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   BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10   

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https://dejure.org/2010,5161
BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10 (https://dejure.org/2010,5161)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2010 - 2 StR 118/10 (https://dejure.org/2010,5161)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2010 - 2 StR 118/10 (https://dejure.org/2010,5161)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 222 StGB; § 32 StGB; § 212 StGB; § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG
    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche Selbstgefährdung); Notwehr (Erforderlichkeit; Gebotenheit: vorwerfbare, sozialethisch verwerfliche Tatprovokation; Abwehrprovokation; unerlaubtes Führen einer Waffe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 StGB, § 52 Abs 3 Nr 1 WaffG
    Notwehr: Veranlassung des Angriffs durch rechtlich gebotenes Tun; Abwehr des Angriffs mit unberechtigt mitgeführter Waffe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 StGB, § 52 Abs 3 Nr 1 WaffG
    Notwehr: Veranlassung des Angriffs durch rechtlich gebotenes Tun; Abwehr des Angriffs mit unberechtigt mitgeführter Waffe

  • Wolters Kluwer

    Provokation einer Notwehrlage nach Einladung zu einer Schlägerei und Verursachung einer Schlägerei durch aggressive verbale Angriffe; Rechtfertigung des Einsatzes einer unberechtigt mitgeführten Waffe i.S.d. § 52 Abs. 3 Nr. 1 Waffengesetz (WaffG) i.R.d. Notwehr

  • rewis.io

    Notwehr: Veranlassung des Angriffs durch rechtlich gebotenes Tun; Abwehr des Angriffs mit unberechtigt mitgeführter Waffe

  • rewis.io

    Notwehr: Veranlassung des Angriffs durch rechtlich gebotenes Tun; Abwehr des Angriffs mit unberechtigt mitgeführter Waffe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32; WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 1
    Provokation einer Notwehrlage nach Einladung zu einer Schlägerei und Verursachung einer Schlägerei durch aggressive verbale Angriffe; Rechtfertigung des Einsatzes einer unberechtigt mitgeführten Waffe i.S.d. § 52 Abs. 3 Nr. 1 Waffengesetz ( WaffG ) i.R.d. Notwehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Sozialethische Einschränkung der Notwehr

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Provokations-Fall

    § 32 StGB
    Notwehr, Gebotenheit, Provokation, "sonst" schuldhafte Herbeiführung der Notwehrlage

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einlenken zu bewegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 82
  • StV 2011, 156
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79

    Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung bei Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10
    Auch im Hinblick auf die Möglichkeit eines rechtswidrigen Angriffs des Nebenklägers ist dem Angeklagten kein Vorwurf daraus zu machen, dass er sich nicht von seinem Messer getrennt und sich einer möglichen Aggression des Nebenklägers nicht schutzlos ausliefert hat (vgl. BGH NJW 1980, 2263).
  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10
    Darüber hinaus vermag auch bereits ein sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten das Notwehrrecht einzuschränken, wenn zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Ursachenzusammenhang besteht und es nach Kenntnis des Täter auch geeignet ist, einen Angriff zu provozieren (vgl. BGH, NStZ 2006, 332, 333; BGHSt 42, 97, 100).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10
    In einem solchen Fall muss der Verteidiger dem Angriff unter Umständen auszuweichen suchen und darf zur lebensgefährlichen Trutzwehr nur übergehen, wenn andere Abwehrmöglichkeiten erschöpft oder mit Sicherheit aussichtslos sind (BGHSt 26, 143, 145; BGH, Urteil vom 7. Februar 1991 - 4 StR 526/90).
  • BGH, 07.02.1991 - 4 StR 526/90

    Beachtung des Grundsatzes der umfassenden Beweiswürdigung - Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10
    In einem solchen Fall muss der Verteidiger dem Angriff unter Umständen auszuweichen suchen und darf zur lebensgefährlichen Trutzwehr nur übergehen, wenn andere Abwehrmöglichkeiten erschöpft oder mit Sicherheit aussichtslos sind (BGHSt 26, 143, 145; BGH, Urteil vom 7. Februar 1991 - 4 StR 526/90).
  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86

    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10
    Auch wenn ein Angegriffener eine Waffe unberechtigt führt, ist ihm deren Einsatz nicht verwehrt, wenn ihm kein anderes zur Abwehr des Angriffs geeignetes Mittel zur Verfügung steht (vgl. BGH, NStZ 1986, 357 mwN).
  • BGH, 26.10.1990 - 2 StR 310/90

    Rechtfertigung des Führens einer Waffe durch Notwehr - Strafschärfende

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10
    Durch Notwehr waren daher nicht nur die gefährliche Körperverletzung und das versuchte Tötungsdelikt gerechtfertigt, sondern auch das Führen des Butterflymessers, soweit dies mit den Verletzungshandlungen unmittelbar zusammenfiel (vgl. BGH, StV 1991, 63, 64).
  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 237/05

    Körperverletzung mit Todesfolge; Einschränkung des Notwehrrechts

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10
    Darüber hinaus vermag auch bereits ein sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten das Notwehrrecht einzuschränken, wenn zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Ursachenzusammenhang besteht und es nach Kenntnis des Täter auch geeignet ist, einen Angriff zu provozieren (vgl. BGH, NStZ 2006, 332, 333; BGHSt 42, 97, 100).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10
    Demgegenüber kann ein rechtlich gebotenes oder erlaubtes Tun nicht allein deshalb zu Einschränkungen der Notwehr führen, wenn der Täter wusste oder wissen konnte, dass andere durch dieses Verhalten zu einem rechtswidrigen Angriff veranlasst werden könnten (vgl. BGH NJW 2003, 1955, 1959).
  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - anders in dem Fall, der der Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zugrunde lag (NJW 2001, 1075 f. mit abl.
  • BGH, 03.06.2015 - 2 StR 473/14

    Notwehr (Gebotenheit der Notwehrhandlung: Einschränkung des Notwehrrechts bei

    Der Angeklagte wusste nicht nur bzw. hätte wissen können, dass er den Nebenkläger durch sein Verhalten zu einem rechtswidrigen Angriff veranlassen konnte (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955, 1959; Senatsbeschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82, 83).
  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18

    Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs:

    Denn die bloße Kenntnis oder die ("billigende') Annahme, ein bestimmtes eigenes Verhalten werde eine andere Person zu einem rechtswidrigen Angriff provozieren, kann für sich allein nicht zu einer Einschränkung des Rechts führen, sich gegen einen solchen Angriff mit den erforderlichen und gebotenen Mitteln zur Wehr zu setzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82, 83; Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 und vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955, 1959; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 32 Rn. 43).
  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 456/18

    Notwehr (Gebotenheit; Notwehrprovokation: Abgrenzung zwischen Absichtsprovokation

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Notwehreinschränkung vielmehr voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82; Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332; vom 25. März 2014 - 1 StR 630/13, NStZ 2014, 451, 452; vom 3. Juni 2015 - 2 StR 473/14, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 22 jeweils mwN).
  • BGH, 01.07.2014 - 5 StR 134/14

    Notwehr (Erforderlichkeit: tödlicher Einsatz eines Messers; Gebotenheit:

    cc) Danach kann dahinstehen, ob hier das Notwehrrecht des Angeklagten außerdem unter dem Gesichtspunkt der Gebotenheit der Verteidigung eine Einschränkung erfahren musste, wie das Landgericht gemeint hat, ohne allerdings zu prüfen, ob das Vorverhalten des Angeklagten als sozialethisch verwerflich zu werten ist (vgl. zur Einschränkung der Notwehr nach Provokation BGH, Urteile vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100 f., vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 f. und vom 25. März 2014 - 1 StR 630/13; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82, 83 mwN).
  • BGH, 03.03.2021 - 4 StR 318/20

    Notwehr (Notwehrprovokation; Verteidigungswille: Verfolgung auch anderer Ziele;

    Die bloße Kenntnis oder die ("billigende') Annahme, ein bestimmtes eigenes Verhalten werde eine andere Person zu einem rechtswidrigen Angriff provozieren, kann für sich genommen nicht zu einer Einschränkung des Rechts führen, sich gegen einen Angriff mit den erforderlichen und gebotenen Mitteln zur Wehr zu setzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18, StV 2020, 290, 291 und vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82, 83; Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 und vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955, 1959).
  • BGH, 10.11.2010 - 2 StR 483/10

    Notwehr (Voraussetzungen der Notwehrprovokation; Gebotenheit: sozialethische

    Denn ein für sich genommen erlaubtes Tun führt nicht allein deshalb zu Einschränkungen der Notwehr, weil der Täter wusste oder wissen konnte, dass andere durch dieses Verhalten zu einem rechtswidrigen Angriff veranlasst werden könnten (vgl. BGH NJW 2003, 1955, 1959; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10).
  • BGH, 20.02.2019 - 3 StR 400/18

    Keine Rechtfertigung von Erwerb und Besitz einer später zu Verteidigungszwecken

    Nach § 32 StGB waren daher nicht nur die fahrlässige Körperverletzung (durch die Schienbeinverletzung infolge der Warnschüsse in den Boden), der Totschlag, der versuchte Totschlag und die gefährliche Körperverletzung gerechtfertigt, sondern auch der Verstoß gegen das Waffengesetz, soweit er unmittelbar mit den Verletzungshandlungen zusammenfiel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, BGHR StGB § 222 Pflichtverletzung 10; vom 26. Oktober 1990 - 2 StR 310/90, juris Rn. 7).
  • BGH, 13.02.2013 - 2 StR 556/12

    Beweiswürdigung (Beweisaufnahme außerhalb der Hauptverhandlung; Inbegriffsrüge;

    Die Aufhebung der Verurteilung wegen des Tötungsdelikts zieht die Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs sowie auch der darauf bezogenen Entscheidungen im Adhäsionsverfahren nach sich, für die mit der Aufhebung des ihnen zugrunde liegenden Schuldspruchs die Grundlage entfallen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 2 StR 1/02; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10).
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