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   BGH, 04.05.1984 - 2 StR 133/84   

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https://dejure.org/1984,15239
BGH, 04.05.1984 - 2 StR 133/84 (https://dejure.org/1984,15239)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1984 - 2 StR 133/84 (https://dejure.org/1984,15239)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1984 - 2 StR 133/84 (https://dejure.org/1984,15239)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 376
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 593/18

    Vollendete Wegnahme beim Diebstahl (Gewahrsam; Sachherrschaft; Anschauungen des

    Ob dies anders zu beurteilen wäre, wenn der Angeklagte die Flaschen in zwei Tüten gepackt und zudem eine weitere mit Waren gefüllte Tüte mit sich geführt hätte, um den Anschein eines regulären Einkaufs zu erwecken (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 2 StR 145/13, NStZ-RR 2013, 276; zu 32 500-gPackungen Kaffee in vier Plastiktüten siehe auch BGH, Beschluss vom 4. Mai 1984 - 2 StR 133/84, StV 1984, 376), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung

    Die Beute hat weder nach ihrem Umfang (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Mai 1984 - 2 StR 133/84, StV 1984, 376), noch nach ihrer Größe (vgl. BGH, BeschluB vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 538/81) oder ihrem Gewicht (vgl. BGH NStZ 1981, 435, 436) Besonderheiten aufgewiesen, die einen alsbaldigen ungehinderten Abtransport auch nur erschwert hätten.
  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 605/15

    Strafverfahren wegen schweren Bandendiebstahls: Versuchsbeginn bei Mittäterschaft

    Anders als der Generalbundesanwalt es in seiner Antragsschrift vertritt, hält der Senat aber jedenfalls die Schwelle zum strafbaren Versuch für die Diebstahlstaten für überschritten: Ein gesondert verfolgter Mittäter hatte in einem Selbstbedienungsgeschäft hochwertige Waren in eine Tüte gesteckt und diese zumeist noch in einem anderen Bereich des Geschäfts zwischen Waren verborgen, wo sie absprachegemäß von den Angeklagten abgeholt werden sollten, wozu es jedoch dann nicht kam (vgl. hierzu RG, Urteil vom 9. Juli 1885 - Rep 1677/85, RGSt 12, 353, 355 f.; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1954 - 3 StR 560/53, NJW 1955, 71 und vom 18. Dezember 1959 - 4 StR 499/59, JZ 1960, 447; Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 274; Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 310/74, NJW 1975, 1176, 1177; Beschluss vom 4. Mai 1984 - 2 StR 133/84; Vogel, LK StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 97, 100).
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