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   BGH, 17.06.2009 - 2 StR 105/09 (1)   

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BGH, 17.06.2009 - 2 StR 105/09 (1) (https://dejure.org/2009,7461)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2009 - 2 StR 105/09 (1) (https://dejure.org/2009,7461)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 2 StR 105/09 (1) (https://dejure.org/2009,7461)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 390 Abs. 2 StPO
    Unzulässige Revision der Nebenklage

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 32 StGB
    Freispruchsaufhebung wegen lückenhafter Beweiswürdigung und möglicherweise rechtsfehlerhaftem Verständnis des Zweifelsgrundsatzes (pauschale Notwehrbeurteilung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtzeitigen, von einem Anwalt unterzeichnete Begründungsschrift als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung einer Messerstecherei mit mehreren Beteiligten und einem Todesfall; Revision gegen einen Freispruch aufgrund eines rechtsfehlerhaften Verständnisses des Zweifelsgrundsatzes

  • Judicialis

    StGB § 231

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 231
    Beweiswürdigung einer Messerstecherei mit mehreren Beteiligten und einem Todesfall; Revision gegen einen Freispruch aufgrund eines rechtsfehlerhaften Verständnisses des Zweifelsgrundsatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 15.07.2013 - 1 RVs 38/13

    Recht zur Notwehr und Nothilfe gestärkt

    Das Landgericht hat insoweit keineswegs - wie die Revision meint - auf eine "Gesamtkampfsituation" abgestellt, sondern entsprechend den höchstrichterlichen Vorgaben die einzelnen Handlungsabschnitte und die festgestellten Gewalthandlungen jeweils einer konkreten Betrachtung im Hinblick auf mögliche Nothilfelagen (vgl. BGH, Beschl. v. 17.06.2009 - 2 StR 105/09 - juris) unterzogen.
  • BGH, 28.02.2018 - 2 StR 234/16

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des

    b) Durch Urteil des Senats vom 17. Juni 2009 - 2 StR 105/09 - wurde das freisprechende Urteil wegen Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben.
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