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   KG, 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) (1)   

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https://dejure.org/2008,22515
KG, 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) (1) (https://dejure.org/2008,22515)
KG, Entscheidung vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) (1) (https://dejure.org/2008,22515)
KG, Entscheidung vom 31. Oktober 2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) (1) (https://dejure.org/2008,22515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Nr. 4102 VV RVG
    Vernehmungsterminsgebühr; Haftverkündungstermin; Entstehen der Gebühr

  • Burhoff online

    Vernehmungsterminsgebühr; Haftverkündungstermin; Entstehen der Gebühr;

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung einer Terminsgebühr bei weiteren Prozesshandlungen neben der bloßen Verkündung eines Haftbefehls; Einordnung eines Haftbefehlsverkündungstermins als gerichtlicher Vernehmungstermin im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs durch das Unterbreiten eines ...

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl. 1 Nr. 4102 Nr. 1; ; RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl. 1 Nr. 4102 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsgebühren bei Verkündung eines Haftbefehls; Erfallen der Terminsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 17 Qs 22/22

    Vernehmungsterminsgebühr, Verhandeln, Hafttermin

    Mit diesem Erfordernis wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von diesem Gebührentatbestand erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert wird (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 - OLG Bamberg, Beschuss vom 19.01.2021 - 1 Ws 692/20; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII - 224/05 - KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) - Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13 -, LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, jew. zitiert nach juris), es sei denn an die Verkündung des Haftbefehls schließt sich eine Verhandlung über die Fortdauer der Untersuchungshaft an (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223).

    Das bedeutet, dass der Verteidiger im Termin für den Beschuldigten in der Weise tätig geworden sein muss, dass er Erklärungen oder Stellungnahmen abgegeben oder Anträge gestellt hat, die dazu bestimmt waren, die Fortdauer der Untersuchungshaft abzuwenden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07); OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14; LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, jew. zitiert nach juris).

    Denn ansonsten würde die vom Gesetzgeber mit dem Erfordernis des Verhandelns in Nr. 4102 Ziff. 3 VV RVG bezweckte Regelung ins Leere laufen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) -, zitiert nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 1 Ws 85/14

    Vernehmungsterminsgebühr, Hafttermin

    Mit diesem Erfordernis wollte der Gesetzgeber - wie in dem angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt ist - erreichen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von diesem Gebührentatbestand erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert wird (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII - 224/05 - KG, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) - Thüring.
  • OLG Jena, 15.10.2013 - 1 Ws 344/13

    Entstehen der Terminsgebühr nach Nr. 4102 Ziff. 3 VV RVG

    Reine Haftbefehlsverkündungstermine werden daher nicht gesondert honoriert; vielmehr entsteht eine Terminsgebühr nur, wenn in dem Termin mehr geschehen ist als die bloße Haftbefehlsverkündung (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008, (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07); OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2006, 2 (s) Sbd 9 - 117/06; OLG Hamburg, Beschluss vom 21.02.2006, Ausl 24/05; OLG; Gerold/Schmitt-Burhoff, RVG, 20. Aufl., VV 4102 Rn. 13).
  • LG Traunstein, 20.09.2012 - 1 Ks 201 Js 3874/11

    Pflichtverteidigergebühr: Anfall einer Terminsgebühr bei Erlass eines Haftbefehls

    Finden aber darüber hinaus Erörterungen, Antragsstellung und andere verfahrensrechtliche Maßnahmen statt, die zum Erlass eines Haftbefehls führen oder zu einer Entscheidung über die Aufrechterhaltung oder Außervollzugsetzung eines Haftbefehls, dann ist dies als "verhandeln" außerhalb der Hauptverhandlung anzusehen, für welches eine Terminsgebühr für die Teilnahme des Verteidigers anfällt gemäß Nr. 4102, 4103 VV-RVG (Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage (2012), Seite 1933, Randnummer 15 zu VV 4102, 4103; Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage (2012), Seite 1428, Randnummer 12/13 zu VV 4102, 4103; LG Bielefeld, StV 2006, 198; ähnlich noch KG, Beschluss vom 23.06.2006, 4 Ws 62/06; anders dann OLG Hamm, Beschl. vom 27.11.2006, 2(s)Sbd.IX-117/06; KG, Beschluss v. 31.10.2008, (1) 2 StE 6/07-6; dementspr.
  • LG Traunstein, 20.09.2012 - 1 Ks 201 Js. 3874/11

    Anfallen einer Terminsgebühr bei lediglicher Aushändigung und Bekanntgabe eines

    vom 27.11.2006, 2(s)Sbd.IX-117106; KG, Beschluss v. 31.10.2008, (1) 2 StE 6/07-6 ; dementspr.
  • LG Düsseldorf, 23.08.2013 - 4 KLs 24/12

    Erforderlichkeit einer tatsächlichen "Verhandlung" im Termin über die Anordnung

    Der Gesetzgeber wollte mit dem Erfordernis des "Verhandelns" erreichen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von Nr. 4102 VV RVG erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert wird (KG, Beschluss v. 31.10.2008, Az. (1) 2 StE 6/07-6 (6/07), (1) 2 StE 6-07/6 (6/07); AG Freiburg, Beschluss v. 21.12.2010, Az. 20 Ls 620 Js 8165/08 - AK 32/09, 20 Ls 620 Js 8165/08; OLG Hamm, Beschluss v. 18.12.2005, Az. …
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Rechtsprechung
   KG, 23.01.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22113
KG, 23.01.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) (https://dejure.org/2008,22113)
KG, Entscheidung vom 23.01.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) (https://dejure.org/2008,22113)
KG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) (https://dejure.org/2008,22113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung durch die Stellung als beruflicher Kader und Verantwortlicher eines führenden Funktionärskörpers einer terroristischen Vereinigung; Einstufung des führenden Funktionärskörpers der Arbeiterpartei Kurdistans ...

  • Judicialis

    StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 129a; ; StGB i.d.F. vom 10. März 1987 § 129 a Abs. 1 Nr. 3; ; StGB i.d.F. vom 22. Dezember 2003 § 129 a Abs. 2 Nr. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.2007 - StB 43/07

    Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug

    Auszug aus KG, 23.01.2008 - 2 StE 6/07
    Damit sind die nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. die Nachweise bei BGH NJW 2008, 86, 87) erforderlichen Voraussetzungen einer Vereinigung im Sinne des § 129 a StGB erfüllt.

    Dieses Erfordernis ist in der jüngst ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2008, 86, 87; Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07, 13/07 und 47/07 - ) dahin konkretisiert worden, dass die von der Vereinigung begangenen oder beabsichtigten Straftaten im Sinne einer realistischen Möglichkeit des Schadenseintritts geeignet sein müssen, gerade solche Nachteile herbeizuführen, wie sie nach dem subjektiven Tatbestandsmerkmal angestrebt waren, also die Bevölkerung oder einen größeren Teil der Bevölkerung erheblich einzuschüchtern, eine Behörde rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen des Staates erheblich zu beeinträchtigen.

  • OLG Celle, 11.10.2006 - 2 StE 3/06

    PKK-Prozess: 3 Jahre Haft für den Angeklagten

    Auszug aus KG, 23.01.2008 - 2 StE 6/07
    Im Wege des Selbstleseverfahrens eingeführt worden sind die Urteile des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 5. Dezember 1996 - 2 StE 5/96 -, des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. August 1997 - 2 StE 3/95 -, des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. September 1997 - 2 StE 1/96 -, des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. November 1997 - 2 StE 7/96 -, des Oberlandesgerichts Celle vom 12. November 1997 - 2 StE 1/97 -, des Kammergerichts vom 1. August 2000 - 2 StE 1/00 - und des Oberlandesgerichts Celle vom 11. Oktober 2006 - 2 StE 3/06 -.
  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

    Auszug aus KG, 23.01.2008 - 2 StE 6/07
    Dieses Erfordernis ist in der jüngst ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2008, 86, 87; Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07, 13/07 und 47/07 - ) dahin konkretisiert worden, dass die von der Vereinigung begangenen oder beabsichtigten Straftaten im Sinne einer realistischen Möglichkeit des Schadenseintritts geeignet sein müssen, gerade solche Nachteile herbeizuführen, wie sie nach dem subjektiven Tatbestandsmerkmal angestrebt waren, also die Bevölkerung oder einen größeren Teil der Bevölkerung erheblich einzuschüchtern, eine Behörde rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen des Staates erheblich zu beeinträchtigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 5118/05

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter und der Zuerkennung der

    vgl. Verfassungsschutzbericht des Landes NRW über das Jahr 1997, S. 225 ff.; Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz an das VG Ansbach vom 10. Mai 1999; ferner zum Ganzen BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 179/10 -, BGHSt 56, 28 (juris Rn. 33 ff.); S. a. OVG NRW, Urteil vom 27. Juni 2000 - 8 A 609/00 -, NVwZ-RR 2001, 137 (juris Rn. 35 ff.); KG Berlin, Urteil vom 23. Januar 2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07), juris Rn. 30 ff.; mit derselben Bewertung Schlesw.-Holst.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2011 - 4 LB 5/11

    Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft Türkei und Asyl wegen PKK-Unterstützung

    Ihre Handlungen weisen aufgrund ihrer langjährigen und auch in dem hier relevanten Zeitraum bis 1999 geübten gewalttätigen Vorgehensweise in mehreren europäischen Staaten (vgl. nur zur Gewaltausübung in der Bundesrepublik OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.06.2000 - 8 A 609/00 -, InfAuslR 2001, 29 ff., Juris Rn. 35 ff.; KG Berlin, Urt. v. 23.01.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07), Juris Rn. 30 ff.) eine internationale Dimension auf, die Voraussetzung für den Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung für Repräsentanten nichtstaatlicher Akteure ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 07.07.2011 - 10 C 26.10 und 10 C 27.10 -, a.a.O., Rn. 28 bzw. 22).
  • VG Stuttgart, 25.01.2010 - 11 K 3543/09

    PKK als den Terrorismus unterstützende Vereinigung i.S.d. AufenthG 2004;

    Dass die strafgerichtliche Rechtsprechung - wie auch im Falle des Klägers - die PKK (einschließlich ihrer Nachfolgeorganisationen), soweit sie im Bundesgebiet agiert, mit Blick auf ihre politisch-strategische Neuausrichtung nicht mehr als terroristische Vereinigung ansieht und sogar die Einordnung als kriminelle Vereinigung nur noch in Bezug auf den engeren Führungszirkel bejaht (vgl. BGH, Urt. v. 21.10.2004 - 3 StR 94/04 - NJW 2005, 80; KG Berlin, Urt. v. 23.01.2008 - 2 StE 6/07- 6 - juris - OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 10.04.2008 - 5 - 2 StE 8/06 - 6 -1/07), ändert hieran nichts (a. A. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 04.03.2008 - 9 K 2513/05 - juris -).
  • VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen

    Dass die strafgerichtliche Rechtsprechung die PKK (einschließlich ihrer Nachfolgeorganisationen), soweit sie im Bundesgebiet agiert, mit Blick auf ihre politisch-strategische Neuausrichtung nicht mehr als terroristische Vereinigung ansieht und sogar die Einordnung als kriminelle Vereinigung nur noch in Bezug auf den engeren Führungszirkel bejaht (vgl. BGH, Urt. v. 21.10.2004 - 3 StR 94/04 - NJW 2005, 80; KG Berlin, Urt. v. 23.01.2008 - 2 StE 6/07- 6 - juris - OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 10.04.2008 - 5 - 2 StE 8/06 - 6 -1/07), ändert hieran nichts (a. A. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 04.03.2008 - 9 K 2513/05 - juris -).
  • VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1763/10

    Ausweisung; PKK-Unterstützer

    Dass die strafgerichtliche Rechtsprechung die PKK (einschließlich ihrer Nachfolgeorganisationen), soweit sie im Bundesgebiet agiert, mit Blick auf ihre politisch-strategische Neuausrichtung nicht mehr als terroristische Vereinigung ansieht und sogar die Einordnung als kriminelle Vereinigung nur noch in Bezug auf den engeren Führungszirkel bejaht (vgl. BGH, Urt. v. 21.10.2004 - 3 StR 94/04 - NJW 2005, 80; KG Berlin, Urt. v. 23.01.2008 - 2 StE 6/07- 6 - juris - OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 10.04.2008 - 5 - 2 StE 8/06 - 6 -1/07), ändert hieran nichts (a. A. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 04.03.2008 - 9 K 2513/05 - juris -).
  • BGH, 13.12.2018 - AK 45/18

    PKK-Unterstützung bei Beteiligung eines Mitglieds an Straftat

    Nachdem sie Anfang der 1990er Jahre vielzählige Terroranschläge in Deutschland begangen hatte, stellte sie ihre Gewaltaktionen in Westeuropa im August 1996 ein, weil die Führung der Organisation erkannt hatte, dass die terroristischen Aktivitäten nicht geeignet waren, Sympathien für den kurdischen Befreiungskampf in der Türkei zu gewinnen und deshalb den Zielen der Vereinigung schadeten (vgl. etwa KG, Urteil vom 23. Januar 2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07), juris Rn. 234; OLG Celle, Urteil vom 23. März 2018 - 5 OJs 1/17, UA S. 33 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 15.11.2018 - AK 46/18
    Nachdem sie Anfang der 1990er Jahre vielzählige Terroranschläge in Deutschland begangen hatte, stellte sie ihre Gewaltaktionen in Westeuropa im August 1996 ein, weil die Führung der Organisation erkannt hatte, dass die terroristischen Aktivitäten nicht geeignet waren, Sympathien für den kurdischen Befreiungskampf in der Türkei zu gewinnen und deshalb den Zielen der Vereinigung schadeten (vgl. etwa KG, Urteil vom 23. Januar 2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07), juris Rn. 234; OLG Celle, Urteil vom 23. März 2018 - 5 OJs 1/17, UA S. 33 - nicht veröffentlicht).
  • VG München, 16.02.2009 - M 25 K 08.5807

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings wegen Tätigkeit für KONGRA GEL;

    Die Einschätzung, dass die PKK und ihre Ersatz- und Nachfolgeorganisationen, darunter KONGRA GEL, ihre Ziele auch mit terroristischen Mitteln verfolgen, wird bzw. wurde ebenso in der Rechtsprechung, bezogen auf den jeweiligen Beurteilungszeitraum, geteilt (BVerwG, U. v. 15. März 2005 - 1 C 26/03 - Rz 42 u. U. v. 30. März 1999 - 9 C 23/98 - Rz 25 f. unter Verweis auf OLG Celle, U. v. 28. Mai 1997 - 2 StE 9/96 - LS; vgl. auch BayObLG, U. v. 5. Dezember 1996 - 3 St 12/96 u.a. - ; KG Berlin, U. v. 23. Januar 2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) - Rz 260 ff.; VG Würzburg, U. v. 4. August 2008 - W 7 K 08.325 - Rz 21) wie durch die im Rat der Europäischen Union vereinigten europäischen Regierungen, die die PKK und ihre Nachfolge- und Ersatzorganisationen in die EU-Terrorliste aufgenommen und bis heute hieran festgehalten haben (vgl. Beschluss des Rates der EU vom 2. Mai 2002 (2002/334/EG), Art. 1 Nr. 2.6., und zuletzt vom 26. Januar 2009 (2009/26/EG), Anhang Nr. 2.17., jeweils ).
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   KG, 16.05.2008 - 2 StE 6/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,119470
KG, 16.05.2008 - 2 StE 6/07 (https://dejure.org/2008,119470)
KG, Entscheidung vom 16.05.2008 - 2 StE 6/07 (https://dejure.org/2008,119470)
KG, Entscheidung vom 16. Mai 2008 - 2 StE 6/07 (https://dejure.org/2008,119470)
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