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   BGH, 20.03.1951 - 2 StR 13/50   

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https://dejure.org/1951,180
BGH, 20.03.1951 - 2 StR 13/50 (https://dejure.org/1951,180)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1951 - 2 StR 13/50 (https://dejure.org/1951,180)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1951 - 2 StR 13/50 (https://dejure.org/1951,180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss aller Steuervergehen von der Straffreiheit durch das Straffreiheitsgesetz

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 74
  • NJW 1951, 369
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 17.11.1904 - 5428/04

    Zum Verbrechensbegriff des sog. Mädchenhandels.

    Auszug aus BGH, 20.03.1951 - 2 StR 13/50
    Das gilt insbesondere von Gelegenheitsgesetzen, die nicht das Ergebnis einer ruhigen Rechtsentwicklung sind oder auf umfassenden Vorarbeiten und reiflicher Erörterung aller einschlägigen Gesichtspunkte beruhen, sondern aus zufälligem Anlass ohne vertiefte Durchbildung zustande können (RGSt 37, 333).
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Oft ist der Entstehungsgeschichte nur ein bedingter Wert oder überhaupt kein Wert für die Auslegung einer Gesetzesnorm beigemessen worden (vgl. z.B. BGHSt 1, 74, 76 [BGH 20.03.1951 - 2 StR 13/50] ; 10, 157, 159 [BGH 29.01.1957 - 1 StR 333/56] /60; 12, 42, 43; 13, 5, 8).
  • BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53

    Strafrecht; Steuerstrafrecht; Abgabenordnung ( AO ); Steuerhinterziehung;

    Verfehlt ist schließlich der Einwand, dass das Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949 auch auf Steuervergehen anzuwenden wäre (§ 12 StrFG, BGHSt 1, 74).
  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

    Oft ist der Entstehungsgeschichte nur ein bedingter Wert oder überhaupt kein Wert für die Auslegung einer Gesetzesnorm beigemessen worden (vergleiche zB BGH 1951-03-20 2 StR 13/50 = BGHSt 1, 74, 76; BGH 1957-01-29 1 StR 333/56 = BGHSt 10, 157, 159, 160; BGH 1958-09-02 5 StR 339/58 = BGHSt 12, 42, 43; BGH 1959-02-20 1 StR 90/57 = BGHSt 13, 5, 8).
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