Rechtsprechung
BGH, 23.07.2014 - 2 StR 105/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 316a Abs. 1 StGB
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Angriffs: Handlungen mit nötigungsgleicher Wirkung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Herauswinken eines fahrenden Lkw als Zeitpunkt des Beginns des räuberischen Angriffs auf den Fahrzeugführer durch Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 316a Abs. 1
Herauswinken eines fahrenden Lkw als Zeitpunkt des Beginns des räuberischen Angriffs auf den Fahrzeugführer durch Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer bei vorgetäuschter Polizeikontrolle?
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer durch vorgetäuschte Straßenkontrolle
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Angriff auf die Entschlussfreiheit des …
cc) Auf die Entschlussfreiheit eines Kraftfahrzeugführers wird daher bereits dann durch einen Angriff eingewirkt, wenn vom Täter eines geplanten Raubes eine Polizeikontrolle vorgetäuscht wird und sich der Geschädigte dadurch zum Anhalten gezwungen sieht (…König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 316a StGB Rn. 2;… SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 316a Rn. 9;… Sander in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 316a Rn. 11;… LK-StGB/Sowada, 12. Aufl., § 316a Rn. 11;… Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/ Schröder, StGB, 29. Aufl., § 316a Rn. 4;… SK-StGB/Wolters, § 316a Rn. 3c ("psychische Autofalle"); Roßmüller/Rohrer, NZV, 1995, 253, 263; Steinberg, NZV 2007, 545, 550; Geppert, DAR 2014, 128, 130; in der Tendenz ebenso schon BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2014 - 2 StR 104/14, NStZ-RR 2014, 342, und 2 StR 105/14; aA Krüger, NZV 2004, 161, 165 f.; Duttge/Nolden, JuS 2005, 193, 197; wohl auch Bosch JK 1/2015 StGB § 316a). - BGH, 23.07.2014 - 2 StR 104/14
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Angriffs: Handlungen mit …
Im ebenfalls beim Senat anhängigen Verfahren gegen die gesondert verfolgten Z., S. und M. Mi. (2 StR 105/14) hat es eine Strafbarkeit der Angeklagten gemäß § 316a Abs. 1 StGB verneint, da sie nicht, wie es hierfür erforderlich wäre, die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs zum Angriff auf den Führer eines Kraftfahrzeugs ausgenutzt hätten. - BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21
Revisionsbegründung (Begründungsanforderungen); Computerbetrug (mehrere …
Dementsprechend hat der Senat bereits in seiner eine vorgetäuschte Polizeikontrolle betreffenden Entscheidung (…vgl. BGH, aaO; ebenso bereits BGH, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 2 StR 105/14, juris Rn. 10 f.) nicht darauf abgestellt, dass dort mit dem Herauswinken des Tatopfers eine konkludente Drohung der Angeklagten verbunden gewesen sei, bei Nichtbefolgung Zwangsmittel anzuwenden, sondern vielmehr den Nötigungscharakter der Rechtspflicht, Weisungen von Polizeibeamten Folge zu leisten, als solchen für maßgeblich erachtet.
Rechtsprechung
BGH, 08.10.2014 - 2 StR 105/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, §§ 544 Abs. 1 Satz 2, 549 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 345 Abs. 1 StPO, § 132 GVG
- Wolters Kluwer
Abgabe eines Verfahrens zur Wahrung des Rechts des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
Abgabe eines Verfahrens zur Wahrung des Rechts des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Garantie des gesetzlichen Richters - und der Geschäftsverteilungsplan
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 2 StR 105/14
Welche Richter in einem bestimmten Verfahren mitwirken, muss sich daraus möglichst eindeutig ergeben (BVerfGE 95, 322, 329).Jeder Spruchkörper hat bei auftretenden Bedenken die Ordnungsmäßigkeit seiner Besetzung zu prüfen und darüber zu entscheiden (BVerfGE 95, 322, 330).
101 Abs. 1 Satz 2 GG enthält über die Notwendigkeit abstraktgenereller Regelungen zur Bestimmung des gesetzlichen Richters weitergehend das Verbot, von Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, abzuweichen (vgl. BVerfGE 95, 322, 328).
- BGH, 16.09.2014 - 1 StR 382/14
Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs (Zuständigkeit für …
Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 2 StR 105/14
Dies ermöglicht es dem 2. Strafsenat unter Beibehaltung seiner bereits in seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 verbindlich vorgenommenen Auslegung der Geschäftsverteilung des Bundesgerichtshofs für das Jahr 2014, die Sache nunmehr mit Bindungswirkung an den 4. Strafsenat abzugeben (zur Abgabe mit Bindungswirkung vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 1 StR 382/14). - BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 2 StR 105/14
Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst werden kann, gleichgültig, von welcher Seite eine solche Manipulation ausgeht (st. Rspr.; BVerfGE 82, 286, 296).
Rechtsprechung
BGH, 09.09.2014 - 4 ARs 20-2/14, 2 StR 105/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
Recht auf den gesetzlichen Richter (Abgabe des Revisionsverfahrens an einen nachträglich zuständigen Spezialspruchkörper) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Übernahme einer Strafsache bei einer verspätet erfolgten Abgabe
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83
Zweckentfremdung von gezahlten Prämien zum Ankauf von Warenterminkontrakten - …
Auszug aus BGH, 09.09.2014 - 4 ARs 20-2/14
Eine Regelung im Geschäftsverteilungsplan, die dazu führt, dass ein Senat nach der Anberaumung eines Termins auch dann mit einer Sache befasst bleibt, wenn sich nach diesem Zeitpunkt die Zuständigkeit eines nach demselben Geschäftsverteilungsplan gebildeten Spezialspruchkörpers herausstellt, richtet sich nach allgemeinen Merkmalen und entzieht dem Angeklagten nicht seinen gesetzlichen Richter (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83, NStZ 1984, 181;… SSW-StPO/Spiess, § 21e GVG Rn. 6 (Stichwort: Abstraktionsprinzip);… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 21e GVG Rn. 3, jeweils zum Fall der Zuständigkeitsbegründung mit Eröffnung des Hauptverfahrens).
Rechtsprechung
BGH, 18.11.2014 - 4 ARs 20-2/14, 2 StR 105/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 21e GVG
Kompetenzstreit innerhalb des Bundesgerichtshofs (Vorlage an das Präsidium des BGH; Abgabe einer Strafsache 2 StR 105/14 nach Beginn der Revisionshauptverhandlung; Auslegung des Geschäftsverteilungsplans) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 21e GVG
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Geschäftsverteilungsplans bei der strafgerichtlichen Zuständigkeit
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de
Berücksichtigung des Geschäftsverteilungsplans bei der strafgerichtlichen Zuständigkeit
- rechtsportal.de
GVG § 21e
Berücksichtigung des Geschäftsverteilungsplans bei der strafgerichtlichen Zuständigkeit - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.10.1973 - 5 StR 496/73
Bezeichnung einer ein Verfahren vorläufig einstellenden Entscheidung als Urteil - …
Auszug aus BGH, 18.11.2014 - 4 ARs 20-2/14
Streitigkeiten darüber, welcher von mehreren Spruchkörpern derselben Art eine Sache zu bearbeiten hat, sind nach § 21e GVG vom Präsidium des Gerichts zu entscheiden, wenn die Zuständigkeit der streitenden Spruchkörper - wie hier - allein auf dem Geschäftsverteilungsplan beruht (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - X ARZ 247/99, NJW 2000, 80, 81; Beschluss vom 30. Oktober 1973 - 5 StR 496/73, BGHSt 25, 242, 244; Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 138/75, NJW 1975, 1424; Urteil vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191, 199 f.). - BGH, 13.05.1975 - 1 StR 138/75
Entscheidung über interne Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des …
Auszug aus BGH, 18.11.2014 - 4 ARs 20-2/14
Streitigkeiten darüber, welcher von mehreren Spruchkörpern derselben Art eine Sache zu bearbeiten hat, sind nach § 21e GVG vom Präsidium des Gerichts zu entscheiden, wenn die Zuständigkeit der streitenden Spruchkörper - wie hier - allein auf dem Geschäftsverteilungsplan beruht (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - X ARZ 247/99, NJW 2000, 80, 81; Beschluss vom 30. Oktober 1973 - 5 StR 496/73, BGHSt 25, 242, 244; Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 138/75, NJW 1975, 1424; Urteil vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191, 199 f.). - BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75
Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen …
Auszug aus BGH, 18.11.2014 - 4 ARs 20-2/14
Streitigkeiten darüber, welcher von mehreren Spruchkörpern derselben Art eine Sache zu bearbeiten hat, sind nach § 21e GVG vom Präsidium des Gerichts zu entscheiden, wenn die Zuständigkeit der streitenden Spruchkörper - wie hier - allein auf dem Geschäftsverteilungsplan beruht (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - X ARZ 247/99, NJW 2000, 80, 81; Beschluss vom 30. Oktober 1973 - 5 StR 496/73, BGHSt 25, 242, 244; Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 138/75, NJW 1975, 1424; Urteil vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191, 199 f.). - BGH, 05.10.1999 - X ARZ 247/99
Kompetenzkonflikt zwischen Berufungszivilkammer und erstinstanzlicher Kammer …
Auszug aus BGH, 18.11.2014 - 4 ARs 20-2/14
Streitigkeiten darüber, welcher von mehreren Spruchkörpern derselben Art eine Sache zu bearbeiten hat, sind nach § 21e GVG vom Präsidium des Gerichts zu entscheiden, wenn die Zuständigkeit der streitenden Spruchkörper - wie hier - allein auf dem Geschäftsverteilungsplan beruht (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - X ARZ 247/99, NJW 2000, 80, 81; Beschluss vom 30. Oktober 1973 - 5 StR 496/73, BGHSt 25, 242, 244; Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 138/75, NJW 1975, 1424; Urteil vom 25. August 1975 - 2 StR 309/75, BGHSt 26, 191, 199 f.).