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   BGH, 24.05.2022 - 2 StR 110/22   

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https://dejure.org/2022,14718
BGH, 24.05.2022 - 2 StR 110/22 (https://dejure.org/2022,14718)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2022 - 2 StR 110/22 (https://dejure.org/2022,14718)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22 (https://dejure.org/2022,14718)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 253
  • StV 2022, 634 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • OLG Frankfurt, 27.07.2022 - 26 W 4/22

    Pflicht der Anwälte zur Nutzung des beA auch in Verfahren ohne Anwaltszwang

    Bei Nichteinhaltung ist die Prozesserklärung nicht wirksam (vgl. KG, Beschluss vom 25.02.2022 - 6 U 218/21 -, juris; BT-Drucks. 17/12634, S. 27; Greger, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 130d, Rdnr. 1; für die Parallelnorm des § 32d Satz 2 StPO so auch BGH, Beschluss vom 24.05.2022 - 2 StR 110/22 -, juris; für die Parallelnorm des § 55d VwGO ebenso VG Berlin, Beschluss vom 05.05.2022 - VG 12 L 25/22 -, BeckRS 2022, 9921).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2023 - 2 ORbs 35 Ss 4/23

    Bußgeldverfahren: Einsprucheinlegung mittels E-Mail

    Durch die in der Gegenerklärung des Betroffenen gemachten Ausführungen sieht sich der Senat zu der ergänzenden Bemerkung veranlasst, dass die Nichtbeachtung der gesetzlichen Formvorschriften, die bei der Einreichung eines Rechtsmittels als elektronisches Dokument zu beachten sind, die Unwirksamkeit der Erklärung in dieser Form zur Folge hat (BGH NStZ-RR 2022, 253 - zu § 32d Satz 2 StPO).
  • BGH, 03.05.2023 - StB 26/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftgründe der Fluchtgefahr und der

    Das Erreichen des Termins des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB hat für sich genommen nicht zur Folge, dass der weitere Vollzug der Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 09.02.2023 - StB 4/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit:

    Selbst das Erreichen des Termins des § 57 Abs. 1 Nr. 1 StGB hat für sich genommen nicht zur Folge, dass der weitere Vollzug der Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23

    Verwerfung der Revisionen

    Dieser wurde jedoch entgegen § 32d Satz 2 StPO nicht als elektronisches Dokument übermittelt und war daher als Prozesshandlung unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22; vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 63/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Vereinigung

    Der Umstand, dass die Angeklagte bereits jetzt - ausgehend von der erstinstanzlich verhängten Strafe - den Zwei-Drittel-Termin des § 57 Abs. 1 StPO erreicht hat, führt für sich genommen nicht zur Unverhältnismäßigkeit des Haftbefehls, vielmehr ist die Wahrscheinlichkeit einer Strafrestaussetzung zur Bewährung in eine Gesamtwürdigung einzustellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 20; vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 25 mwN; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).
  • BGH, 03.11.2022 - StB 49/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit unter

    Das Erreichen des Termins des § 57 Abs. 1 Nr. 1 StGB hat für sich genommen nicht zur Folge, dass der weitere Vollzug der Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 06.06.2023 - 5 StR 164/23

    Übermittlung von Revision und Begründung als elektronisches Dokument

    Insoweit handelt es sich um eine Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der jeweiligen Prozesshandlung, welche bei Nichteinhaltung deren Unwirksamkeit zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22 mwN).
  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 268/22

    Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Insoweit handelt es sich um eine Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der jeweiligen Prozesshandlung, welche bei Nichteinhaltung deren Unwirksamkeit zur Folge hat (vgl. BT-Drucks. 18/9416 S. 51; BGH, Beschlüsse vom 20. April 2022 - 3 StR 86/22; vom 28. April 2022 - 4 StR 59/22; vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22; Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 32d Rn. 2).
  • BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revisionseinlegung: elektronisches

    Hierbei handelt es sich um eine Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der jeweiligen Prozesshandlung, welche bei Nichteinhaltung deren Unwirksamkeit zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22 -, juris, Rn. 3 m. w. Nachw.).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 64/23
  • BGH, 27.09.2022 - 5 StR 328/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 68/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung:

  • BGH, 06.09.2023 - StB 55/23

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

  • OLG Hamm, 20.07.2023 - 4 ORs 62/23

    Elektronische Übermittlung

  • BGH, 07.03.2023 - 6 StR 74/23

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Pflicht zur elektronischen Übermittlung

  • BGH, 13.12.2022 - 1 StR 293/22

    Erforderliche Form der Revisionsbegründung (elektronisches Dokument)

  • BGH, 21.03.2023 - 6 StR 97/23

    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22

    Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unzulässig wegen Fristversäumnis

  • KG, 17.10.2022 - 121 Ss 105/22

    Anforderungen an eine Ersatzeinreichung bei Pflicht zur elektronischen

  • VG Hamburg, 17.08.2022 - 6 K 2297/22

    Zur Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (bejaht für Rechtsanwälte

  • KG, 17.10.2022 - 3 Ss 42/22

    Anforderungen an eine Ersatzeinreichung nach § 32d Satz 4 StPO

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