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   BGH, 20.10.1993 - 2 StR 109/93   

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https://dejure.org/1993,4505
BGH, 20.10.1993 - 2 StR 109/93 (https://dejure.org/1993,4505)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1993 - 2 StR 109/93 (https://dejure.org/1993,4505)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 2 StR 109/93 (https://dejure.org/1993,4505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber einem in eheähnliche häusliche Gemeinschaft aufgenommenen Kindes - Berücksichtigung einer alkoholbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 170d

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.06.1955 - 5 StR 646/54
    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 2 StR 109/93
    Die Handlungen des Angeklagten stellen eine einheitliche Straftat nach § 170 d StGB dar (BGHSt 8, 92 f.), die mit mehreren Vergehen der vorsätzlichen Körperverletzung (Mißhandlung durch Schläge) und der gefährlichen Körperverletzung (Verabreichung von 60 ml Weinbrand) in Tateinheit steht (§ 52 StGB).
  • BGH, 04.08.2015 - 1 StR 624/14

    Urteil wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen rechtskräftig

    aa) Der minderjährige Nebenkläger befand sich nach seinem Einzug in A. im Sinne von § 225 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Fürsorge und der Obhut der sorgeberechtigten Angeklagten B. als seiner Mutter und des Angeklagten L., der im Einvernehmen mit der Angeklagten B. tatsächlich die Erziehung und Sorge für den in seinem Haushalt lebenden Nebenkläger übernommen hatte (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 2 StR 109/93).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Der Große Senat für Strafsachen braucht auch nicht abschließend zu entscheiden, ob bei solchen Deliktstatbeständen, die in erster Linie auf die über den Einzelfall hinausreichenden mehrfachen Tatbestandsverwirklichungen abzielen (vgl. z.B. auch: § 223 b, § 170 d StGB - dazu: BGHSt 8, 92, 95; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 2 StR 109/93), ausnahmsweise Gründe zu finden sind, welche die rechtliche Zusammenfassung mehrerer schon für sich tatbestandsmäßiger Handlungen als fortgesetzte Tat jenseits des Bereichs natürlicher Handlungseinheit und tatbestandlicher Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28, 31) geboten erscheinen lassen, um das verwirklichte Unrecht und die Schuld insgesamt sachgerecht, d.h. am Sinn des Tatbestands ausgerichtet, zu erfassen.
  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 179/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (anal eingeführter Dildo als gefährliches

    Dies gilt namentlich auch, soweit die Jugendkammer den Einsatz des Feuerzeugs als Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs bei der Tat gewürdigt hat (vgl. zum Verbrennen der Haut durch ein Feuerzeug als gefährliche Körperverletzung BGH, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 2 StR 109/93, BGHR StGB § 170d Fürsorgepflichtiger 1; zur Verwendung einer brennenden Zigarette: BGH, Urteile vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, NStZ 2002, 30, und vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86).
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