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   BGH, 17.02.1995 - 2 StR 13/95   

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https://dejure.org/1995,6109
BGH, 17.02.1995 - 2 StR 13/95 (https://dejure.org/1995,6109)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1995 - 2 StR 13/95 (https://dejure.org/1995,6109)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1995 - 2 StR 13/95 (https://dejure.org/1995,6109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berufsverbot - Sexueller Mißbrauch von Kindern - Sexueller Mißbrauch von Jungen - Nötigung - Pädagoge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 70

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.12.2001 - 1 StR 428/01

    Sexueller Missbrauch von Kindern; Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen;

    Dabei wird zu beachten sein, daß das Berufsverbot im Hinblick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip und den auf die Gefahrenabwehr zugeschnittenen Charakter der Maßregel nur in dem gegenständlichen Umfang ausgesprochen werden darf, in dem dies erforderlich ist, um die Begehung weiterer Straftaten zu verhindern (vgl. BGHR StGB § 70 Abs. 1 Umfang, zulässiger 2).
  • BGH, 21.01.2014 - 3 StR 388/13

    Zu weitgehendes Berufsverbot bei der Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von

    Der Verbotsausspruch ist auf Personen weiblichen Geschlechts unter achtzehn Jahren zu beschränken; für die Annahme, dass von dem Angeklagten die Gefahr sexueller Verfehlungen auch gegenüber Kindern und Jugendlichen männlichen Geschlechts ausgehe, bieten die Feststellungen des angefochtenen Urteils keinen Anhalt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 122/08, juris Rn. 3; Beschluss vom 17. Februar 1995 - 2 StR 13/95, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Umfang, zulässiger 2).
  • BGH, 16.01.2003 - 3 StR 454/02

    Verurteilung eines Dermatologen aus Kevelaer/Niederrhein rechtskräftig

    "Das Berufsverbot bedarf der Einschränkung (vgl. BGHR StGB § 70 Umfang, zulässiger 2).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 122/08

    Berufsverbot wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Der Verbotsausspruch ist ferner auf Kinder weiblichen Geschlechts zu beschränken; für die Annahme, dass von dem Angeklagten die Gefahr sexueller Verfehlungen auch gegenüber Kindern männlichen Geschlechts ausgehe, bieten die Feststellungen des angefochtenen Urteils keinen Anhalt (vgl. BGHR StGB § 70 Abs. 1 Umfang, zulässiger 2).
  • BayObLG, 20.12.2019 - 205 StRR 1148/19

    Berufungsbeschränkung als Verständigungsgegenstand und Konsequenz eines

    2 StR 13/95, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Umfang, zulässiger 2; BGH NStZ-RR 2014, 177, Rn. 3 bei juris).
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