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   BGH, 07.03.2016 - 2 StR 123/15   

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https://dejure.org/2016,5529
BGH, 07.03.2016 - 2 StR 123/15 (https://dejure.org/2016,5529)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2016 - 2 StR 123/15 (https://dejure.org/2016,5529)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2016 - 2 StR 123/15 (https://dejure.org/2016,5529)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 224 StGB, § 249 StGB, § 250 Abs 2 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Voraussetzungen für die Annahme sukzessiver Mittäterschaft

  • IWW

    § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der (tateinheitlichen) Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Beurteilung der sukzessiven Mittäterschaft in Bezug auf den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Voraussetzungen für die Annahme sukzessiver Mittäterschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der (tateinheitlichen) Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Beurteilung der sukzessiven Mittäterschaft in Bezug auf den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der (tateinheitlichen) Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Beurteilung der sukzessiven Mittäterschaft in Bezug auf den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sukzessive Mittäterschaft zu Raub und Körperverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 524
  • StV 2017, 444
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung

    Dies gilt nicht nur, wenn zum Zeitpunkt des Eingreifens der Erschwernisgrund noch vorliegt (hierzu BGH, Urteil vom 10. September 2020 - 4 StR 14/20, aaO), sondern auch, wenn dieser bereits abgeschlossen ist, solange das auf die Verwirklichung des Tatbestands gerichtete Täterverhalten nicht insgesamt beendet ist (s. BGH, Urteile vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344; vom 19. September 2001 - 2 StR 224/01, NStZ-RR 2002, 9; Beschluss vom 22. Juli 2003 - 4 StR 265/03, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 4; Urteil vom 19. März 2013 - 5 StR 575/12, NStZ 2013, 400, 401; Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, NStZ-RR 2014, 73; vom 7. März 2016 - 2 StR 123/15, NStZ 2016, 524, 525; Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221, 222; BeckOK StGB/Kudlich, 51. Ed., § 25 Rn. 58; MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 250 Rn. 71).
  • BGH, 10.09.2020 - 4 StR 14/20

    Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft: Voraussetzungen); Raub (Konkurrenzen

    Nur für das, was vollständig abgeschlossen vorliegt, vermag das Einverständnis die strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht zu begründen, selbst wenn die hinzutretende Person dessen Folgen kennt, billigt und ausnutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 2 StR 594/18, NStZ 2019, 513 Rn. 6; Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221 f.; Beschluss vom 7. März 2016 ? 2 StR 123/15, NStZ 2016, 524, 525; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281; Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 580/80, JZ 1981, 596; Urteil vom 24. April 1952 ? 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346 mwN).
  • BGH, 20.03.2019 - 2 StR 594/18

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung

    Daran fehlt es, wenn für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs bereits alles getan (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 343/96, NStZ 1997, 82) oder das Geschehen vollständig abgeschlossen ist, selbst wenn die hinzutretende Person dessen Folgen kennt, billigt und ausnutzt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221, 222; Senat, Beschluss vom 7. März 2016 - 2 StR 123/15, NStZ 2016, 524, 525).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 526/18

    Besonders schwerer Raub durch Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei zeitlich

    Der Angeklagte T. muss sich den Einsatz dieses qualifizierenden Tatmittels nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft zurechnen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2016 - 2 StR 123/15, NStZ 2016, 524, 525).
  • BGH, 06.06.2018 - 5 StR 175/18

    Keine gefährliche Körperverletzung in sukzessiver Mittäterschaft bei Hinzutreten

    Daran fehlt es, wenn für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs bereits alles getan (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 343/96 -, NStZ 1997, 82) oder das Geschehen vollständig abgeschlossen ist, selbst wenn die hinzutretende Person dessen Folgen kennt, billigt und ausnutzt (vgl. Senat, Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16 -, NStZ-RR 2017, 221, 222; BGH, Beschluss vom 7. März 2016 - 2 StR 123/15 -, NStZ 2016, 524, 525).
  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 364/18

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz); Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft);

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zieht bei einem Geschehen, welches schon vollständig abgeschlossen ist, das Einverständnis des später Hinzutretenden trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch den anderen Mittäter geschaffenen Lage eine strafbare Verantwortung für das bereits abgeschlossene Geschehen nicht nach sich (vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2016 - 2 StR 123/15, NStZ 2016, 524, 525).
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