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   BGH, 22.04.1998 - 2 StR 132/98   

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https://dejure.org/1998,8992
BGH, 22.04.1998 - 2 StR 132/98 (https://dejure.org/1998,8992)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1998 - 2 StR 132/98 (https://dejure.org/1998,8992)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1998 - 2 StR 132/98 (https://dejure.org/1998,8992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsnanstalt ohne eine Begründung durch das Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 267

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 64/98

    Bestandskraft eines Urteils ohne Beachtung einer möglichen Unterbringung eines

    Auszug aus BGH, 22.04.1998 - 2 StR 132/98
    Bei solcher Sachlage muß das Tatgericht in den Urteilsgründen ausdrücklich die Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) erörtern (st. Rspr., BGHR StGB § 64 Anordnung 2; zuletzt BGH, Beschl. v. 18. März 1998 - 2 StR 64/98).
  • BGH, 18.07.1990 - 1 StR 317/90

    Ablehnung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt -

    Auszug aus BGH, 22.04.1998 - 2 StR 132/98
    Bei solcher Sachlage muß das Tatgericht in den Urteilsgründen ausdrücklich die Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) erörtern (st. Rspr., BGHR StGB § 64 Anordnung 2; zuletzt BGH, Beschl. v. 18. März 1998 - 2 StR 64/98).
  • BGH, 20.01.1999 - 2 StR 627/98

    Fehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Bei dieser Sachlage hätte die Jugendkammer ausdrücklich erörtern müssen, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommt (st. Rspr., vgl. BGHR StGB Anordnung 2; BGH, Beschlüsse vom 18. März 1998 - 2 StR 54/98 und vom 22. April 1998 - 2 StR 132/98).
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