304 Abs. 5 StPO; § 112 StPO
    Ermittlungsrichter; Untersuchungshaft; Verhältnismäßigkeit weiterer Untersuchungshaft nach einem Teil der Hauptverhandlung (Einbeziehung der Schwere einer verjährten Straftat)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Rechtsprechung
   KG, 13.12.2000 - (1) 2 StE 11/00 (4/00)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12530
KG, 13.12.2000 - (1) 2 StE 11/00 (4/00) (https://dejure.org/2000,12530)
KG, Entscheidung vom 13.12.2000 - (1) 2 StE 11/00 (4/00) (https://dejure.org/2000,12530)
KG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - (1) 2 StE 11/00 (4/00) (https://dejure.org/2000,12530)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 185; StPO § 119 Abs. 3; GG Art. 2 Abs. 1
    Anhalten eines Schriftstücks wegen beleidigenden Inhalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2002, 209
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 285/06

    Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG durch

    Die strafrechtliche Rechtsprechung und Literatur tragen dem Rechnung, indem sie bei ehrverletzenden Äußerungen über nicht anwesende Dritte in besonders engen Lebensbeziehungen einen Schutz der Vertraulichkeit im Sinne einer beleidigungsfreien Sphäre zugestehen, wenn die Mitteilungen Ausdruck des besonderen Vertrauens sind und mit ihrer Weitergabe an Dritte nicht gerechnet werden muss (vgl. KG, StV 2002, S. 209; Brandenburgisches OLG, StV 1995, S. 420 ; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. 2006, § 185 Rn. 12; Lenckner, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. 2001, vor §§ 185 ff. Rn. 9 ff.; jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2001 - StB 14/01, 2 StE 11/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10297
BGH, 23.08.2001 - StB 14/01, 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,10297)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2001 - StB 14/01, 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,10297)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2001 - StB 14/01, 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,10297)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 304 Abs. 5 StPO; § 112 StPO
    Ermittlungsrichter; Untersuchungshaft; Verhältnismäßigkeit weiterer Untersuchungshaft nach einem Teil der Hauptverhandlung (Einbeziehung der Schwere auch einer verjährten Straftat)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.12.2001 - 2 StE 11/00

    Antrag auf Ausservollzugsetzung der Untersuchungshaft; Fortdauer der

    Der Senat hat die Frage der Untersuchungshaft der Angeklagten bereits mehrfach geprüft, und zwar hinsichtlich B. zuletzt mit Beschluß vom 23. August 2001 (StB 14/01), hinsichtlich G. mit Beschluß vom 23. Mai 2001 (StB 10/01) und hinsichtlich H. mit Beschluß vom 23. Mai 2001 (StB 11/01).
  • BGH, 20.12.2001 - StB 26/01

    Untersuchungshaft - Haftprüfung - Außervollzugsetzung des Haftbefehls -

    Der Senat hat die Frage der Untersuchungshaft der Angeklagten bereits mehrfach geprüft, und zwar hinsichtlich B. zuletzt mit Beschluß vom 23. August 2001 (StB 14/01), hinsichtlich G. mit Beschluß vom 23. Mai 2001 (StB 10/01) und hinsichtlich H. mit Beschluß vom 23. Mai 2001 (StB 11/01).
  • BGH, 20.12.2001 - StB 22/01

    Untersuchungshaft - Haftprüfung - Außervollzugsetzung des Haftbefehls -

    Der Senat hat die Frage der Untersuchungshaft der Angeklagten bereits mehrfach geprüft, und zwar hinsichtlich B. zuletzt mit Beschluß vom 23. August 2001 (StB 14/01), hinsichtlich G. mit Beschluß vom 23. Mai 2001 (StB 10/01) und hinsichtlich H. mit Beschluß vom 23. Mai 2001 (StB 11/01).
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Rechtsprechung
   KG, 28.06.2001 - 2 StE 11/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26443
KG, 28.06.2001 - 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,26443)
KG, Entscheidung vom 28.06.2001 - 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,26443)
KG, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,26443)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83

    Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf

    Auszug aus KG, 28.06.2001 - 2 StE 11/00
    Wenn es ernsthaft befürchten muß, daß ein Zeuge durch wahrheitsgemäße Aussage in Lebensgefahr geraten würde, und wenn es keine ausreichenden Schutzmöglichkeiten sieht - oder solche durch die Aussage beeinträchtigt werden könnten -? kann das Gericht nicht verpflichtet sein, durch Anwendung von Zwangsmaßnahmen je nach dem Aussageverhalten dessen Gefahrenlage zu verschärfen oder eine Falschaussage hervorzurufen (vgl. BGH NStZ 1984, 31., 32).
  • BGH, 15.12.2005 - 3 StR 281/04

    Auskunftsverweigerungsrecht (frühere Straftaten; Verpflichtungserklärung);

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in jeweils nicht tragenden Ausführungen darauf hingewiesen worden, dass Vertrauenspersonen der Polizei allgemein (so möglicherweise BGHSt 32, 115, 126), jedenfalls aber dann, wenn sie förmlich nach dem Verpflichtungsgesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet worden sind (BGHSt 31, 148, 156 f.; BGH NStZ 1981, 70; 1984, 31, 32; unklar BGHSt 40, 211, 213), eine Aussagegenehmigung benötigen, falls sie im Strafprozess zu Umständen aussagen sollen, auf die sich ihre "Amtsverschwiegenheit" bezieht (ebenso OLG Celle NStZ 1983, 570; OLG Hamburg NStZ 1994, 98; KG Beschl. vom 28. Juni 2001 - (1) 2 StE 11/00).
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   KG, 19.07.2001 - 2 StE 11/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26253
KG, 19.07.2001 - 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,26253)
KG, Entscheidung vom 19.07.2001 - 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,26253)
KG, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,26253)
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   BGH, 25.04.2002 - StB 10/02, 2 StE 11/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15175
BGH, 25.04.2002 - StB 10/02, 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2002,15175)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2002 - StB 10/02, 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2002,15175)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2002 - StB 10/02, 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2002,15175)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.2001 - 2 StE 11/00

    Antrag auf Ausservollzugsetzung der Untersuchungshaft; Fortdauer der

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - StB 10/02
    Der Senat hat die Frage der Untersuchungshaft des Angeklagten G. bereits mehrfach geprüft und nimmt insoweit auf seine Beschlüsse vom 4. August 2000 (AK 8/00), vom 17. November 2000 (AK 18/00), vom 16. März 2001 (AK 4/01), vom 23. Mai 2001 (StB 10/01) und vom 20. Dezember 2001 (StB 21, 22, 26/01) Bezug.
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   BGH, 20.01.2001 - 2 StE 11/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,65773
BGH, 20.01.2001 - 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,65773)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2001 - 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,65773)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2001 - 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,65773)
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   BGH, 23.08.2001 - 2 StE 11/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,27841
BGH, 23.08.2001 - 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,27841)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2001 - 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,27841)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2001 - 2 StE 11/00 (https://dejure.org/2001,27841)
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