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Rechtsprechung
   BGH, 27.08.2010 - 2 StR 111/09   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 27 StGB; § 28 Abs. 1 StGB; § 43 GmbHG; § 47 GmbHG; § 93 Abs. 1 AktG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 244 Abs. 3 StPO
    Beihilfe zur Untreue durch die Führung einer schwarzen Kasse im Ausland (Legalitätspflicht; Geschäftsführer einer GmbH; Vorstand einer AG; Verletzung von Buchführungsvorschriften; tatbestandsausschließendes Einverständnis der Mehrheit der Gesellschafter einer GmbH; Minderheitsgesellschafter: Schutz der Minderheitenrechte; doppelte Milderung); Vermögensnachteil (endgültiger Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Gefährdungsschaden); Gesetzlichkeitsprinzip (Verschleifungsverbot); Beweisantragsrecht (Bedeutungslosigkeit; Erwiesenheit).

  • lexetius.com

    StGB § 266

  • openjur.de
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  • Betriebs-Berater

    StGB § 266
    Zur Strafbarkeit von GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstand wegen Untreue

  • bundesgerichtshof.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit des Geschäftsührers einer GmbH und des Vorstands eines AG wegen Untreue bei Einrichtung einer "schwarzen Kasse" im Ausland unter Verletzung der Buchführungsvorschriften; Voraussetzungen eines den Untreuetatbestand ausschließendes Einverständnisses der Mehrheit der Gesellschafter einer GmbH

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    StGB § 266
    Zur Strafbarkeit von GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstand wegen Untreue

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Untreuestrafbarkeit von Geschäftsführern/Vorständen bei Einrichtung schwarzer Kassen ("Trienekens")

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen Beihilfe zur Untreue bestätigt

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Strafbarkeit von GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstand wegen Untreue

  • JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)

    Schwarze Kasse im Ausland - Untreue im Inland

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  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untreue per Schwarzer Kasse

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen Beihilfe zur Untreue bestätigt

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)

    Geschäftsführer, Gesellschafter, Vermögensbetreuungspflicht, Vorstand, Zustimmung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Untreue durch schwarze Kassen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB § 266; GmbHG § 43 Abs. 1; AktG § 93 Abs. 1
    Untreuestrafbarkeit von Geschäftsführern/Vorständen bei Einrichtung schwarzer Kassen ("Trienekens")

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftstrafe im Müllskandal bestätigt

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Untreue bei Einrichtung schwarzer Kassen; Einverständnis der Gesellschafter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Untreue bei Einrichtung einer schwarzen Kasse durch den Geschäftsführer einer GmbH und den Vorstand einer AG

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Untreuestrafbarkeit von Geschäftsführern/Vorständen bei Einrichtung schwarzer Kassen ("Trienekens")

Sonstiges (4)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 27.08.2010, Az.: 2 StR 111/09 (Verletzung gesellschaftsrechtlicher Sorgfaltspflichten als Untreue - "Kriegskasse" im Ausland)" von Dr. Christian Brand, original erschienen in: NJW 2010, 3463 - 3464.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 27.08.2010, Az.: 2 StR 111/09 (Strafbarkeit wegen Untreue infolge Einrichtens schwarzer Kassen im Ausland)" von Dr. Maike Hoffmann, original erschienen in: GmbHR 2010, 1146 - 1152.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 27.08.2010, Az.: 2 StR 111/09 (GF: Strafbarkeit wegen Untreue infolge Einrichtens schwarzer Kassen im Ausland)" von RAin/FAinStR/StBin Roswitha Prowatke, original erschienen in: GmbH-StB 2010, 321 - 323.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Praxishinweis zum Urteil des BGH vom 27.08.2010, Az.: 2 StR 111/09 (Untreue durch Einrichten "schwarzer Kassen" im Ausland II)" von RA/FAStR Michael Stephan, original erschienen in: StRR 2010, 474.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 55, 266
  • NJW 2010, 3458
  • ZIP 2010, 1892
  • NStZ 2010, 700
  • StV 2011, 20
  • WM 2010, 1957
  • BB 2010, 2445
  • BB 2010, 2590



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09  

    Untreue (Pflichtwidrigkeit: Vermögensbezug, Gesetzlichkeitsprinzip,

    Verstöße gegen die Legalitätspflicht können auch im Verhältnis zur Gesellschaft selbst nicht mit dem Vorbringen gerechtfertigt werden, sie lägen in deren Interesse; die Bindung an gesetzliche Vorschriften hat vielmehr Vorrang (BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09 mwN).

    Verstöße gegen die Legalitätspflicht können auch im Verhältnis zur Gesellschaft selbst nicht mit dem Vorbringen gerechtfertigt werden, sie lägen in deren Interesse; die Bindung an gesetzliche Vorschriften hat vielmehr Vorrang (BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09 mwN).

  • BGH, 30.09.2010 - 4 StR 150/10  

    Untreue (Vermögensnachteil; Verwendung verbleibender Drittmittel;

    bb) Ein ausdrückliches oder stillschweigendes Einverständnis der Treugeberin, welche eine Pflichtwidrigkeit hätte ausschließen können (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09), hat das Landgericht nicht festgestellt.

    Die eventuelle Rückführung der entzogenen Mittel ist allenfalls eine Schadenswiedergutmachung (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 2008 - 2 StR 587/07, BGHSt 52, 323, 336 ff.; bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08; BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09).

  • BGH, 07.09.2011 - 2 StR 600/10  

    Untreue durch Unterlassen (Anforderungen an den Nachteil; bloße Wiedergutmachung;

    Das Erlangen von durch spätere Geschäfte erzielten "Vermögensvorteilen" (hier: Befreiung von einer Verbindlichkeit gegenüber den Versicherten) durch die Treugeberin kann den bereits eingetretenen Schaden nicht mehr beseitigen, sondern nur eine bloße Schadenswiedergutmachung darstellen (vgl. BGHSt 55, 266, 284).

    Das Erlangen von durch spätere Geschäfte erzielten "Vermögensvorteilen" (Befreiung von einer Verbindlichkeit gegenüber den Versicherten) durch die Treugeberin konnte den bereits eingetretenen Schaden nicht mehr beseitigen, sondern stellte eine bloße Schadenswiedergutmachung dar (vgl. BGHSt 55, 266, 284).

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  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11  

    Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB;

    Allerdings tritt an die Stelle des Vermögensinhabers bei juristischen Personen deren oberstes Willensorgan für die Regelung der inneren Angelegenheiten (BGH aaO), bei einer GmbH also die Gesamtheit ihrer Gesellschafter (BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, BGHSt 55, 266, 278).
  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 228/11  

    Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenzen); Untreue zum Nachteil einer GmbH

    Da die Pflichtwidrigkeit des Handelns Merkmal des Untreuetatbestands ist, schließt das Einverständnis des Inhabers des zu betreuenden Vermögens die Tatbestandsmäßigkeit aus ( BGHSt 50, 331, 342; 54, 52, 57; 55, 266, 278).

    Da die Pflichtwidrigkeit des Handelns Merkmal des Untreuetatbestands ist, schließt das Einverständnis des Inhabers des zu betreuenden Vermögens die Tatbestandsmäßigkeit aus (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04, BGHSt 50, 331, 342; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52, 57; Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, BGHSt 55, 266, 278).

  • OLG Jena, 12.01.2011 - 1 Ws 352/10  

    materielles Strafrecht, Untreue, grobe Pflichtverletzung, Einverständnis der

    Viel­mehr ist anerkannt, dass das Einverständnis der Ge­samtheit der Gesell­schaf­ter als oberstem Willensorgan der GmbH und wirt­schaftlichem (nicht recht­li­chem) Inhaber des zu betreuenden Vermögens die Pflicht­wi­drig­keit des Han­delns als Merkmal des Untreuetatbestandes aus­schließt, wenn es wirk­sam ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.08.2010, 2 StR 111/09; Urteil vom 10.02.2009, 3 StR 372/08; Urteil vom 18.06.2003, 5 StR 489/02, bei juris).

    Let­zte­­res ist der Fall, wenn unter Verstoß gegen auch Gläubigerinteressen die­nenden Rechtsvorschriften die wirt­schaft­liche Exis­­­tenz der Gesellschaft ge­fährdet wird, indem etwa die Kapital­er­­hal­tungs­re­­gel des § 30 Abs. 1 GmbHG missachtet, eine Überschuldung der Gesell­schaft her­­­bei­­ge­führt oder vertieft oder deren Li­qui­dität unmittelbar existenz­be­dro­hend gefährdet wird (vgl. BGH, Urteil vom 27.08.2010, 2 StR 111/09; Be­schluss vom 10.02.2009, 3 StR 372/08; Beschluss vom 11.09.2003, 5 StR 524/02, bei juris).

    Dabei vertrat er die Stadt auch in ihrer Eigenschaft als Alleingesellschafterin der kommunalen SWA GmbH und übte ihre Gesellschafterrechte aus, wobei die (gesellschafts- und strafrechtliche) Wirksamkeit seiner Gesellschafterent­scheidungen aufgrund der Allein­ge­sellschafter­stellung der Stadt nicht von der Einhaltung der Formvorschriften des GmbHG abhängig war (vgl. Zöllner/Noack in: Baum­bach/Hueck, a.a.O., § 48 Rn. 46 ff. m.w.N.; BGH, Urteil vom 27.09.2010, 2 StR 111/09, bei juris).

  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11  

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts; Kognitionspflicht des Gerichts

    Gegen den Verfolgungswillen der Generalstaatsanwaltschaft spricht schließlich nicht, dass sie bei der von ihr im Rahmen des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen vorgenommenen rechtlichen Würdigung der Untreuedelikte lediglich zwei andere Konten, nicht aber diejenigen bei der Wilmington-Trust-Bank als "schwarze Kassen" (s. hierzu BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03 = BGHSt 49, 317; BGH, Urteil vom 29. August 2008 - 2 StR 587/07 = BGHSt 52, 323; BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09 = NStZ 2010, 700) kategorisiert hat.
  • LG Kleve, 21.10.2010 - 120 Qs 79/10  

    Untreue; Geschäftsführer; Bestellung von Sicherheiten; Gesellschafterversammlung;

    Das Einverständnis der Mehrheitsgesellschafter in eine pflichtwidrige Handlung des Geschäftsführers entfaltet keine Wirkung (BGH, Urt. v. 27.08.2010 - 2 StR 111/09 Rn 36 i BGH Urteil vom 24.06.2010 - 3 StR 90/10 Rn 15).
  • KG, 02.04.2012 - 161 Ss 30/12  

    § 261 StGB, § 266 StGB, § 14 Abs 1 Nr 1 StGB, § 27 Abs 2

    Anhaltspunkte für ein Einverständnis der Gesamtheit der Gesellschafter (Objektgesellschaft A.straße GmbH und I.) als oberstem Willensorgan der GmbH und wirtschaftlichem Inhaber des zu betreuenden Vermögens, dem - wenn es wirksam ist - eine die Pflichtwidrigkeit des Handelns und damit zugleich den Tatbestand ausschließende Wirkung zukäme (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09 - = NJW 2010, 3458; Thüringer OLG, a.a.O.), lassen sich den Feststellungen nicht entnehmen und liegen angesichts der Höhe der anerkannten Forderung und der Ausgestaltung der dem Angeklagten vertraglich eingeräumten Vollstreckungsbefugnisse auch fern.

Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2010 - 2 StR 111/09   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de

    StPO § 356a
    Zurücksetzung eines Urteils in den vorherigen Stand bei Verletzung des rechtlichen Gehörs; Beachtlichkeit eigener Wertungen, Interpretationen und Schlussfolgerungen für die Beurteilung der Feststellung einer Abänderung eines landgerichtlichen Urteils

Verfahrensgang

Rechtsprechung
   BGH, 26.10.2010 - 2 StR 111/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

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