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   BGH, 17.08.2016 - 2 StR 123/16   

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https://dejure.org/2016,31441
BGH, 17.08.2016 - 2 StR 123/16 (https://dejure.org/2016,31441)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2016 - 2 StR 123/16 (https://dejure.org/2016,31441)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16 (https://dejure.org/2016,31441)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 74 Abs. 1 StGB; § 46 StGB
    Charakterisierung der Einziehung als Nebenstrafe; Einziehung von Sachen nicht unerheblichen Wertes als bestimmender Gesichtspunkt bei der Strafzumessung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 74 Abs 1 StGB
    Strafzumessung bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln: Berücksichtigung der Einziehung eines Pkws bei der Bemessung der zu verhängenden Strafe

  • IWW

    § 74 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Einziehung des zur Einfuhrfahrt der Betäubungsmittel gebrauchten PKW's des Angeklagten ; Berücksichtigung der Einziehung bei der Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe

  • rewis.io

    Strafzumessung bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln: Berücksichtigung der Einziehung eines Pkws bei der Bemessung der zu verhängenden Strafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einziehung des zur Einfuhrfahrt der Betäubungsmittel gebrauchten PKW's des Angeklagten; Berücksichtigung der Einziehung bei der Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe

  • rechtsportal.de

    Einziehung des zur Einfuhrfahrt der Betäubungsmittel gebrauchten PKW's des Angeklagten; Berücksichtigung der Einziehung bei der Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe

  • rechtsportal.de

    Einziehung des zur Einfuhrfahrt der Betäubungsmittel gebrauchten PKW's des Angeklagten; Berücksichtigung der Einziehung bei der Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln: Berücksichtigung der Einziehung eines Pkws bei der Bemessung der zu verhängenden Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Einziehung eines Pkws - Wert?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Einfuhr - und die Einziehung des PKWs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 43/13

    Einziehung als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 17.08.2016 - 2 StR 123/16
    Wird dem Täter auf diese Weise eine ihm gehörende Sache von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (BGH StV 2013, 565).

    Der Wegfall des Strafausspruchs führt auch zur Aufhebung der an sich rechtsfehlerfreien Einziehungsentscheidung, die mit der Bemessung der Strafe in einem untrennbaren inneren Zusammenhang steht (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 169; StV 2013, 565).

  • BGH, 27.03.2019 - 4 StR 360/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16, BGHR StGB § 74 Rechtsfolge 1; vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).

    d) Keinen Bestand hat schließlich die an sich rechtsfehlerfreie Einziehungsentscheidung gemäß § 74 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB bezüglich des Pkw Audi A6 Avant, da sie mit der - hier fehlerhaften - Bemessung der Strafe in einem untrennbaren inneren Zusammenhang steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16, BGHR StGB § 74 Rechtsfolge 1).

  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterstellung eines Kuriers:

    Im Übrigen hätte das Landgericht berücksichtigen müssen, dass eine Einziehung gemäß § 74 Abs. 1 StGB den Charakter einer Nebenstrafe hat und damit eine Strafzumessungsentscheidung darstellt (BGH, Beschluss vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 339/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Wird dem Täter auf diese Weise eine ihm gehörende Sache von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der zu verhängenden Strafe und im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13; Beschluss vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16, BGHR StGB § 74 Rechtsfolge 1; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; Beschluss vom 27. März 2019 - 4 StR 360/18, NStZ-RR 2019, 209, 210).
  • BGH, 27.06.2017 - 2 StR 418/16

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (Senat, Beschluss vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16, BGHR StGB § 74 Rechtsfolge 1).
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