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BGH, 13.06.2007 - 2 StR 127/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 265 StPO; § 337 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Zulässigkeit der Verfahrensrüge (rechtlicher Hinweis; notwendiger Vortrag des alternativen Verteidigungsverhaltens); Aufklärungspflicht (Ablehnung eines Beweisantrags); Beruhen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterbliebener Hinweis des Gerichts auf eine Verlagerung des Tatzeitpunkts; Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht; Behandlung des von der Verteidigung gestellten Beweisantrags als Beweisermittlungsantrag
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265 § 337 Abs. 1
Ausführungen zum Beruhen bei der Rüge des Unterlassens eines Hinweises - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 37
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.01.2010 - 1 StR 587/09
Strafklageverbrauch beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; …
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof gerade auch im Zusammenhang mit Rügen der Verletzung von § 265 StPO wiederholt darauf hingewiesen, dass auch dem Revisionsvorbringen nichts zu entnehmen ist, was das (negative) Ergebnis seiner Beruhensprüfung in Frage stellen könne (…vgl. z.B. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 9, 12; BGH, Beschl. vom 19. Oktober 1994 - 2 StR 336/94; Beschl. vom 13. Juni 2007 - 2 StR 127/07).