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BGH, 07.05.2003 - 2 StR 120/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Wirksamer Rechtsmittelverzicht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Revision aufgrund eines erklärten Rechtsmittelverzichts; Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit eines Verzicht auf Rechtsmittel als Prozesshandlung; Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund eines Rechtsmittelverzichts
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1
Unanfechtbarkeit und Unwiderrufbarkeit eines Rechtsmittelverzichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.11.1999 - 2 StR 534/99
Verwerfungskompetenz des Landgerichts bei eingelegter Revision
Auszug aus BGH, 07.05.2003 - 2 StR 120/03
Auch wenn die - ohnehin verspätet eingelegte - Revision bisher nicht begründet wurde, obliegt es dem Bundesgerichtshof, sie im Falle eines wirksamen Verzichts auf Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (vgl. u.a. BGH NStZ 2000, 217).
- BGH, 28.01.2004 - 2 ARs 330/03
Anfrageverfahren zur Unwirksamkeit des in einer Absprache vereinbarten …
Dies ist auch Rechtsprechung des 2. Strafsenats (vgl. insoweit nur Beschluß vom 16. Oktober 1992 - 2 StR 487/92) und stellt die Begründung dafür dar, daß gerade bei einem Rechtsmittelverzicht eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu u.a. Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2003 - 2 StR 120/03; vom 5. März 2003 - 2 StR 516/02; vom 24. Oktober 2001 - 2 StR 422/01).