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   BGH, 30.04.1980 - 2 StR 104/80   

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BGH, 30.04.1980 - 2 StR 104/80 (https://dejure.org/1980,12482)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1980 - 2 StR 104/80 (https://dejure.org/1980,12482)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1980 - 2 StR 104/80 (https://dejure.org/1980,12482)
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  • BGH, 19.11.1974 - 1 StR 349/74

    Zuständiges Gericht für die Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten

    Auszug aus BGH, 30.04.1980 - 2 StR 104/80
    Für die Wiederaufnahme eines nach § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellten Verfahrens ist allein das Gericht zuständig, das die Einstellung ausgesprochen hat (BGH bei Dallinger in MDR 1973, 192 sowie BGH, Beschluß vom 19. November 1974 - 1 StR 349/74 - m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79

    Fortbestehen von Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen bei Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 30.04.1980 - 2 StR 104/80
    Die angeordnete Führungsaufsicht wird von der Aufhebung der Gesamtstrafe nicht berührt (BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79 -).
  • BGH, 20.03.1980 - 2 StR 5/80

    Aufhebung eines Urteils und teilweise Verfahrenseinstellung

    Auszug aus BGH, 30.04.1980 - 2 StR 104/80
    Es nötigt gem. § 206 a StPO den Senat zur Einstellung des diesem Beschluß nachfolgenden Verfahrens (BGH, Urteil vom 20. März 1980 - 2 StR 5/80 -).
  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13

    Einstellung des Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit (Verfahrenshindernis für

    Ist ein solcher Beschluss nicht ergangen, ist das weitere, also das nach der Einstellung fortgeführte Verfahren einzustellen (BGH, Beschlüsse vom 30. April 1980 - 2 StR 104/80, GA 1981, 36 m. Anm. Rieß; vom 27. April 2000 - 4 StR 85/00; vom 4. Juni 2013 - 4 StR 192/13).

    Denn für die Wiederaufnahme ist das Gericht zuständig, das die Entscheidung ausgesprochen hat (BGH, Beschluss vom 30. April 1980 - 2 StR 104/80, GA 1981, 36 m. Anm. Rieß).

  • BGH, 13.07.2005 - 1 StR 184/05

    Vorläufige Einstellung nach § 154 StPO (Verfahrenshindernis; ordentliche

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Wiederaufnahmebeschluß nach § 154 Abs. 5 StPO zwar allein das Gericht zuständig, das die vorläufige Einstellung ausgesprochen hat (BGH, Urt. vom 21. Februar 1957 - 4 StR 3/57; Beschl. vom 28. September 1972 - 1 StR 364/72 = MDR bei Dallinger 1973, 192, Beschl. vom 30. April 1980 - 2 StR 104/80 = GA 1981, 36).
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