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   BGH, 22.04.1988 - 2 StR 111/88   

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https://dejure.org/1988,2483
BGH, 22.04.1988 - 2 StR 111/88 (https://dejure.org/1988,2483)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1988 - 2 StR 111/88 (https://dejure.org/1988,2483)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88 (https://dejure.org/1988,2483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Veruntreuung von Geld einer Spielbank durch Croupiers - Nichtvorliegen der Täterschaft der Angeklagten wegen Fehlens eines besonderen persönlichen Merkmals - Milderung der Strafe, wenn lediglich wegen des Fehlens des besonderen persönlichen Merkmals Beihilfe bejaht wird ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74

    Verurteilung eines Tatbeteiligten als Gehilfen bei Fehlen von besonderen

    Auszug aus BGH, 22.04.1988 - 2 StR 111/88
    Diese rechtliche Wertung steht in Einklang mit den festgestellten Tatbeiträgen dieser beiden Angeklagten sowie mit der Rechtsprechung, daß unter den Begriff der "besonderen persönlichen Merkmale" u.a. das im Untreuetatbestand geforderte Treueverhältnis des Täters zum Geschädigten fällt (u.a. BGHSt 26, 53, 54 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; BGH StV 1983, 330).
  • BGH, 11.05.1983 - 4 StR 211/83

    Erforderlichkeit einer Strafmilderung bei Nichtvorliegen eines Treueverhältnisses

    Auszug aus BGH, 22.04.1988 - 2 StR 111/88
    Diese rechtliche Wertung steht in Einklang mit den festgestellten Tatbeiträgen dieser beiden Angeklagten sowie mit der Rechtsprechung, daß unter den Begriff der "besonderen persönlichen Merkmale" u.a. das im Untreuetatbestand geforderte Treueverhältnis des Täters zum Geschädigten fällt (u.a. BGHSt 26, 53, 54 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; BGH StV 1983, 330).
  • BGH, 21.03.2018 - 1 StR 423/17

    Insolvenzverschleppung (Mitglied des Vertretungsorgans als besonderes

    Bei einem Gehilfen, der - wie der Angeklagte - im Zeitpunkt der Gehilfenhandlung nicht selbst die Sondereigenschaft als Mitglied eines Vertretungsorgans einer juristischen Person (Fall II. der Urteilsgründe) und die besondere Pflichtenstellung als Schuldner innehatte (Fall IV. der Urteilsgründe), ist die Strafe nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB zu mildern, es sei denn, das Tatgericht hätte allein wegen Fehlens der Sondereigenschaft Beihilfe statt Täterschaft angenommen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1975 - 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54 f.; vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2; vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109; vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, NStZ-RR 2009, 102 und vom 27. Januar 2015 - 4 StR 476/14, wistra 2015, 146).
  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 651/10

    Verurteilung des Arbeitgebers wegen Hinterziehung von Lohnsteuer bei

    Hiervon hätte nur dann abgesehen werden können, wenn das Landgericht die Täterschaft des Angeklagten allein schon wegen Fehlens eines besonderen persönlichen Merkmals verneint hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 1975 - 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54; BGH, Beschluss vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, wistra 1988, 303; BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 206/11

    Untreue; psychische Beihilfe (objektiv fördernde Funktion; konkrete

    Bei einem Gehilfen, der - wie der Angeklagte - im Zeitpunkt der Unterstützungshandlung nicht selbst in einem Treueverhältnis zu der Geschädigten steht, ist eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB neben der Milderung nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB zu erörtern, es sei denn, das Tatgericht hätte allein wegen des Fehlens des Treueverhältnisses Beihilfe statt Täterschaft angenommen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2; Beschluss vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109; Beschluss vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, NStZ-RR 2009, 102).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 309/11

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; besonderes persönliches Merkmal); Beihilfe;

    Bei einem Gehilfen, der - wie der Angeklagte - im Zeitpunkt der Gehilfenhandlung nicht selbst in einem Treueverhältnis zu der Geschädigten stand, ist eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB neben der Milderung nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB zu erörtern, es sei denn, das Tatgericht hätte allein wegen Fehlens des Treueverhältnisses Beihilfe statt Täterschaft angenommen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2; Beschluss vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109; Beschluss vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, NStZ-RR 2009, 102).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 310/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der geschuldeten

    Hiervon kann nur dann abgesehen werden, wenn das Landgericht die Täterschaft des Angeklagten allein schon wegen Fehlens eines besonderen persönlichen Merkmals verneint hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1975 - 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54; vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, wistra 1988, 303; vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153, 155).

    Bei einem Sachverhalt, in dem lediglich wegen des Fehlens des besonderen persönlichen Merkmals Beihilfe bejaht wird, kommt nur eine einmalige Milderung in Betracht (§ 50 StGB), nicht eine doppelte nach § 27 Abs. 2 Satz 2 und § 28 Abs. 1 StGB - jeweils i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, wistra 1988, 303).

  • BGH, 01.03.2005 - 2 StR 507/04

    Konkursverschleppung (Überzeugungsbildung; Urteilsgründe; Überschuldungsstatus);

    Bei einem Gehilfen, der wie der Angeklagte, im Zeitpunkt der Gehilfenhandlung nicht selbst in einem Treueverhältnis zu den Geschädigten stand, ist eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 StGB neben der Milderung nach § 27 Abs. 2 StGB zu erörtern, es sei denn, das Tatgericht hätte schon wegen Fehlens des Treueverhältnisses Beihilfe statt Täterschaft angenommen (vgl. BGHSt 26, 53, 54; BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Eine doppelte Strafmilderung gem. § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB und § 28 Abs. 1 StGB kommt dann nicht in Betracht, wenn der Sache nach Mittäterschaft vorliegt und die Gehilfenstellung allein auf dem Fehlen der Vermögensbetreuungspflicht beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.1975 - 2 StR 567/74 = NJW 1975, 837; BGH, Beschluss vom 22.04.1988 - 2 StR 111/88 -, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 01.03.2005 - 2 StR 507/04 -, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 26.11.2008 - 5 StR 440/08 -, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - 2 StR 25/07 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - 3 StR 206/11 -, juris Rn. 7 f.; KG Berlin, Beschluss vom 02.04.2012 - (4) 161 Ss 30/12 (67/12) -, juris Rn. 24).
  • BGH, 26.11.2008 - 5 StR 440/08

    Beihilfe zur Untreue (Strafrahmenverschiebung bei strafbegründenden besonderen

    Das Landgericht hätte deshalb doppelt mildern müssen, wenn es den Tatbeitrag des Angeklagten an sich nur als den eines Gehilfen angesehen hätte (BGHSt 26, 53; BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2).
  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
    Der Umstand, dass der Angeklagte Dr. B wegen des fehlenden Treueverhältnisses zur AVG nicht Täter der Untreue zu deren Nachteil sein kann, war bereits Anlass für die Strafrahmenverschiebung nach §§ 28 Abs. 1, 49 Abs. 1 StGB; eine doppelte Milderung scheidet in derartigen Fällen aus (vgl. BGH, Beschluss vom 22.04.1998, 2 StR 111/88, wistra 1988, 303).
  • BGH, 17.02.2004 - 5 StR 441/03

    Mangelhafte Gesamtstrafenbegründung (beträchtliche Höhe); Verfahrensverzögerung

    Das Landgericht hat die gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2, § 28 Abs. 1 StGB vorgeschriebene doppelte Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB außer acht gelassen (vgl. BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2), weil der Angeklagte, den die Treuepflicht aus der Bevollmächtigung durch die Zeugin K nicht traf, auch nach dem Gewicht seines Tatbeitrags insoweit nur als Gehilfe anzusehen ist.
  • BGH, 19.09.1989 - 1 StR 426/89

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Untreue - Strafmilderung - Strafzumessung -

  • BGH, 17.02.2004 - 5 StR 529/03

    Revision gegen den Gesamtstrafausspruch; Ermittlung der Gesamtstrafe; Erfordernis

  • BGH, 27.01.1994 - 1 StR 649/93

    Strafmilderung - Untreue - Treueverhältnis - Beihilfe

  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 427/90

    Anforderungen an Beantwortung von Gewahrsamsfragen - Beteiligung an

  • LG Duisburg, 25.09.2013 - 31 KLs 5/11

    Untreue in einem Spielkasino

  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 735/90

    Treueverhältnis als strafbarkeitsbegründendes persönliches Merkmal

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