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   KG, 15.03.2016 - (1) 2 StE 14/15 - 8 (3/15)   

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https://dejure.org/2016,11691
KG, 15.03.2016 - (1) 2 StE 14/15 - 8 (3/15) (https://dejure.org/2016,11691)
KG, Entscheidung vom 15.03.2016 - (1) 2 StE 14/15 - 8 (3/15) (https://dejure.org/2016,11691)
KG, Entscheidung vom 15. März 2016 - (1) 2 StE 14/15 - 8 (3/15) (https://dejure.org/2016,11691)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 100a StPO; § 100b Abs. 1 StPO; § 147 Abs. 1 StPO; § 147 Abs. 4 S. 1 StPO; § 163 StPO; Art. 10 Abs. 1 GG § 43a Abs. 2 BRAO § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    StPO, GG, BRAO, StGB, GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Überlassung der i.R.d. Telekommunikationsüberwachung aufgezeichneten und amtlich verwahrten Daten zum Zweck der Besichtigung dieser Beweismittel; Schutz der Grundrechte drittbetroffener Personen bzgl. Herausgabe der Daten; Ausnahmen vom Verbot der Überlassung der Dateien ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 147 Abs. 1 ; StPO § 147 Abs. 4 S. 1
    Anspruch des Angeklagten auf Überlassung der im Rahmen der Telekommunikations- oder Fahrzeuginnenraumüberwachung aufgezeichneten Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz und Auszüge)

    44 DVD mit TKÜ-Daten, oder: Die bekommt der Verteidiger dann doch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Überlassung digitaler Kopien von Überwachungsdateien an den Verteidiger nur ausnahmsweise

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 693
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    Auszug aus KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15
    Denn dazu gehören die - konkretisiert durch die Identität von Tat und Täter - vom ersten Zugriff der Polizei (§ 163 StPO) an gesammelten Beweismittel einschließlich etwaiger Bild- und Tonaufnahmen (vgl. BGH NStZ 2014, 347; StraFo 2009, 338; a.A. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 147 Rdn. 19, wonach das Besichtigungsrecht kein Teil des Akteneinsichtsrechts sei).

    Die Verteidigung trifft bei dieser Sach- und Rechtslage die Obliegenheit, sich unter Berücksichtigung der gebotenen Verfahrensbeschleunigung aktiv um die Einsichtnahme zu bemühen und alle zumutbaren Anstrengungen in diese Richtung zu unternehmen (BGH NStZ 2014, 347); der zusätzliche Aufwand, der sich durch das Abhören der Dateien am Ort ihrer Verwahrung ergibt, ist grundsätzlich nicht unzumutbar (vgl. OLG Celle a.a.O. S. 148).

    Der Senat lässt allerdings - der Ansicht des Bundesgerichtshofes (NStZ 2014, 347) folgend - in besonderen Fallkonstellationen Ausnahmen vom Verbot der Herausgabe zu.

  • OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 Ws 853/01

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Gewährleistung und Art der Einsicht in

    Auszug aus KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15
    Den Verteidigern können digitale Kopien der Überwachungsdateien dann überlassen werden, wenn ein Missbrauch mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden kann und im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer dem Interesse des Angeklagten auf zeitweise Übergabe der Daten an den Verteidiger Vorrang vor dem Grundrechtsschutz der betroffenen Dritten zukommt (vgl. zum Streitstand auch Meyer-Goßner a.a.O., § 147 Rdn. 19; Laufhütte/Willnow in KK-StPO, 7. Aufl., § 147 Rdn. 10; Lüderssen/Jahn in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 147 Rdn. 112, 117; Wessing in Beck-OK-StPO, Stand 30. September 2013, § 147 Rdn. 19; OLG Frankfurt/M. StV 2016, 148 und StV 2001, 611; für einen generellen Anspruch auf Überlassung einer Kopie: Beulke/Witzigmann, StV 2013, 75; Meyer-Mews, NJW 2012, 2743).

    Durch die Möglichkeit der Verteidiger, mit ihren Laptops und der überlassenen transportablen Festplatte die Mitschnitte der Telefongespräche und ELAU-Maßnahmen auch gemeinsam mit dem Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt anzuhören (vgl. OLG Köln StV 1995, 12; OLG Frankfurt StV 2001, 611; Laufhütte/Willnow in KK-StPO, a.a.O., § 147 Rdn. 10), ist den Verteidigungsinteressen insgesamt hinreichend Rechnung getragen.

  • OLG Nürnberg, 11.02.2015 - 2 Ws 8/15

    Aufgezeichnete Telekommunikationsüberwachung im Strafverfahren: Aushändigung der

    Auszug aus KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15
    Dem Begehren der Angeklagten steht aber nicht nur der fehlende Anspruch auf Akteneinsicht, sondern überdies das Verbot der Herausgabe von Daten der Telekommunikationsüberwachung aus dem Kontrollbereich der Justiz entgegen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 Ws 8/15 - OLG Celle StV 2016, 156; allgemein für Beweisstücke Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 147 Rdn. 30 m.w.N.).

    Dieses Verbot besteht nach vorherrschender Ansicht grundsätzlich auch für Verteidiger, die nach § 147 Abs. 1 StPO das Recht haben, die Beweismittel am Ort der amtlichen Verwahrung bei der Polizei oder dem Gericht zu besichtigen (so OLG Nürnberg a.a.O. mit kritischer Anmerkung von Wesemann/Mehmeti in StraFo 2015, 102-107; vgl. auch OLG Celle a.a.O. mit kritischer Anm. von Killinger StV 2016, 149; KG (3. Senat), Beschluss vom 8. März 2016 - 3 Ws 114/16 - OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; OLG Celle StV 2016, 156).

  • LG Hamburg, 04.11.2015 - 628 Qs 34/15

    Strafverfahren: Aufhebung einer Pflichtverteidigerbeiordnung bei Wegfall des

    Auszug aus KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15
    Dem Begehren der Angeklagten steht aber nicht nur der fehlende Anspruch auf Akteneinsicht, sondern überdies das Verbot der Herausgabe von Daten der Telekommunikationsüberwachung aus dem Kontrollbereich der Justiz entgegen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 Ws 8/15 - OLG Celle StV 2016, 156; allgemein für Beweisstücke Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 147 Rdn. 30 m.w.N.).

    Dieses Verbot besteht nach vorherrschender Ansicht grundsätzlich auch für Verteidiger, die nach § 147 Abs. 1 StPO das Recht haben, die Beweismittel am Ort der amtlichen Verwahrung bei der Polizei oder dem Gericht zu besichtigen (so OLG Nürnberg a.a.O. mit kritischer Anmerkung von Wesemann/Mehmeti in StraFo 2015, 102-107; vgl. auch OLG Celle a.a.O. mit kritischer Anm. von Killinger StV 2016, 149; KG (3. Senat), Beschluss vom 8. März 2016 - 3 Ws 114/16 - OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; OLG Celle StV 2016, 156).

  • EGMR, 21.09.1993 - 12350/86

    KREMZOW v. AUSTRIA

    Auszug aus KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15
    Die aus dem geltenden Strafprozessrecht folgende und nicht gegen Verfassungsgrundsätze verstoßende Beschränkung des Akteneinsichtsrechts auf den Verteidiger ist mit dem Recht des Angeklagten auf ausreichende Gelegenheit zur Vorbereitung der Verteidigung nach Art. 6 MRK vereinbar (vgl. EGMR, Entscheidung vom 21. September 1993, 29/1992/374/445 - Fall Kremzow gegen Österreich).
  • OLG Stuttgart, 13.05.1985 - 4 Ws 113/85

    Antrag eines Verurteilten auf Rückverlegung in eine offene Vollzugsanstalt;

    Auszug aus KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15
    Dazu ist lediglich der Verteidiger befugt (vgl. BVerfGE 53, 207, 212, 215 und 62, 338, 343; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 3 Ws 656/01 - OLG Düsseldorf JZ 1986, 508; OLG Stuttgart NStZ 1986, 45, 46; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 147 Rdn. 3f).
  • OLG Köln, 27.03.2009 - 2 Ws 125/09

    Tatverdacht bezüglich täterschaftlichen Handeltreibens mit BtM; Haftgrund der

    Auszug aus KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15
    Dafür spricht neben den genannten gewichtigen Gründen und der Schwere des Grundrechtseingriffs zum Nachteil von Drittbetroffenen auch, dass eine Pflicht der Verteidiger zur Mitwirkung an der Löschung nicht besteht und selbst die Erklärung, die Daten zu löschen, nicht vollstreckbar wäre (vgl. OLG Köln StV 2009, 686; OLG Celle a.a.O.), so dass grundsätzlich die vom Gesetz vorgesehene Löschung der Daten gefährdet ist.
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 2 Ws 146/12

    Anspruch des Verteidigers eines Angeklagten auf Überlassung von sämtlichen i.R.

    Auszug aus KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15
    Dieses Verbot besteht nach vorherrschender Ansicht grundsätzlich auch für Verteidiger, die nach § 147 Abs. 1 StPO das Recht haben, die Beweismittel am Ort der amtlichen Verwahrung bei der Polizei oder dem Gericht zu besichtigen (so OLG Nürnberg a.a.O. mit kritischer Anmerkung von Wesemann/Mehmeti in StraFo 2015, 102-107; vgl. auch OLG Celle a.a.O. mit kritischer Anm. von Killinger StV 2016, 149; KG (3. Senat), Beschluss vom 8. März 2016 - 3 Ws 114/16 - OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; OLG Celle StV 2016, 156).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01

    Akteneinsicht ; Ablehnung; Selbständige Beschwerdemöglichkeit;

    Auszug aus KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15
    Dazu ist lediglich der Verteidiger befugt (vgl. BVerfGE 53, 207, 212, 215 und 62, 338, 343; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 3 Ws 656/01 - OLG Düsseldorf JZ 1986, 508; OLG Stuttgart NStZ 1986, 45, 46; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 147 Rdn. 3f).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.1986 - 1 Ws 182/86

    Übersetzung; Kostenfreie Übersetzung; Ausländischer Angeklagter;

    Auszug aus KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15
    Dazu ist lediglich der Verteidiger befugt (vgl. BVerfGE 53, 207, 212, 215 und 62, 338, 343; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 3 Ws 656/01 - OLG Düsseldorf JZ 1986, 508; OLG Stuttgart NStZ 1986, 45, 46; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 147 Rdn. 3f).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

  • OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 3 Ws 438/15

    Einsicht der Verteidigung in Telekommunikationsüberwachungsdateien

  • OLG Köln, 30.09.1994 - 2 Ws 400/94

    Verteidiger; Antrag; Beteiligung des Angeklagten; Abhören von Tonbändern;

  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 900/82

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in den Strafregisterauszug

  • KG, 08.03.2016 - 3 Ws 114/16

    Unzulässige Beschwerde gegen Versagung der Zugänglichmachung von Audiodateien

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei

  • LG Bremen, 16.06.2015 - 4 KLs 500 Js 63429/14

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers - Tonaufzeichnungen einer

  • OLG Zweibrücken, 11.01.2017 - 1 Ws 348/16

    Akteneinsicht im Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde der

    Die Gefahr einer unkontrollierten Weitergabe an Dritte besteht bei Verteidigern - als Organen der Rechtspflege - nicht (so auch KG, Beschluss vom 15. März 2015 - 2 StE 14/15, juris, Rn. 11 für dem Gericht bekannte Verteidiger); im Übrigen beugt auch das Standesrecht dem vor, vgl. §§ 19 BORA, 43, 43a BRAO.
  • LG Augsburg, 18.02.2020 - J Qs 51/20

    Akteneinsichtsrecht: kein Mitgabeverbot

    Die Gefahr einer unkontrollierten Weitergabe an Dritte besteht bei Verteidigern - als Organen der Rechtspflege - nicht (so auch KG, Beschluss vom 15. März 2015 - 2 StE 14/15, Rn. 11 für dem Gericht bekannte Verteidiger); im Übrigen beugt auch das Standesrecht dem vor, vgl. §§ 19 BORA, 43, 43 a BRAO.
  • LG Regensburg, 24.07.2017 - 6 Qs 29/17
    15.03.2015, Az.: (1} 2 StE 14/15 - 8 (3/15), zit. nach juris).

    Vielmehr ist eine Abwägung im jeweiligen Einzelfall vorzunehmen, wobei neben den Persönlichkeitsrechten und Datenschutzinteressen der von der Telekommunikationsüberwachung betroffenen Dritten auch das Interesse des Beschuldigten an einem fairen Verfahren und einer effektiven Verteidigung Zu berücksichtigen ist (OLG Celle NStZ-RR 2017, 48, 50: OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.08.2015, Az: 3 Ws 438/15 Rn. 5, zit. nach juris, KG Berlin, Beschluss v. 15.03.2015, Az.: (1) 2 StE 14/15 - 8 (3/15) Rn. 10, zit. nach juris; OLG Frankfurt a.M. BeckRS§ 2013, 20921: OLG Karlsruhe, Beschluss v. 29.05.2012, Az.: 2 Ws 146/12 Rn. 8, zit. nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, .a.0., 8 147 StPO Rn. 19d).

    Den schutzwürdigen Interessen unbeteiligter Dritter kann außerdem durch eine Verschlüsselung der herauszugebenden Dateien, wie sie das Amtsgericht Regensburg im Beschluss vom 22.06.2017 angeordnet hat, hinreichend Rechnung getragen werden (KG Berlin, Beschluss v. 15.03.2015, Az.: (1) 2 StE 14/15 - 8 (3/15) Rn. 11, zit. nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.2.0., 8 147 StPO Rn. 19).

  • OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16

    Keine Überlassung von Kopien der vollständigen Telekommunikationsüberwachung an

    Dies wäre aber durch eine Herausgabe von Kopien der aufgezeichneten Telekommunikation an die Verteidiger der Fall (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2016, 3 Ws 11-12/16; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2015, 2 Ws 116/15, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 15.3.2016, (1) 2 StE 14/15-8 (3/15), zitiert nach jurion; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2015, 2 Ws 8/15, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.09.2013, 3 Ws 897/13, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2012, 2 Ws 146/15, zitiert nach juris).

    Der zur Begründung bemühte Vergleich der Gefährdung der Rechte Dritter bei der Akteneinsicht hinkt, weil die Herstellung einer körperlichen Kopie und ihre Verbreitung ungleich größerer Mühe bedarf, während die Kopie von Daten schnell und die Weitergabe auf winzigen Speichermedien möglich ist; auch werden die verfahrensirrelevanten Erkenntnisse mit Drittbezug aus der Überwachung üblicherweise gerade nicht umfänglich verschriftet und zu den Akten genommen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 15.3.2016, (1) 2 StE 14/15-8 (3/15), zitiert nach jurion).

  • KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16

    Staatsschutzsache: Voraussetzungen für die Herausgabe von Kopien der

    Demnach besteht grundsätzlich ein Verbot der Herausgabe von Daten der Telekommunikationsüberwachung und sonstiger Aufzeichnungen an den Verteidiger aus dem Kontrollbereich der Justiz (vgl. KG NStZ 2016, 693; HansOLG NStZ 2016, 695; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 Ws 8/15 - mit kritischer Anmerkung von Wesemann/Mehmeti in StraFo 2015, 102-107; vgl. auch OLG Celle StV 2016, 146 mit kritischer Anm. von Killinger StV 2016, 149; OLG Karlsruhe NJW 2012, 2742; allgemein für Beweisstücke Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 60. Aufl., § 147 Rd. 30 m.w.N.).
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