Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.02.2024 - 5-2 StE 7/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,1478
OLG Stuttgart, 01.02.2024 - 5-2 StE 7/20 (https://dejure.org/2024,1478)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.02.2024 - 5-2 StE 7/20 (https://dejure.org/2024,1478)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - 5-2 StE 7/20 (https://dejure.org/2024,1478)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,1478) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, erheblicher Aktenumfang, Covid-19-Pandemie, Bemessung der Pauschgebühr, Vorschuss

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, erheblicher Aktenumfang, Covid-19-Pandemie, Bemessung der Pauschgebühr, Vorschuss

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Pauschgebühr in Staatsschutzverfahren

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Pauschgebühr in Staatsschutzverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2024 - 2 StE 7/20
    Damit trägt der Senat dem "Grundrecht des Pflichtverteidigers auf freie Berufsausübung" (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 - juris) Rechnung, denn es wird sichergestellt, dass dem Antragsteller die Verteidigung in diesem Verfahren kein unzumutbares Opfer abverlangt.
  • OLG München, 25.11.2021 - 7 St (K) 4/21

    Bewilligung eines Vorschusses auf eine zu erwartende Pauschvergütung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2024 - 2 StE 7/20
    Der Umstand, dass der so entstehende Vergütungsanspruch unter den als angemessen geltenden Rahmengebühren des Wahlverteidigers liegt, ist, worauf das OLG München (Beschluss vom 25. November 2021 - 7 St (K) 4/21 - juris) hinweist, durch einen vom Gesetzgeber im Sinne des Gemeinwohls vorgenommenen Interessenausgleich, der auch das Interesse an einer Einschränkung des Kostenrisikos berücksichtigt, gerechtfertigt, sofern die Grenze der Zumutbarkeit für den Pflichtverteidiger gewahrt ist.
  • OLG München, 01.06.2017 - 1 AR 209/17

    Zur Geltendmachung und Berechnung der Pauschgebühr für die Tätigkeit als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2024 - 2 StE 7/20
    Ein solcher ist, wie im vorliegenden Verfahren, immer dann möglich, wenn dem/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin "insbesondere wegen der langen Dauer des Verfahrens und der Höhe der zu erwartenden Pauschgebühr nicht zugemutet werden kann, die Festsetzung der Pauschgebühr abzuwarten" (OLG München, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 1 AR 209/17 u.a. - juris).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2020 - 3 StE 6/19

    Urteil wegen Kriegsverbrechens und versuchten Kriegsverbrechens und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2024 - 2 StE 7/20
    Ein Antrag auf Gewährung einer Pauschgebühr gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG für das gesamte Verfahren (und nicht allein für die bis zum jetzigen Zeitpunkt abgeschlossenen Verfahrensabschnitte) wäre (noch) unzulässig (zum Streitstand: Gerold/ Schmidt/Burhoff, RVG, 26. Aufl. 2023, § 51 Rdnr. 48), da das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, so dass der Antragsteller zutreffend auch einen Vorschuss geltend machen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 9. März 2020 - 5 - 3 StE 6/19; Beschluss vom 9. August 2022 - 5 - 2 StE 7/20).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11

    Festsetzung einer Pauschgebühr (besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2024 - 2 StE 7/20
    Die Bewilligung einer Pauschgebühr stellt dabei die Ausnahme dar: die anwaltliche Mühewaltung muss sich von sonstigen, auch überdurchschnittlichen Sachen, in exorbitanter Weise abheben (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11; Senat, Beschluss vom 9. August 2022 - 5 - 2 StE 7/20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.08.2022 - 5 - 2 StE 7/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,21920
OLG Stuttgart, 09.08.2022 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2022,21920)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.08.2022 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2022,21920)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. August 2022 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2022,21920)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,21920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, erheblicher Aktenumfang, Covid-19-Pandemie, Bemessung der Pauschgebühr, Übertragung auf den Senat

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, erheblicher Aktenumfang, Covid-19-Pandemie, Bemessung der Pauschgebühr, Übertragung auf den Senat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 51 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    RVG § 51 Abs. 1 S. 1

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11

    Festsetzung einer Pauschgebühr (besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.08.2022 - 2 StE 7/20
    Die Bewilligung einer Pauschgebühr stellt dabei die Ausnahme das: die anwaltliche Mühewaltung muss sich von sonstigen Sachen, in exorbitanter Weise abheben (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11).

    Bei ersteren wird ggf. die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11 - juris) zu beachten sein.

  • OLG Stuttgart, 19.11.2020 - 3 StE 6/19

    Urteil wegen Kriegsverbrechens und versuchten Kriegsverbrechens und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.08.2022 - 2 StE 7/20
    Ein Antrag auf Gewährung einer Pauschgebühr gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG wäre (noch) unzulässig, da das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, so dass der Antragsteller zutreffend einen Vorschuss geltend macht (vgl. Senat, Beschluss vom 9. März 2020 - 5 - 3 StE 6/19).
  • OLG Rostock, 22.02.2017 - 21 Ss OWi 38/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Betriebsbereites Mitsichführen eines Smartphones als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.08.2022 - 2 StE 7/20
    Die Übertragung kann auch in diesem Fall durch einheitlichen Beschluss erfolgen (OLG Rostock, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 21 Ss OWi 38/17 (Z), zitiert nach juris Rdnr. 10 m.w.N.).
  • OLG München, 01.06.2017 - 1 AR 209/17

    Zur Geltendmachung und Berechnung der Pauschgebühr für die Tätigkeit als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.08.2022 - 2 StE 7/20
    Ein solcher ist, wie im vorliegenden Verfahren, immer dann möglich, wenn dem/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin "insbesondere wegen der langen Dauer des Verfahrens und der Höhe der zu erwartenden Pauschgebühr nicht zugemutet werden kann, die Festsetzung der Pauschgebühr abzuwarten" (OLG München, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 1 AR 209/17 u.a. - juris).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.08.2022 - 2 StE 7/20
    Damit trägt der Senat dem "Grundrecht des Pflichtverteidigers auf freie Berufsausübung" (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 - juris) Rechnung, denn es wird sichergestellt, dass dem Antragsteller die Verteidigung in diesem Verfahren kein unzumutbares Opfer abverlangt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.03.2022 - 5 - 2 StE 7/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8585
OLG Stuttgart, 24.03.2022 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2022,8585)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.03.2022 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2022,8585)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. März 2022 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2022,8585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,8585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zeugenbeistand im Staatsschutzverfahren - 420 EUR Pauschgebühr

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 10.02.2016 - 2 ARs 56/15

    Gewährung einer Pauschgebühr wegen außergewöhnlichen Umfangs eines Verfahrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2022 - 2 StE 7/20
    Dem Rechtsanwalt muss wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit seiner Tätigkeit durch die gesetzlichen Gebühren eine unzumutbare Benachteiligung entstehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 2 ARs 56/15).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11

    Festsetzung einer Pauschgebühr (besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2022 - 2 StE 7/20
    Die Bewilligung einer Pauschgebühr stellt dabei die Ausnahme dar; die anwaltliche Mühewaltung muss sich von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in exorbitanter Weise abheben (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11).
  • LG Duisburg, 22.02.2022 - 31 Qs 9/22

    Zeugenbeistand, Abrechnung der Tätigkeiten, Einzeltätigkeit

    Da die Tätigkeit eines nach § 68b StPO beigeordneten Rechtsanwaltes mit der von Nummer 4301 Ziffer 4 VV RVG erfassten Einzeltätigkeit (Beistandsleistung für den Beschuldigten bei einer richterlichen Vernehmung, einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde oder in einer Hauptverhandlung, einer mündlichen Anhörung oder bei einer Augenscheinseinnahme) am ehesten vergleichbar ist (siehe hierzu ausdrücklich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 111-3 Ws 451/08 - Rdn. 15, 19 ff. bei juris), ist diese Tätigkeit entsprechend dieses Gebührentatbestandes zu vergüten (so auch die aktuellen Entscheidungen: OLG Dresden, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 6 Ws 42/21 - Rdn. 8 ff. bei juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. März 2022 - 5-2 StE 7/20 bei Burhoff online; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 1 Ws (s) 65/20 - Rdn. 14 bei juris sowie LG Dresden, Beschluss vom 11. April 2022 - 15 Qs 29/21 - Rdn. 11 ff. bei juris und LG Leipzig, Beschluss vom 22. April 2021 - 6 KLs 701 Js 17306/17; ebenso die etwas älteren Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2012 -1 Ws 109/12 - Rdn. 3 bei juris; Beschluss vom 6. November 2009 - 111-1 Ws 562/09 - Rdn. 14 ff. bei juris; Beschluss vom 5. Februar 2009 -111-3 Ws 451/08 - Rdn. 14 ff. bei juris; anders aber OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2007 - 111-2 Ws 257/07 - Rdn. 11 bei juris).
  • LG Duisburg, 22.06.2022 - 31 Qs 9/22

    Zeugenbeistand, Abrechnung der Tätigkeiten, Einzeltätigkeit

    Da die Tätigkeit eines nach § 68b StPO beigeordneten Rechtsanwaltes mit der von Nummer 4301 Ziffer 4 VV RVG erfassten Einzeltätigkeit (Beistandsleistung für den Beschuldigten bei einer richterlichen Vernehmung, einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde oder in einer Hauptverhandlung, einer mündlichen Anhörung oder bei einer Augenscheinseinnahme) am ehesten vergleichbar ist (siehe hierzu ausdrücklich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 111-3 Ws 451/08 - Rdn. 15, 19 ff. bei juris), ist diese Tätigkeit entsprechend dieses Gebührentatbestandes zu vergüten (so auch die aktuellen Entscheidungen: OLG Dresden, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 6 Ws 42/21 - Rdn. 8 ff. bei juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. März 2022 - 5-2 StE 7/20 bei Burhoff online; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 1 Ws (s) 65/20 - Rdn. 14 bei juris sowie LG Dresden, Beschluss vom 11. April 2022 - 15 Qs 29/21 - Rdn. 11 ff. bei juris und LG Leipzig, Beschluss vom 22. April 2021 - 6 KLs 701 Js 17306/17; ebenso die etwas älteren Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2012 -1 Ws 109/12 - Rdn. 3 bei juris; Beschluss vom 6. November 2009 - 111-1 Ws 562/09 - Rdn. 14 ff. bei juris; Beschluss vom 5. Februar 2009 -111-3 Ws 451/08 - Rdn. 14 ff. bei juris; anders aber OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2007 - 111-2 Ws 257/07 - Rdn. 11 bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.11.2023 - 5 - 2 StE 7/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,33663
OLG Stuttgart, 30.11.2023 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2023,33663)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.11.2023 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2023,33663)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. November 2023 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2023,33663)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,33663) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

    Zu dieser Entscheidung liegt der Volltext noch nicht vor. Sie können sich automatisch per E-Mail benachrichtigen lassen, wenn der Volltext erscheint. Nutzen Sie hierfür die kostenlose Merkfunktion (
    ) von dejure.org.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Neun Angeklagte unter anderem wegen (Rädelsführerschaftliche) Gründung, Rädelsführerschaft und Mitgliedschaft in sowie Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und sechs Jahren verurteilt; Ein Angeklagter wegen ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mitglieder der "Gruppe S." verurteilt

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 5 - 2 StE 7/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,15951
OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2022,15951)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.02.2022 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2022,15951)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - 5 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2022,15951)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,15951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Aufhebung des Haftbefehls wegen fehlender Fluchtgefahr Keine Außervollzugsetzung des Haftbefehls trotz unrechtmäßiger Vernehmung Pflicht zur Verteidigerbestellung vor der Vorführung beim Ermittlungsrichter des BGH Zulässige Verwertung von Telefonaten des Angeklagten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 20.04.2022 - StB 16/22

    Notwendige Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses bei Haftbeschwerde während

    Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Haftfortdauerbeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. Februar 2022 (5 - 2 StE 7/20) wird verworfen.

    Der Angeklagte wurde am 14. Februar 2020 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 15. Februar 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag (3 BGs 118/20), nunmehr aufgrund des am 28. Juli 2021 verkündeten Haftbefehls des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2021 (5 - 2 StE 7/20).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.07.2021 - 2 StE 7/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,69453
OLG Stuttgart, 26.07.2021 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2021,69453)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.2021 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2021,69453)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 2021 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2021,69453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,69453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 07.03.2024 - StB 14/24
    Der Angeklagte wurde am 14. Februar 2020 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 15. Februar 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag (3 BGs 91/20), sodann aufgrund des am 28. Juli 2021 verkündeten Haftbefehls des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2021 (5 - 2 StE 7/20).
  • BGH, 09.02.2023 - StB 4/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit:

    Der Angeklagte wurde am 14. Februar 2020 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 15. Februar 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag (3 BGs 111/20), mittlerweile aufgrund des am 28. Juli 2021 verkündeten Haftbefehls des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2021 (5 - 2 StE 7/20).
  • BGH, 03.11.2022 - StB 49/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit unter

    Der Angeklagte wurde am 14. Februar 2020 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 15. Februar 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag (3 BGs 128/20), mittlerweile aufgrund des am 28. Juli 2021 verkündeten Haftbefehls des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2021 (5 - 2 StE 7/20).
  • BGH, 10.08.2023 - StB 52/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

    Der Angeklagte wurde am 14. Februar 2020 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 15. Februar 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag (3 BGs 149/20), seit dem 28. Juli 2021 aufgrund des an diesem Tag verkündeten Haftbefehls des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2021 (5 - 2 StE 7/20).
  • BGH, 29.06.2023 - StB 36/23

    Überprüfung des dringenden Tatverdachts während laufender Hauptverhandlung im

    Der Angeklagte wurde am 14. Februar 2020 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 15. Februar 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag (3 BGs 128/20), seit dem 28. Juli 2021 aufgrund des an diesem Tag verkündeten Haftbefehls des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2021 (5 - 2 StE 7/20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.10.2022 - 2 StE 7/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,46527
OLG Stuttgart, 17.10.2022 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2022,46527)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.10.2022 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2022,46527)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Oktober 2022 - 2 StE 7/20 (https://dejure.org/2022,46527)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,46527) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 03.05.2023 - StB 26/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftgründe der Fluchtgefahr und der

    Die Beschwerde des Angeklagten gegen die Haftfortdauerentscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. Oktober 2022 (5 - 2 StE 7/20) wird verworfen.

    Der Angeklagte wurde am 14. Februar 2020 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 15. Februar 2020 - unterbrochen vom 8. Mai bis zum 6. Juli 2020 zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe - in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Februar 2020 (3 BGs 104/20), sodann aufgrund des ihm am 4. August 2021 eröffneten Haftbefehls des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2021 (5 - 2 StE 7/20).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht